Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2025
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7-8 Gemeinderäte
Zuhörer: 5
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 19:30 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
1.1. Freihaltung des Lichtraumprofils - Rückschnitt von Büschen und Bäumen
Ein Zuhörer erkundigte sich, wann die Verwaltung beabsichtigt, Grundstückseigentümer aufzufordern bzw. im Amtsblatt darauf hinzuweisen, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäß zurückzuschneiden. In mehreren Straßen, insbesondere im Bereich der Trakehner Straße des Amalienhofs, ragen die Hecken weit in die Fahrbahn und auf die Gehwege hinein.
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die privaten Eigentümer den Rückschnitt erledigen müssten. Das Ordnungsamt werde nun gemeinsam mit dem Gemeindebauhof die betroffenen Bereiche vor Ort begutachten. Grundstückseigentümer, bei denen ein Rückschnitt erforderlich ist, werden dann gezielt angeschrieben. Sollte durch überhängenden Bewuchs die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein und der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nachkommen, wird ein Fachunternehmen im Rahmen der behördlichen Ersatzvornahme den Rückschnitt erledigen. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Eigentümer in Rechnung gestellt.
1.2. Verkehrssituation und Brandschutz im Amalienhof
Eine Zuhörerin erkundigte sich, ob für den Amalienhof ein Brandschutzkonzept vorliegt und – falls ja – wie dieses ausgestaltet ist. Sie verweist auf einen früheren Feuerwehreinsatz und wies darauf hin, dass viele Fahrzeuge im Bereich Amalienhof ordnungswidrig abgestellt werden. Dadurch sei im Ernstfall das Durchkommen für Einsatzfahrzeuge nicht gewährleistet. Zudem berichtete sie, dass derzeit mehrere Kinder auf der Straße spielen. Aufgrund der vielen parkenden Fahrzeuge springen diese teils unvermittelt zwischen den Autos hervor und könnten von heranfahrenden Pkw nicht rechtzeitig gesehen werden.
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die Aufsichtspflicht über Kinder grundsätzlich bei den Eltern liegt und öffentliche Straßen nicht dem Spielen dienen. Die Problematik der Parksituation im Bereich Amalienhof sei bereits in früheren Sitzungen thematisiert worden. Die Verwaltung werde das Thema weiterhin im Blick behalten und bei festgestellten Verstößen tätig werden. Da die Gemeinde keine eigene Zuständigkeit für die Ahndung von Verkehrsverstößen hat, werde sie im Einzelfall Anzeige bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts erstatten. Nach Einschätzung des Bürgermeisters werden diese Anzeigen ernst genommen und zügig bearbeitet.
1.3. Geschwindigkeitsbegrenzung Lauterburger Straße
Eine Zuhörerin berichtete, dass in Lauterburg kürzlich in der gesamten Ortsdurchfahrt eine Beschränkung auf Tempo 40 eingerichtet wurde. Sie möchte wissen, ob auch die Gemeinde Bartholomä prüft, eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Ihrer Ansicht nach wäre Tempo 40 eine angemessene Maßnahme, um die Lärmbelastung durch Pkw, Lkw und insbesondere Traktoren spürbar zu reduzieren. Besonders die Anwohner am Ortsausgang seien erheblich vom Lärm heranfahrender Fahrzeuge betroffen.
Der Bürgermeister informierte, dass der Gemeinderat einer flächendeckenden Tempobegrenzung innerhalb der Ortsdurchfahrten grundsätzlich positiv gegenübersteht. Doch habe die Gemeinde dazu keine eigene Kompetenz. Nach einer Straßenverkehrsschau 2021 wurde von der Gemeinde Bartholomä der TÜV SÜD beauftragt, ein Lärmgutachten zu erstellen. Eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung darf laut den rechtlichen Vorgaben nämlich nur angeordnet werden, wenn entweder die Verkehrssicherheit massiv gefährdet ist oder die Anwohner regelmäßig einer über den Grenzwerten liegenden Lärmbelastung ausgesetzt sind. Diese Voraussetzungen waren gemäß den damaligen Untersuchungen nicht erfüllt.
Lediglich für den Bereich der Beckengasse zwischen der Dorfhülbe bis zur Hauptstraße wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h seitens der Verkehrsbehörde als denkbar eingestuft. Diese Möglichkeit mit den daraus resultierenden Vor- und Nachteilen habe der Gemeinderat für diesen kurzen Abschnitt der Ortsdurchfahrt abgewogen. Neben einer kaum merklichen Lärmreduzierung durch eine angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund der ohnehin dort vorhandenen Verkehrsinseln und der zusätzlich parkenden Fahrzeuge usw. hätten in dem kurzen Abschnitt weitere Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen. Zusätzlich bestünde in diesem Fall die Gefahr, dass der Schleichverkehr über die Gaisgasse noch mehr zunehme, denn Autofahrer würden dann noch häufiger diesen Bereich der Landesstraße umfahren und stattdessen vermehrt die Gaisgasse nutzen, was dort zu einer weiteren und zusätzlichen Belastung führen könnte. Ein direkter Vergleich mit der verkehrlichen Situation Lauterburg sei schwierig, da dort andere örtliche Gegebenheiten – insbesondere Steigungs- bzw. Hangstrecken – vorliegen. Alle Informationen zur Straßenverkehrsschau und dem Lärmgutachten könnten gerne im Jahresbericht 2024 der Gemeinde nachgelesen werden.
1.4. Pflege des Straßenbegleitgrüns entlang der Kreisstraßen
Ein Zuhörer erkundigte sich, warum das Gras entlang der Landesstraßen L 1162 und L 1165 derzeit nicht mehr gemäht wird.
Bürgermeister Kuhn verwies auf die Zuständigkeit der Straßenmeisterei des Landratsamts für die Pflege der Landestraßen. Die genauen Gründe, weshalb bislang keine Mäharbeiten erfolgt sind, sind der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.
  1. Neuer Stromlieferungsvertrag
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä bezieht seit vielen Jahren ihren Strom über die EnBW/ODR AG. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis Ende 2025. Nun hat die EnBW/ODR ein neues Angebot für die Stromlieferung ab dem 01.01.2026 unterbreitet. Die Vertragslaufzeit beträgt erneut vier Jahre. Das Angebot basiert auf der Bündelausschreibung des Gemeindetags und sieht einheitliche Energiepreise je nach Verbrauchsstelle (z. B. Straßenbeleuchtung, Wärmestrom) vor. Zusätzlich fallen Netzentgelte, Abgaben sowie ein Grundpreis je Abnahmestelle an. Wie schon bisher, besteht die Möglichkeit, wieder 100 % Ökostrom aus Wasserkraft zu beziehen. Der Gemeinderat hatte dies bereits 2021 beschlossen. Der Aufpreis für Ökostrom beträgt 0,347 ct/kWh, was Mehrkosten von rund 1.325 € jährlich bedeuten würde.
Der prognostizierte Stromverbrauch der Gemeinde für 2026 liegt bei etwa 381.800 kWh. Durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED konnte der Verbrauch dort deutlich reduziert werden. Höhere Verbräuche sind hingegen durch zusätzliche Abnahmestellen, z.B. Elektrowärme im Gebäude Beckengasse 33, zu erwarten.
Laut Beispielrechnung steigen die Stromkosten von bisher ca. 82.660 € auf etwa 98.440 € jährlich, was einer Erhöhung um rund 19 % entspricht. Hauptgrund hierfür ist der gestiegene Energiepreis.
Da das Angebot im Rahmen der Ausschreibung als günstigstes hervorging und sich die EnBW/ODR auch in der Vergangenheit als verlässlicher Partner erwiesen hat, empfiehlt die Verwaltung, den neuen Vertrag ab 2026 erneut mit der EnBW/ODR abzuschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Abschluss des Stromliefervertrags mit der EnBW/ODR zum 01.01.2026 zu und sprach sich für die Lieferung erneuerbaren Stroms aus.
  1. Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans - Aufstellungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Feriendorf Amalienhof besteht seit über 50 Jahren und wurde ursprünglich als Wochenendhausgebiet entwickelt. Die aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans stammen teilweise noch aus den 1970er-Jahren. Aufgrund zahlreicher Bauanträge und baulicher Entwicklungen im Gebiet hält der Gemeinderat eine Überarbeitung des Bebauungsplans für erforderlich.
Zur Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung wurde 2024 eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt. Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat nun, für Teilbereiche des Feriendorfs (Teil C und Teile von Teil B) den Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“ sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung wurde die vorgelegte Abgrenzung des Plangebiets diskutiert. Dabei wurden Änderungen am Geltungsbereich beschlossen. Der Gemeinderat billigte sodann einstimmig den geänderten Abgrenzungsplan mit Datum vom 25.06.2025 und fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss.
  1. Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans - Erlass einer Veränderungssperre
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“ und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gefasst.
Da der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst ist, liegen die Voraussetzungen vor, eine Veränderungssperre für dieses Plangebiet zu erlassen (vgl. § 14 BauGB).
Für den künftigen Geltungsbereich dieses Bebauungsplangebietes soll im Gemeinderat eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beraten werden. Diese Veränderungssperre wird der Sicherung der Bauleitplanung dienen und erscheint im konkreten Fall erforderlich.
Der Geltungsbereich dieser Veränderungssperre ist identisch des geplanten Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Auf den Lageplan Maßstab 1: 2.500 vom 25.06.2025 wird verwiesen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Satzung über die Veränderungssperre.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 600 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“, der Freiwilligen Feuerwehr, der Schwimm AG Laubenhartschule gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 03.06.2025
6.1.1. Baugesuche:
a.) Wohnhausanbau und Erstellung von zwei Dachgauben, Grundstück Flst. Nr. 499, Rosensteinstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 499 den Wohnhausanbau und die Erstellung von zwei Dachgauben. Hierzu werden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und eine Ausnahme der Festsetzung der rechtskräftigen Gaubensatzung benötigt. Der Technische Ausschuss hat hierzu sein kommunales Einvernehmen erteilt.
b.) Bauvoranfrage: Ist der Bau eines Pavillons planungsrechtlich zulässig, Grundstück Flst. Nr. 1018/1, Möhnhof
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 1018/1 ist die Errichtung eines Pavillons beabsichtigt. Dazu wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Technische Ausschuss hat keine Bedenken gegen das Vorhaben und hat die Bauvoranfrage positiv entscheiden.
c.) Nutzungsänderung: Einbau Arztpraxis, Grundstück Flst. Nr. 342/9, Hauptstraße
Die Raiffeisenbank Rosenstein plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 342/9 die Nutzungsänderung von bisheriger Fläche für die Bank zum Einbau einer Arztpraxis. Der Technische Ausschuss hat dem Bauantrag einstimmig zugestimmt.
6.1.2. Planung einer Bodenfilteranlage
- Beauftragung zur Prüfung der Machbarkeit

Das Landratsamt Ostalbkreis fordert zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bartholomä den Bau einer Bodenfilteranlage. Diese Anlage hat die Aufgabe, das nach dem Abschlag über das RÜB 2 ankommende Wasser vor der Zuführung in die Dolinenversickerung beim oberen Wental zusätzlich zu reinigen. Um für eine solche Anlage die Grundlagen zu ermitteln, hat das Planungsbüro B & P Beratende Ingenieure, Ellwangen ein Angebot abgegeben. Der Technische Ausschuss hat das Büro B & P Beratende Ingenieure, Ellwangen für diese Machbarkeitsstudie beauftragt.
6.1.3. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur, Grundstück Flst.Nr. 1084, Möhnhof
Der Technische Ausschuss hat dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur im Bereich Möhnhof zugestimmt.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 04.06.2025
6.2.1. Grabschmuck bei Urnenstelen und beim Gemeinschaftsgrabfeld
Aufgrund der aktuellen Diskussion zum individuellen Grabschmuck an Urnennischen und Gemeinschaftsurnengrabfeldern wurde angeregt, die Zulässigkeit von Blumenschmuck an diesen Grabformen zu überprüfen. Der Gemeinderat übertrug die weitere Beratung diesem Thema an den Verwaltungsausschuss. Eine Änderung der Friedhofssatzung bedarf einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die bestehende Regelung der Friedhofssatzung in diesem Punkt beizubehalten. Um eine einheitliche Information sicherzustellen, sollen die Bestattungsunternehmen schriftlich über die geltenden Bestimmungen der Friedhofssatzung informiert werden.
6.2.2. Ganztagesbetreuung – Information
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Die Gemeinde Bartholomä bietet bereits seit Jahren ein etabliertes und beliebtes offenes Ganztagesangebot. Künftige gesetzliche Anforderungen beinhalten insbesondere ein nahezu durchgängiges Betreuungsangebot – Ausnahmen bis max. vier Wochen pro Jahr sind zulässig. Die Verwaltung prüft aktuell gemeinsam mit den VG-Gemeinden eine mögliche interkommunale Lösung zur Abdeckung von Ferienzeiten. Eine Elternumfrage zur Bedarfserhebung ist für Oktober geplant. Schulleiter Pfrommer informierte über die rechtlichen Grundlagen der Ganztagesbetreuung. Sowohl Bürgermeister Kuhn als auch Herr Pfrommer kommen abschließend zu dem Ergebnis, dass das bestehende Angebot in Bartholomä sehr gut funktioniert und im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch derzeit kein Änderungsbedarf besteht. Der Verwaltungsausschuss teilt vollumfänglich diese Einschätzung.
6.2.3. Kindergarten – Information über die vorauss. Belegungszahlen 2025/2026
Für die Kindergärten Arche Noah und Fantadu wurde eine Kindergartenbedarfsplanung durchgeführt. Die Auswertung zeigt eine stabile Belegung, sodass aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die Nachfrage nach U3-Plätzen ist geringer als erwartet. Es wird vermutet, dass in Bartholomä die Betreuung von Kindern unter drei Jahren häufig durch Familienangehörige übernommen wird.
6.2.4. Kindergarten – Ergebnis der Bedarfsumfrage
Die Ergebnisse der Bedarfsumfrage wurden vorgestellt. Von 114 versendeten Fragebögen gingen 79 Rückmeldungen ein (Rücklaufquote: 69 %), davon 27 für U3- und 52 für Ü3-Kinder.
Bei der Abfrage der Betreuungszeiten wurden häufig mehrere Optionen gleichzeitig ausgewählt, sodass keine eindeutige Auswertung möglich war.
Im Rahmen der Auswertung der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung wurde angeregt, die Umfrage künftig regelmäßig durchzuführen, da sich der Betreuungsbedarf der Familien laufend verändert. Die bestehenden Betreuungsmodelle werden teilweise als zu starr empfunden. Vereinzelt besteht der Wunsch nach flexiblen oder tageweise buchbaren Angeboten (Mischmodellen), die jedoch aus strukturellen Gründen derzeit nicht umsetzbar sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich der Betreuungsbedarf häufig am Stundenplan der Kinder orientiert. Ein weiterer Wunsch aus der Elternschaft betrifft einheitliche Schließtage beider Kindergärten, um die Planung für Familien zu erleichtern. Der bestehende Fragebogen soll im Hinblick auf seine Aussagekraft nochmals kritisch überprüft und um die Möglichkeit ergänzt werden, den gewünschten Kindergarten anzugeben. Überraschend hoch war der geäußerte Bedarf an Mensaessen. In einem nächsten Schritt soll daher auch die Einführung eines entsprechenden Angebots für Kindergartenkinder geprüft werden. Die Betreuungsmodelle „VÖ 6“ und „VÖ 7“ sollen nochmals eingehend betrachtet werden; das Modell „VÖ 7“ wird aktuell bereits im Kindergarten Arche Noah angeboten. Abschließend wird festgehalten, dass die Ergebnisse der Umfrage im nächsten Schritt mit den Kindergartenleitungen besprochen werden.
6.2.5. „Bilder aus dem alten Rathaus“ – Information zum Angebotsverfahren
Die Bilder aus dem alten Rathaus sind im Treppenhaus und im 1. Stock des Neuen Rathauses ausgestellt. Gebote können bis zum 18.06.2025 abgegeben werden. Der Erlös kommt der Stiftung „Kultur und Sport“ der Gemeinde Bartholomä zugute. Alle Bilder werden vorab dokumentiert und fotografisch erfasst, um sie dauerhaft im Gemeindearchiv zu bewahren.
6.2.6. Mittagessen in der Mensa
Die Entwicklung der Mensa verläuft bislang positiv. Das Mittagessensangebot wird insgesamt sehr gut angenommen. Lediglich an den Tagen Mittwoch und Freitag sind die Essenszahlen etwas geringer.
6.2.7. Aufnahmeverpflichtung Flüchtlinge
Das Landratsamt informiert über eine Neuberechnung über die Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen. Es müssen 4 Asylbewerber (ursprünglich 5) und momentan keine weiteren Flüchtlinge aus der Ukraine (derzeit 30 Geflüchtete) aufgenommen werden.
6.2.8. Antrag zur Übernahme von Mietkosten für Räumlichkeiten des Arbeitskreises Ortsgeschichte
Der Vorsitzende informierte über einen Antrag des Arbeitskreises Ortsgeschichte zur Übernahme von Mietkosten für Archivflächen. Über die Jahre hat der Arbeitskreis zahlreiche ortshistorische Unterlagen und Gegenstände zusammengetragen. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das bestehende Mietverhältnis gekündigt. Der Arbeitskreis beantragt die Übernahme der Mietkosten, um die wertvollen Bestände weiterhin sichern zu können. Der Verwaltungsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dem Arbeitskreis für die notwendigen Arbeiten zur Sichtung und Ordnung der Unterlagen kurzfristig den früheren Fahrschulraum in der Schule („Wintergarten“) zur Verfügung zu stellen. Mittel- bis langfristig soll geprüft werden, ob im Bereich der Schulbühne eine dauerhafte Lagerlösung geschaffen werden kann.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
7.1 Verbandsversammlung VG Rosenstein am 2. Juli 2025
Der Bürgermeister ging auf die anstehende Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein am 2. Juli 2025 in Mögglingen ein und informierte inhaltlich über die einzelnen Tagesordnungspunkte.
7.2 Reparatur im und am Gebäude Beckengasse 33
Der Bürgermeister informierte über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Gebäude Beckengasse 33, das künftig zur Unterbringung von Geflüchteten/Asylbewerbern genutzt werden soll. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind bereits weit fortgeschritten, und die Gemeinde hofft auf einen zügigen Abschluss der Maßnahmen. Es sind nun Kosten von voraussichtlich rd. 23.200,--€ entstanden. Da die Gemeinde verpflichtet ist, noch weitere Asylberwerber aufzunehmen, sollte für das Gebäude eine Gebührensatzung erstellt werden. Dazu werde er die VG-Kämmerei bitten, eine entsprechende Gebührenkalkulation zu erstellen.
7.3 Straßenendausbau Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung
Der Bürgermeister legte den aktuellen Stand des Straßenendausbaus im Baugebiet „Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung“ dar. Mit der Ausführung der Straßenbauarbeiten wurde die Firma ASTRA beauftragt. Die Maßnahmen umfassten den Einbau der Asphaltdeckschicht im Fahrbahnbereich sowie in den Gehwegen, einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten wie der höhengerechten Anpassung vorhandener Schachtabdeckungen, dem Rückbau von Asphaltkeilen und der abschließenden Flächenreinigung. Die Arbeiten wurden zügig und in hoher Qualität ausgeführt. Die Gemeinde zeigt sich zufrieden mit der Leistung des beauftragten Unternehmens.
7.4 Inbetriebnahme des Breitbandnetzes zur Beseitigung der weißen Flecken
Nach der Abnahme der Ausbauarbeiten wurde die neu errichtete Infrastruktur im zweiten Schritt an die NetCom BW übergeben. Am vergangenen Dienstag konnte das Projekt nun offiziell abgeschlossen werden. Zur feierlichen Inbetriebnahme des modernen und leistungsfähigen Glasfasernetzes kamen zahlreiche Beteiligte nach Bartholomä: Michael Preiß von der NetCom BW, die Bundesfördervertreter Henriette Steder und Jörg Wylegalla vom Projektträger PwC in Berlin, Johannes Scheuermann vom Innenministerium Baden-Württemberg, Werner Riek von der Kommunalanstalt Breitband Ostalb, Helmut Kolb vom planenden und bauleitenden Ingenieurbüro Kolb sowie Walter Bortolazzi, Geschäftsführer der ausführenden Firma AWUS-Bau.
Dennoch, so der Vorsitzende, ist die Maßnahme im Weißen-Flecken-Programm noch lange nicht abgeschlossen: Die Schlussrechnung befindet sich aktuell in der Prüfung beim Ingenieurbüro und vor allem ist der sehr umfangreiche und aufwändige Verwendungsnachweis gegenüber dem Projektträger noch auszuarbeiten und zu führen.
7.5 Breitbandausbau – Graue-Flecken-Programm
Noch offen bleibt die Erschließung der sogenannten „grauen Flecken“. Ein Branchendialog wurde durchgeführt, weiterhin wurde jetzt das Markterkundungsverfahren für die Gemeinde Bartholomä in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bearbeitet. Es hat sich im Rahmen der Markterkundung keine Telekommunikationsfirma gemeldet, die eigenwirtschaftlich den Ausbau der Glasfaser in Bartholomä erledigt. Nun müsse im Gemeinderat diskutiert werden, ob die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen könne. Ob ihr das mit Blick auf den hohen finanziellen und personellen Aufwand jedoch möglich sei, müsse kritisch beraten werden.
7.6 LEADER-Förderung für die Arztpraxis in den Räumlichkeiten der Raiffeisenbank
Der Vorsitzende Kuhn informierte über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Rosenstein. Nun habe auch die Aktionsgruppe der LEADER-Brenzregion den beantragten Zuschuss positiv entschieden. Dank einer solchen Bezuschussung durch das LEADER-Programm kann die geplante Arztpraxis in den Räumlichkeiten der ehemaligen Geschäftsstelle zügig realisiert werden, sobald der endgültige Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums und die Baugenehmigung vorliegt.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19:30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit neun Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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