Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2025
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 2
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 20:10 Uhr
 
  1. Ehrung der Mehrfachblutspendenden
Im Rahmen einer feierlichen Ehrung würdigte Bürgermeister Thomas Kuhn gemeinsam mit den Vorsitzenden des DRK Bartholomä, Frau Valerie Goldmann und Frau Sybille Gößele, das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Blutspenden einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
Für zehn Blutspenden wurden Florian Baars, Kai Blessing, Jan Ruben Haller, Sabine Hägele, Michael Ritz und Manuela Wild ausgezeichnet. Marlene Baars und Anja Ritz erhielten eine Ehrung für 25 geleistete Blutspenden. Besonders hervorgehoben wurden Bernd Niederberger und Jürgen Pfau, die bereits 75-mal Blut gespendet haben. Für beeindruckende 125 Blutspenden wurde Dieter Wüst geehrt.
Alle Geehrten erhielten eine Urkunde des Deutschen Roten Kreuzes sowie eine Auszeichnung und ein Geschenk der Gemeinde. Bürgermeister Kuhn dankte den Blutspenderinnen und Blutspendern herzlich für ihr langjähriges Engagement und rief dazu auf, weiterhin regelmäßig Blut zu spenden – denn jede Spende kann Leben retten.
  1. Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin erkundigt sich in der Gemeinderatssitzung nach der aktuellen Regelung zur Gestaltung des Gemeinschaftsurnengrabfeldes auf dem Friedhof. Hintergrund ihrer Nachfrage sind wiederholte Diskussionen über das Niederlegen von Gegenständen wie Blumen oder Kerzen, was laut der derzeit gültigen Friedhofssatzung auf dieser Grabform nicht gestattet ist. Sie äußerte ihr Bedauern über diese Regelung und bat um Verständnis dafür, dass es für viele Angehörige ein wichtiges Bedürfnis sei, zumindest einen kleinen persönlichen Gegenstand niederlegen zu dürfen. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Stadt Heubach, in der kürzlich eine entsprechende Regelung eingeführt wurde, und regte an, ob eine ähnliche Lösung auch in Bartholomä möglich wäre.
Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass die geltende Regelung auf einem Beschluss des Gemeinderats beruht und somit Bestandteil der rechtskräftigen Friedhofssatzung ist. Das Ablegen des privaten Grabschmucks am Gemeinschaftsurnengrabfeld hat überhandgenommen und deshalb musste die Verwaltung handeln und zur Einhaltung der geltenden Satzung ermahnen. Er sicherte zu, wenigstens Informationen über die Praxis in den anderen Verbandsgemeinden einzuholen.
  1. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Ostwürttemberg „Windenergie 2025“
    - Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä zum Planentwurf (2. Anhörungsrunde)
A. Sachverhalt
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. April 2025 informierte Frau Franka Zanek, Regionaldirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg, das Gremium über den aktuellen Stand der Teilfortschreibung Windenergie 2025. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hatte in ihrer Sitzung am 26. Februar 2025 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Im neuen Anhörungsentwurf sind 18 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen mit insgesamt rund 2.117 Hektar Fläche (0,99 % der Regionsfläche) ausgewiesen. Im ersten Entwurf waren es noch 30 Gebiete mit über 4.500 Hektar. Die rechtsverbindlichen Vorranggebiete aus der Teilfortschreibung 2014 (1,5 % der Regionsfläche) bleiben unverändert bestehen.
Für die Gemeinde Bartholomä von besonderem Interesse sind die folgenden, im aktuellen Entwurf enthaltenen Vorranggebiete:
  • Nr. 58 – Erweiterung Lauterburg (ca. 40 ha zusätzlich zu den bestehenden 55 ha)
  • Nr. 59 – Utzenberg (ca. 50 ha)
  • Nr. 60 – Rechberger Buch (ca. 88 ha)
Das ursprünglich geplante Gebiet Nr. 61 – Erweiterung Falkenberg wurde im neuen Entwurf vollständig aus dem Verfahren genommen. Die Gemeinde Bartholomä hat im bisherigen Verfahren mehrfach Stellung genommen. Die vorgetragenen Bedenken wurden allerdings nur teilweise berücksichtigt. Insbesondere weist der Gemeinderat weiterhin mit Nachdruck auf die drohende Überlastung durch eine Vielzahl unmittelbar angrenzender Vorranggebiete hin.Ein weiterer Punkt der Beratung war die parallele Teilfortschreibung des Regionalplans durch den Verband Region Stuttgart, der an die Gemarkung Bartholomä angrenzt. Dort wurde in der Sitzung des Regionalparlaments am 2. April 2025 beschlossen, ein zusätzliches Vorranggebiet (GP-28 – Windpark Ochsenhau, rund 240 ha) in den Entwurf aufzunehmen. Die Gemeinde Bartholomä hatte sich bereits im Rahmen der ersten Anhörung gegen diese Planung ausgesprochen, insbesondere auch mit Blick auf das Gebiet GP-04.
Durch die gleichzeitige Ausweisung mehrerer Vorranggebiete durch beide Regionalverbände sieht sich die Gemeinde Bartholomä von einer möglichen Umstellung durch Windenergieanlagen betroffen. Der Gemeinderat kritisierte in den bisherigen Sitzungen bereits ausdrücklich die fehlende überregionale Abstimmung zwischen den beiden Planungsverbänden.
Die Gemeinde Bartholomä wird daher im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erneut Stellung nehmen. Der Beteiligungszeitraum läuft vom 10. April bis 23. Mai 2025. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Homepage des Regionalverbands Ostwürttemberg zur Verfügung und können auch bei den Landratsämtern Heidenheim und Ostalbkreis während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung begrüßte der Vorsitzende Herrn Werner Scholz vom Flugplatz Amalienhof. Der Bürgermeister ging darauf ein, dass die Interessen von Flugplatz und Gemeinde Bartholomä in Bezug auf die Windkraftanlagen gleichgelagert seien.
Herr Scholz zeigte anhand einer Power-Point-Präsentation, dass aufgrund der von den beiden Regionalverbänden ausgegebenen Kriterien die Gemeinde Bartholomä durch die Vielzahl der geplanten Standorte durch Windkraftanlagen in unzulässiger Weise umstellt ist. Die Verwaltung wurde sodann beauftragt, auf Grundlage der Beratung im Gremium eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten und diese fristgerecht beim Regionalverband Ostwürttemberg einzureichen.
  1. Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung
    - Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems
A. Sachverhalt
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie 2023 wurde die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als eine der wichtigsten Maßnahmen identifiziert. Nach der bereits erfolgten Umstellung auf Cloud-Arbeitsplätze soll in einem nächsten Schritt die Einführung eines DMS erfolgen. Die Maßnahme ist auch im Zusammenhang mit dem für 2026 geplanten Rechnungseingangsworkflow über Komm.One zu sehen, der im Rahmen eines Projekts der Verwaltungsgemeinschaft umgesetzt wird.
Ein DMS ermöglicht die digitale Archivierung, eine effiziente Verwaltung sowie eine revisionssichere Ablage von Dokumenten. Es trägt darüber hinaus zur Einhaltung von Datenschutzanforderungen bei, ermöglicht eine strukturierte und ortsunabhängige Arbeitsweise und bildet die Grundlage für weiterführende Digitalisierungsprozesse wie z. B. die Einführung der E-Akte oder die Digitalisierung der Gemeinderatsarbeit.
Die Verwaltung hat drei Systeme verglichen: „Enaio“, „RegiSafe“ sowie die neue „Cloud-E-Akte“ der Fa. Komm.One. Letztere wurde aufgrund fehlender Marktreife und technischer Einschränkungen nicht weiterverfolgt. Die beiden verbleibenden Systeme „Enaio“ und „RegiSafe“ wurden hinsichtlich Funktionalität, Kosten, Benutzerfreundlichkeit und Umsetzungszeitraum eingehend bewertet.
Beide Systeme gelten als etablierte Standardlösungen mit vergleichbarem Funktionsumfang. Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung und mögliche Synergien mit anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft empfiehlt die Verwaltung die Einführung von RegiSafe. Dieses System bietet eine schnellere Implementierung (6–9 Monate) sowie Kostenvorteile bei gleichzeitiger Einführung mit weiteren Kommunen der VG Rosenstein. Darüber hinaus ist bei RegiSafe ein integriertes Ratsinformationssystem vorgesehen – ein Vorteil im Hinblick auf die mittelfristig angestrebte Digitalisierung der Gemeinderatsarbeit.
Die Einführungskosten für RegiSafe belaufen sich auf:
• Einmalige Lizenzkosten: 6.307,00 €
• Einmalige Installations-, Beratungs- und Konfigurationskosten: ca. 7.800 €
• Laufende Kosten jährlich: 4.273,68 €
Im Haushaltsplan 2025 sind für die Einführung des Systems bereits 10.000 € eingeplant. Weitere Mittel könnten aus dem Ansatz für die Neuordnung des Gemeindearchivs bereitgestellt werden, da durch die Unterstützung eines Archivars und des Arbeitskreises Ortsgeschichte Einsparungen möglich sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat regte an, sich darüber zu erkundigen, ob eine elektronische Versendung von Akten auch an Behörden möglich ist, die nicht dasselbe Dokumentenmanagementsystem verwenden. Zudem interessierte sich das Gremium dafür, wie die Vergabe der Aktenzeichen und die Benennung der Akten im System erfolgt.
Anschließend nahm der Gemeinderat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Einführung des Dokumentenmanagementsystems RegiSafe. Das System wird künftig als zentrale digitale Ablagestruktur in der Gemeindeverwaltung Bartholomä eingesetzt.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 687,50 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“, der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeindebücherei und der Heimat- u. Brauchtumspflege gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 05.05.2025
6.1. Neuordnung des Gemeindearchivs
Die Gemeinde Bartholomä beauftragt Werner Kowarsch mit der Neuordnung und ggf. Neueinrichtung des Gemeindearchivs Bartholomä sowie der Erstellung eines Findbuchs. Die Tätigkeit wird auf Stundenbasis vergütet. Zusätzlich werden Fahrtkosten erstattet. Begleitend wird der Arbeitskreis Ortsgeschichte die Arbeiten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen. Der Verwaltungsausschuss hat dies einstimmig beschlossen.
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 5.Mai 2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
6.2. Ausschreibung einer Bauhofstelle
Aufgrund der anhaltenden personellen Engpässe muss das Team verstärkt werden. Um die Leistungsfähigkeit des Bauhofs insbesondere mit Blick auf die anstehenden Aufgaben im Sommer und der Gebäudeunterhaltung sicherzustellen, wird die Ausschreibung einer weiteren Stelle für notwendig erachtet, daher erging auch dieser Beschluss einstimmig.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 06.05.2025
7.1. Erneuerung der Pumpwerke
- Kläranlage

Der Technische Ausschuss hat das Abwasserpumpwerk besichtigt und dazu die Reparatur des Luft-Kompressors zum voraussichtlichen Kosten von 2.500,--€ mehrheitlich beschlossen. Alternativ stand infrage, ob anstatt der Reparatur gleich ein neuer Kompressor angeschafft wird.
7.2. Besichtigung Friedhof
- Urnenstelen

Der Technische Ausschuss hat sich einen Überblick über die Urnenstelen auf dem Friedhof geschaffen. Dabei hat er mit Blick auf den engen kommunalen Haushalt einstimmig beschlossen, die Erweiterung der Urnenstelen mit der Neuanschaffung von zwei weiteren Stelengruppen nochmals zurückzustellen, um im kommenden Jahr dies neu zu entscheiden.
7.3. Baugesuche:
Ausnahme für einen Pkw-Stellplatz, Grundstück Flst.Nr. 817/2, Trakehnerstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 817/2 die Errichtung eines Pkw-Stellplatzes. Hierzu wird eine Ausnahme von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans benötigt. Der Technische Ausschuss hat hierzu sein kommunales Einvernehmen erteilt.
7.4. Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kanalreparatur „An der Heide“
Aufgrund eines gegebenen Rückstaus beim Hauskanalanschluss eines privaten Wohngebäudes wurde im unteren Bereich der Straße An der Heide eine Kanalbefahrung sowohl des Hauptwasserkanals, als auch des Hausanschlusskanals durchgeführt.
Hierbei wurde offenkundig, dass der Kanal im Bereich des Hausanschlusses im offenen Graben repariert werden muss. Dabei hatte sich gezeigt, dass die gesamte öffentliche Länge des Kanals mit rd. 7m in einer Verlegetiefe von rd. 3 m ausgewechselt werden muss.
Da es im Hausanschluss zu weiteren und erneuten Verstopfungen gekommen ist, musste die Verwaltung rasch handeln. Auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses wurde ein Angebot eingeholt. Die Beauftragung der Firma durch Eilentscheidung des Bürgermeisters erfolgte am 10.04.2025. Die Firma ASTRA hat mit den Arbeiten bereits mit Beginn der schulfreien Zeit („An der Heide“ ist u.a. Schulweg zur Bushaltestelle) am Montag, 14.04.2025, begonnen und die Baustelle innerhalb der Schulferien abgeschlossen.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
8.1. Arztpraxis in der Raiffeisenbank – Sachstand
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Raiffeisenbank Rosenstein den Zuschussantrag bei der LEADER-Geschäftsstelle fristgerecht eingereicht hat. Nun werde der Antrag bei der Zuschussstelle geprüft und bereits am 23. Juni findet die Zuteilungssitzung bei LEADER statt. Weiterhin wird das Baugesuch vorbereitet, so dass auch sehr bald schon die Baugenehmigung für den Umbau der Bank vorliegen soll. Die Gemeinde ist sehr zuversichtlich, dass gemeinsam mit der Raiffeisenbank und der Hausärztin, Nicole Hauptmann, bald schon mit den Umbauarbeiten begonnen werden kann.
8.2. An- und Umbau des Kindergartens „Fantadu“
Sehr schöne Einweihungsfeierlichkeiten liegen hinter uns, so der Bürgermeister, der sich bei allen Beteiligten der Einweihung nochmals in der Sitzung herzlich bedankte. An den Außenanlagen sind noch einzelnen bauliche Maßnahmen zu erledigen; ansonsten ist jedoch der Kindergarten, wie auch die Mensa im Betrieb.
8.3. Breitbandausbau – Erschließung der Weißen Flecken – Technische Übergabe
Die Bauarbeiten zur Beseitigung der „Weißen Flecken“ sind abgeschlossen. Bis auf wenige Arbeiten zur Mängelbeseitigung ist das neue Breitbandnetz daher baulich fertiggestellt. Anfang Juni erfolge nun die technische Übergabe der Anlagen an den Betreiber des Breitbandnetzes, die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Alle Anschlussnehmerinnen und -nehmer wurden durch die Gemeinde schriftlich über den Sachstand informiert. Sobald die Schlussrechnung der Baufirma geprüft durch das Ingenieurbüro vorliege, wird der Verwendungsnachweis gegenüber den Zuschussgebern von Bund und Land ausgearbeitet und eingereicht, so der Bürgermeister.
8.4. Breitbandausbau – Erschließung der Grauen Flecken – Markterkundung
Für die Bereiche, die unter 100 Mbit/s. liegen, hat die Gemeinde Bartholomä in Zusammenarbeit mit dem Landkreis einen Branchendialog durchgeführt. Derzeit laufe zudem das Markterkundungsverfahren. Beide Verfahren dienten dazu, ein privates Telekommunikationsunternehmen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Bartholomä zu finden, um die „Grauen Flecken“ baulich anzugehen und zu beseitigen.
8.5. Reparatur des Kunstrasenplatzes – Terminbekanntgabe
Die Fa. Polytan ist mit den Reparaturarbeiten am Kunstrasenplatz beauftragt. Die Firma hat aktuell diese Arbeiten ab der KW 23 angekündigt.
8.6. Verbesserung des Mobilfunks in Bartholomä – Sachstand
Der Vorsitzende informierte, dass die Fa. Novec ihre Planung zur Errichtung eines Mobilfunkturms im südlichen Bereich von Bartholomä nicht weiterverfolgt. Die Firma hatte ursprünglich beantragt, auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der L 1221 einen Turm zur Verbesserung des Mobilfunks zu errichten. Alternativ zu diesem Standort hatte die Gemeinde auch andere Standorte in die Diskussion eingebracht, die jedoch aus Sicht der Firma ausscheiden. Die Gemeinde wird sich nach dieser bedauerlichen Absage weiterhin um eine funktionierende Mobilfunkversorgung im südlichen Bereich von Bartholomä einsetzen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH, ein Unternehmen der Bundesrepublik, hat hingegen für den Bereich der Kitzinghöfe eine Standortplanung erstellt und hat diesen Bereich für einen geförderten Mobilfunkausbau unter verschiedenen Betreibern in eine Ausschreibung gegeben, so der Bürgermeister.
8.7. Überarbeitung der Bartholomäer Homepage
Die Hauptamtsleiterin berichtete über den aktuellen Stand der Gemeindehomepage und informierte über das ab dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das die digitale Barrierefreiheit in Deutschland weiter verbessern soll. Da die bestehende Homepage den Anforderungen des neuen Gesetzes noch nicht vollständig entspricht, beabsichtigt die Gemeinde, einen Aufschub der Umsetzung zu beantragen. Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben im Zuge einer geplanten Neukonzeption der Homepage bis Ende des Jahres zu erfüllen und damit einen barrierefreien Zugang zu den digitalen Inhalten der Gemeinde zu gewährleisten.
8.8. Geschäftsordnung des Gemeinderats – Änderung der Sitzungstermine Verwaltungsausschuss
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den bisherigen Sitzungstag von Montag auf Mittwoch für die Sitzungen des beschließenden Verwaltungsausschusses zu verlegen.
8.9. Termininformationen – interkommunaler Gedankenaustausch mit der Gemeinde Essingen – Museumstag und Hauptversammlung FFW
Über die in nächster Zeit anstehenden Termine und Sitzungen informierte die Verwaltung das Gremium und lud zur Teilnahme ein.
8.10. Privater Grabschmuck am Gemeinschaftsurnengrabfeld
Aufgrund der Anfrage aus der Einwohnerfragestunde griff der Vorsitzende das Thema unter dem Punkt „Verschiedenes“ auf. Der Hintergrund der Diskussion ist, dass der Gemeinde aufgefallen war, dass entgegen der geltenden Friedhofssatzung privater Grabschmuck abgelegt ist. Die Gemeindeverwaltung hat daher im Blättle aufmerksam gemacht, dass laut § 15 Abs. 10 der Friedhofssatzung an Urnennischen sowie an den Urnengemeinschaftsgrabfeldern individueller Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen o.Ä., nicht angebracht oder abgelegt werden darf. Da in der Beratung kein klares Bild in der Frage nach dem Umgang des Grabschmucks festzustellen gewesen war, wird sich das Gremium in der nächsten Sitzung mit dem Thema nochmals eingehend beschäftigen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich nochmals die Grabnutzungsberechtigen über die geltende Rechtslage informiert.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgende Anfrage:
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach einem Unfallfahrzeug, das auf dem öffentlichen Parkplatz des STB-Campus abgestellt wurde. Er bittet die Verwaltung, zu klären, wem das Fahrzeug gehört, und sich um dessen Entfernung zu kümmern.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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