Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2025
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 40
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 20:10 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der geplanten Arztpraxis in den Räumlichkeiten der ehemaligen Raiffeisenbank. Konkret wollte er wissen, ob an den Gerüchten etwas dran sei, dass aus dem Vorhaben in der Bank nichts werde, wonach das Projekt zu teuer sei, welche Maßnahmen die Gemeinde zur Umsetzung des Vorhabens ergreife und wie der Gemeinderat zu dem Projekt stehe. Bürgermeister Kuhn stellte klar, dass an den Gerüchten nichts dran sei. Die Ausgangslage sei sehr gut, da durch die Schließung der Bank geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um eine Umnutzung zur Arztpraxis barrierefrei zu ermöglichen. Derzeit befinde man sich im engen und guten Austausch mit der Raiffeisenbank, der Hausärztin Frau Hauptmann sowie dem planenden Architekten. Die Gemeinde zeigt sich sehr überzeugt, dass das Vorhaben dort vorankommt. Zudem bestehe die Möglichkeit, Fördermittel nach LEADER zu beantragen. Ein Antrag auf Fördermittel müsse bis im Mai gestellt werden, eine Bewilligung könnte bereits im Juni erfolgen. Danach wird über die weitere Umsetzung entschieden.
Ein weiterer Bürger merkte an, dass an der Geschwindigkeitsanzeige an der Ortseinfahrt von Steinheim kommend keine Anzeige erfolgt.
Eine Bürgerin stellte Fragen zum Thema Windkraft. Sie wollte wissen, wie der Schutz des Vogelzugs sichergestellt wird, welche Stelle für Monitoring und Kontrolle zuständig ist und wer die Verantwortung trägt, sollte die Population zurückgehen. Die Frage wurde an die in der Sitzung anwesenden Verbandsdirektorin des Regionalverbandes Ostwürttemberg, Frau Zanek, weitergeleitet. Diese erläuterte, dass das Land Baden-Württemberg verbindliche Planungsgrundlagen vorgibt. Bereits auf Landesebene werde entschieden, in welchen Bereichen eine Windkraftplanung zulässig ist. Natur- und Artenschutz fänden dabei besondere Berücksichtigung. Das Landratsamt nehme auf Basis der Gebietssteckbriefe entsprechende Prüfungen vor. Zudem seien ausreichend Pufferabstände vorgesehen. Der Regionalverband Ostwürttemberg sei der einzige Verband im Land, der größere Abstände zur Wohnbebauung vorsieht als landesweit vorgegeben. Die konkrete Planung und Genehmigung der Anlagen erfolgt durch das Landratsamt. Bei weiterführenden Fragen zum Naturschutz wurde auf die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ostalbkreis verwiesen.
  1. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Ostwürttemberg „Windenergie 2025“
    -Information zum geänderten Planentwurf (2. Anhörungsrunde)
A. Sachverhalt
Der Bund strebt bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität an, das Land Baden-Württemberg bereits bis 2040. Das Land will dafür bis Ende 2027 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausweisen – in Ostwürttemberg sind das mindestens 38,49 km². Diese Flächen müssen bis 30.09.2025 als Satzung festgelegt werden, sonst droht ein Wegfall der planerischen Steuerung.
Ostwürttemberg war mit der Teilfortschreibung von 2014 (1,5 % Fläche) Vorreiter. Der neue Entwurf 2025 sieht 18 Vorranggebiete mit zusätzlich 0,99 % vor – gesamt also 2,5 %. An und auf der Gemarkung Bartholomä wurden ursprünglich 4 neue Vorranggebiete geplant. Nach massiver Kritik und Bürgerbeteiligung wurden drei Flächen verkleinert, eine (Nr. 61 Falkenberg) gestrichen. Im aktuellen Entwurf enthalten sind:
  • Nr. 58 – Erweiterung Lauterburg: ca. 40 ha (neu) + 55 ha (bestehend) = 95 ha
  • Nr. 59 – Utzenberg: 50 ha
  • Nr. 60 – Rechberger Buch: 88 ha
Die Gemeinde kann bis zum 23.05.2025 erneut Stellung nehmen. Die Beratung im Gemeinderat ist dazu für den 14.05.2025 geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verbandsdirektorin des Regionalverbandes Ostwürttemberg, Frau Franka Zanek, erläuterte das aktuelle Verfahren zur Ausweisung der Vorranggebiete. Aus der Mitte des Gremiums wurden zur massiven Ausweisung sowohl des Regionalverbandes Ostwürttemberg, als auch durch den Regionalverband Stuttgart kritische Nachfragen gestellt. Der Gemeinderat beauftragte sodann die Verwaltung eine Stellungnahme zur Beratung im Mai auszuarbeiten.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord - 1. Erweiterung“
    - Aufbringung des Straßenendbelags - Vergabe
A. Sachverhalt
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde über die Submission zur Herstellung des Straßenendbelags im Baugebiet „Hirschrain-Nord“ berichtet. Architekt Herr Bartsch vom Ingenieurbüro Bartsch (Heubach) erläuterte dem Gremium die Ergebnisse.
Insgesamt gingen drei Angebote ein. Günstigster Bieter ist die Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd, deren Angebot mit 88.686,09 € (zzgl. MwSt) ganz leicht unter der kalkulierten Kostenberechnung (90.022,24 €, zzgl. MwSt.) liegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Bartsch bewertete die Angebote insgesamt als annehmbar – mögliche Einsparpotenziale bestehen in einzelnen Ausführungsdetails. Da der Endbelag sowie die Schachtabdeckungen zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde gehören, handelt es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die zeitlich nicht verschoben werden kann.
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zur Ausschreibung der Asphaltdeckschicht für das Wohngebiet „Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung“, Kenntnis und beauftragte die Fa. Astra mit den Arbeiten.
  1. Sanierung/Erneuerung von Straßenabdeckungen im Gemeindegebiet
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Im Dezember wurde zusammen mit dem Gemeindebauhof und dem Ingenieurbüro Bartsch eine visuelle Überprüfung von Schachtabdeckungen und Aufsätzen von Straßenabläufen im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Es wurden speziell die Objekte besichtigt, welche aus Sicht des Bauhofes eine besonders hohe Dringlichkeit zur Sanierung aufweisen.
Zusammenfassend wurden im Wesentlichen folgende Schadensbilder erkannt: Schäden mit Potential zum Verlust der Verkehrssicherheit
• Defekte Auflagerringe
• Defekte Schachtrahmen, Abdeckungen und Aufsätze
• Ausgebrochene bzw. komplett aufgelöste Auflagerfugen
• Deutliche Setzungen bzw. Unebenheiten (z.T. über 1cm!)
Schäden mit Potential zum Funktionsverlust
• Gerissene bzw. zerstörte Asphaltanschlussfugen bzw. Asphaltanschlussflächen
• Verschobener Aufbau von Ablaufelemente
• Verschobener Aufbau von Schachthalselemente
Es ist durchaus möglich, dass sich durch eine Verschlechterung der Zustände die Dringlichkeit schnell deutlich erhöht! Insbesondere bei Objekten, bei denen z.B. tragende Elemente wie Fugen oder Auflagerringe mangelhaft sind, ist die dauerhafte Standsicherheit nicht mehr nachweisbar. Hier droht die Gefahr z.B. eines plötzlichen Abrutschens der Abdeckung bzw. vom Aufsatz. Die Verkehrssicherheit wäre in so einem Fall nicht mehr gegeben.
In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 18.02.2025 hat das Gremium die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten der Schachtabdeckungen einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, dazu alles in die Wege zu leiten.
Die beschränkte Ausschreibung wurde sodann mit dem erstellten Leistungsverzeichnis am Freitag, 07.03 2025, an sieben Firmen versandt mit der Aufforderung, bis zum Submissionstermin am Dienstag, 25.03.2025, ein Angebot vorzulegen. Günstigste Bieterin ist die Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd, deren Angebot mit 63.209,57 € (zzgl. MwSt) über den kalkulierten Plankosten (36.629,77 €, zzgl. MwSt.) liegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Um die entstehenden Mehrkosten zu finanzieren, schlug die Verwaltung vor, zunächst freiwillige Projekte – wie z. B. die geplante PV-Anlage – zeitlich zu verschieben.
Aus dem Gemeinderat kam die Anregung, auch andere Projekte auf ihre zeitliche Priorität zu prüfen. Kämmerer Herr Zauner wies darauf hin, dass z. B. die geplanten Urnenstelen auf dem Friedhof als Alternative ebenfalls zurückgestellt werden könnten. Er machte zugleich deutlich, dass für den Straßenbau im Haushalt keine Mittel eingeplant sind und nun Einsparungen an anderer Stelle notwendig sind, um die Haushaltslage nicht zusätzlich zu belasten.
Der Gemeinderat nahm sodann vom Sachverhalt zur Ausschreibung der Schachtabdeckungen Kenntnis und beauftragte die Anbieterin des preisgünstigsten Angebots, Fa. Astra mit den Arbeiten.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 600 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“ und der Freiwilligen Feuerwehr gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.03.2025
1. Erneuerung der Duschanlagen im Hallenbad
Der Technische Ausschuss hat das Hallenbad besichtigt und die Erneuerung der Duschanlagen beschlossen. Dazu hat das Gremium das Angebot der Firma Thomas Härter vom 24. Februar 2025 in Höhe von 10.043,36 Euro beauftragt.
2. Baugesuche:
a.) Ausnahme für einen Pkw-Stellplatz, Grundstück Flst.Nr. 757, Schimmelweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 757 die Errichtung eines Pkw-Stellplatzes. Hierzu wird eine Ausnahme von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans benötigt.
Der Technische Ausschuss hat dazu sein kommunales Einvernehmen erteilt.
b.) Wohnungsanbau und Erstellung von 2 Dachgauben, Grundstück Flst.Nr 499, Rosensteinstraße
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 499 sind ein Wohnhausanbau, eine Außentreppe und die Erstellung von Dachgauben beantragt. Hierzu hat der Bauherr einen Antrag auf eine Baugenehmigung nach § 49 Landesbauordnung (LBO) gestellt.
Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen nicht erteilt, da die Planung deutlich über die Festsetzungen der rechtskräftigen Gaubensatzung und des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brunnenfeld“ hinausgehen.
c.) Befreiung für eine Gartenhütte, Grundstück Flst.Nr. 640/28, Dachsweg
Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung einer Gartenhütte. Hierzu hat er einen Antrag auf Befreiung der Festsetzung zur „Baugrenze“ des Bebauungsplans „Hirschrain-Nord, 1.Erweiterung“ eingereicht.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen nicht erteilt, da kein zwingender Grund ersichtlich ist, die festgesetzte Baugrenze zu überbauen.
3. Reparatur des Kunstrasenplatzes
Der kommunale Kunstrasenplatz zeigt teilweise Schadensflächen. Der Technische Ausschuss hat daher eine Reparatur einer Teilfläche des Kunstrasenplatzes bei der Fa. Polytan in Höhe von 16.645,60 € beauftragt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Kämmerer Herr Zauner von der VG Rosenstein gab eine kurze Erläuterung zum beschlossenen Haushaltsplan und stellte wichtige Eckpunkte vor.
Hauptamtsleiterin Frau Geier informierte über einen geplanten interkommunalen Gedankenaustausch mit der Gemeinde Essingen. Ziel ist es, Synergien zu nutzen und gemeinsame Themen zu besprechen.
Bürgermeister Kuhn lud alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Vernissage der Bilder des „alten Bartholomäer Rathauses“ am Freitag, 11. April, 18 Uhr, Dorfsaal, ein. Der Erlös aus dem Gebotsverfahren für die Bilder kommt der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä zugute.
Zudem berichtete der Bürgermeister über den geplanten Nahwärmeanschluss für das Rathaus, die Schule und das Feuerwehrhaus, sowie über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der neuen Mensa. Die Bauabnahme ist für April vorgesehen, die offizielle Einweihung des Kindergartens und der Mensa soll am 10. Mai 2025 stattfinden.
Abschließend informierte er darüber, dass die Wege entlang der Dorfhülbe in den vergangenen Wochen erneuert und auch erste Maßnahmen zur Reinigung der Hülbe durchgeführt wurden.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgende Anfrage:
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der noch offenen Gehwegstelle „Zum Turnerheim“. Er bat die Verwaltung zu prüfen, wer die Baustelle eingerichtet hat und wann mit einer Schließung der Baustelle zu rechnen ist. Die Verwaltung sagte eine entsprechende Klärung zu.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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