Ziel und Zweck der Planung
Auslöser für diese Änderung des Bebauungsplans ist die Errichtung diverser baulicher Anlagen in der privaten Grünfläche, welche
bauplanungsrechtlich nach den Festsetzungen des aktuellen Planes dort nicht zulässig sind.
Durch diese Bebauungsplanänderung sollen nun in der privaten Grünfläche im direkten Anschluss an die bestehende Wohnbebauung
bauliche Anlagen in einem klar definierten und verträglichen Umfang zugelassen werden.
Hierdurch soll die Grundkonzeption der privaten Grünflächen für den überwiegenden Teil dieser Fläche, insbesonders im Norden zum
Außenbereich hin, grundsätzlich erhalten bleiben. Im südlichen direkt an die Wohnbebauung angrenzenden Bereich sollen zu
Erweiterung der Gartenflächen auch verträgliche Nebenanlagen etc. zugelassen werden.
Die Bebauungsplanänderung umfasst ausschließlich die textlichen Festsetzungen für die private Grünfläche.
Eine neue Lageplanurkunde wird nicht erstellt, diese gilt unverändert fort.
Die Örtlichen Bauvorschriften werden ebenfalls nicht verändert.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat am 24.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Anlagen kann in der Zeit
vom 13.10.2025 bis 13.11.2025 – je einschließlich
von der Öffentlichkeit
hier eingesehen und abgerufen werden
(PDF, 755 KB).
Die Planunterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums auch beim Bürgermeisteramt Bartholomä, Brunnenfeldstraße 1, 73566
Bartholomä, während den üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen u.a.
elektronisch
,
schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift unter oben angegebener Adresse vorge-bracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen
Bestandteile sind die Satzung inkl. textlicher Änderung zum Bebauungsplan sowie die Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro
Wahl Vorentwurf 1.4 mit Stand vom 01.09.2025.
Bartholomä, den 24.09.2025
gez. Rudi Grimmbacher, Stv. Bürgermeister