Gemeinde Bartholomä

Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr bei Haus- und Gartenarbeiten einhalten
06.09.2024
Bitte beachten Sie:
Rasenmähen, Holzsägen und -spalten, Auto raussaugen, Gartenteich anlegen, usw. - oft ist die Gartenarbeit mit Geräten und Maschinen und damit mit Lärm verbunden. Eine gegenseitige Rücksichtnahme, das Beachten von Regelungen, ist dabei sehr wertvoll.
Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten ist ein guter Teil unserer Lebens- und Wohnqualität im Ort.
Nach der aktuellen Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr n i c h t ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise vor allem das Rasenmähen, Holzsägen und Heckenschneiden.
Diese Verrichtungen müssen in der Zeit von 12 Uhr bis 14 Uhr ruhen.
Den genauen Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch  hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis und der gegenseitigen, nachbarschaftlichen Rücksichtnahme danken wir Ihnen.
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