Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2025
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 6
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 20:05 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer erkundigte sich, ob die Vertragsgestaltung mit der BEB (Bio Energie Bartholomä) bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung diskutiert wurde. Zudem wollte der Zuhörer wissen, ob Bürger Einsicht in den Vertrag nehmen können. Bürgermeister Kuhn erklärte, dass der Vertrag in einer nichtöffentlichen Sitzung vorberaten wurde. Das sei rechtlich möglich, sofern das Thema – so wie heute auf der Tagesordnung – schlussendlich in einer öffentlichen Sitzung beraten und verabschiedet werde. Eine Einsichtnahme in den Vertrag ist nach entsprechender Prüfung grundsätzlich möglich.
Ein Zuhörer erkundigte sich, weshalb die Geschwindigkeitsmessanzeigen in der Böhmenkircher Straße dauerhaft außer Betrieb sind und wann diese wieder aktiviert werden. Bürgermeister Kuhn bedauerte, dass die Geschwindigkeitsanzeigen regelmäßig technische Probleme aufweisen. Zwar werden sie vom Gemeindebauhof bzw. von der Herstellerfirma immer wieder instand gesetzt, jedoch halten die Reparaturen im Einzelfall nicht sehr lange an.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob nochmals größere finanzielle Mittel für die Anschaffung neuer Anlagen aufgewendet werden sollen oder ob man sich – insbesondere angesichts der aktuellen Haushaltslage – weiterhin mit der laufenden Reparatur behelfen muss.
  1. Breitbandausbau in Bartholomä hier: Beseitigung der „Grauen Flecken“
    - Aufhebung des Förderclusters West/Süd
A. Sachverhalt
Die Breitbandförderung des Bundes wurde im Jahr 2024 mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 30.04.2024 – „Gigabit-RL 2.0“ fortgesetzt.
Bereits in den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Bartholomä versucht, über die Bildung von Förderclustern in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.
So hatte der Gemeinderat im Mai 2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Beitritt zu einem Fördercluster Süd beschlossen.
Beim Projektträger für die Gigabit-RL 2.0 wurde daher ein Förderantrag für das „Cluster Süd“, dem die Gemeinden Bartholomä, Eschach, Essingen, Göggingen, Täferrot und Waldstetten angehören, gestellt. Dieser Förderantrag hatte in der nachfolgenden Prüfung nur 280 Punkte erreicht und damit keine Einstufung in die erforderliche „fast lane“-Förderung.
Sehr kurzfristig wurde infolgedessen unter einer Neuabgrenzung beteiligter Gemeinden im Oktober 2023 ein „Cluster Süd/West“ gegründet, das eine geänderte Zusammensetzung mit den Gemeinden Bartholomä, Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot beinhaltet hatte. Dieser Förderantrag hatte sodann in der nachfolgenden Prüfung nur 220 Punkte erreicht und damit wieder keine Einstufung in die erforderliche „fast lane“-Förderung.
Die Bildung eines neues Förderantragsclusters für das Gebiet „Cluster West/Süd“ wurde sodann im Juni 2024 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Dieses Cluster hat folgende Gemeinden umfasst:
Mutlangen, Bartholomä, Eschach, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen und Täferrot.
Die Gemeinde Mutlangen nimmt die Rolle des Geschäftsbesorgers in diesem Förderantragscluster ein. Die Förderanträge mussten bis zum 27.09.2024 gestellt werden.
Beim Projektträger für die Gigabit-RL 2.0 wurde vom Geschäftsbesorger ein Förderantrag für das Cluster West/Süd gestellt, der leider nur 155 Punkte erreichte. Da damit keine Fördermittelbewilligung erfolgt ist (die Mindestpunktzahl 2024 lag bei 235 Punkten), sind die Kooperationspartner übereingekommen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufzuheben, um unter einer veränderten Zusammensetzung der Kooperationspartner einen erneuten Förderantrag stellen zu können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss nach einer ausführlichen Beratung die Aufhebung des Förderclusters.
  1. Breitbandausbau in Bartholomä
    hier: Beseitigung der „Grauen Flecken“ – Möglicher Beitritt zu einem Förderclusters West
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Fördercluster West/Süd aufzuheben.
Beim Projektträger für die Gigabit-RL 2.0 wurde dazu im Jahr 2024 ein Förderantrag für das Cluster West/Süd gestellt, der leider nur 155 Punkte erreichte. Da damit keine Fördermittelbewilligung erfolgt ist (die Mindestpunktzahl 2024 lag bei 235 Punkten), sind die Kooperationspartner übereingekommen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufzuheben, um unter einer veränderten Zusammensetzung der Kooperationspartner einen erneuten Förderantrag stellen zu können.
Es stellt sich somit für die Gemeinde Bartholomä die Frage, ob mit Blick auf die bisher erfolglosen Bemühungen, an Fördermittel zu gelangen, ein weiterer Versuch mit einem neuen Cluster unternommen werden soll, in einem neuen Cluster (hier: „West“) nochmals einen Förderantrag zu stellen.
Dabei geht die Gemeindeverwaltung grundsätzlich davon aus, dass die Förderquoten durch Bund und Land unverändert verbleiben und in Summe bis zu 90 % Förderung für den Breitbandausbau bewilligt werden können. Dennoch verbleiben bei der Gemeinde mindestens 10 % Eigenanteil an Kosten, die die Gemeinde aufbringen muss. Eine erste Hochrechnung geht davon aus, dass mindestens ein Investitionsbetrag von 2,5 Millionen Euro für die Beseitigung der Grauen Flecken entstehen wird.
Mit Blick auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Gemeinde Bartholomä (Schulträger Kindergarten, Feuerwehrhaus, Abwasserbeseitigung, Straßenbau – Sanierung und Straßenbeleuchtung usw.) muss im Gemeinderat beraten werden, ob Finanzmittel künftig zur Verfügung stehen, um eine zweifelsohne wichtige, jedoch für eine Gemeinde nicht rechtlich verpflichtende Aufgabe, wie die der Breitbandversorgung zu übernehmen.
Bei dem Produkt „Grauen Flecken“ ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde (2026 – 2028) kein Produktansatz vorhanden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat sprach sich in seiner Sitzung einstimmig dafür aus, sich derzeit nicht an einem weiteren Fördercluster im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu beteiligen. Das Thema „Erschließung Grauer Flecken“ wird vorerst zurückgestellt. Stattdessen soll geprüft werden, ob einzelne unterversorgte Adresspunkte im Gemeindegebiet im Rahmen eines sogenannten Lückenschlussprogramms förderfähig sind. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die betreffenden Adresspunkte untersuchen zu lassen und das Ergebnis zu gegebener Zeit im Gremium vorzustellen.
  1. Sanierung des Regenüberlaufbecken 1 (Westl. Brunnenfeld) und Neubau Versickerungsbecken
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä befasste sich erneut mit dem Regenüberlaufbecken (RÜB 1) im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“, das bereits in den 1990er Jahren errichtet wurde. Aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben des Landratsamts Ostalbkreis ist eine umfassende Sanierung und Verbesserung der Anlage erforderlich, da sich das Gebiet im Wasserschutzgebiet „Brenztal“ befindet.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
  • Erneuerung der Messeinrichtungen, Schachtabdeckungen und Schieber
  • Nachrüstung einer Beleuchtung sowie neuer Schachteinstiege
  • Herstellung eines Stromanschlusses für die elektronische Überwachung
  • Sanierung des Bauwerks durch die Firma Strauß (rd. 63.300 €)
  • Umbau des angeschlossenen Sickerschachtsystems zur Verbesserung der Versickerung
Rückhalte- und Versickerungsbecken
Ein wasserrechtliches Erlaubnisgesuch für das Regenrückhalte- und Versickerungsbecken wurde eingereicht. Ziel ist es, durch den Neubau eines Beckens eine verbesserte Einleitung über eine bewachsene Bodenschicht zu erreichen, um das Grundwasser zu schützen.
Zukünftige Erweiterung (Ausbaustufe 2)
Langfristig soll ein zusätzliches Erdbecken mit Schotterrigole auf dem benachbarten Flurstück 1033 entstehen, um das Rückhaltevolumen weiter zu erhöhen.
Sanierung Druckleitung Außengehöfte
Aufgrund starker Korrosionsschäden im Übergabeschacht der Druckleitung aus den Möhn- und Kitzinghöfen wird ein neuer Druckentspannungsschacht mit spezieller Schutzbeschichtung gebaut. Eine Inliner-Sanierung der Ablaufleitung soll Schäden an den Rohrwänden beheben.
Die Maßnahmen dienen dem langfristigen Grundwasserschutz sowie der rechtssicheren Ableitung und Behandlung von Regen- und Mischwasser.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm das Konzept zur Kenntnis und billigte die wasserrechtliche Planung.
  1. Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
    - Beteiligung der Gemeinde Bartholomä zur 2. Anhörung
A. Sachverhalt
Der Verband Region Stuttgart führt aktuell ein erneutes Beteiligungsverfahren zur zweiten Offenlage der Teilfortschreibung des Regionalplans durch. Ziel ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Anlass sind Änderungen am Planentwurf nach der ersten Anhörungsrunde im Jahr 2024. Die Gemeinde Bartholomä, obwohl selbst dem Regionalverband Ostwürttemberg zugehörig, grenzt im Süden an die Region Stuttgart und ist daher beteiligt.
Im Zuge der Planänderung wurde unter anderem eine zusätzliche Vorrangfläche GP-28 auf der Gemarkung Böhmenkirch aufgenommen. Gegen diese Fläche hatte sich die Gemeinde Bartholomä bereits frühzeitig mit Schreiben vom 25.11.2024 ausgesprochen. Auch der Gemeinderat behandelte das Thema in der öffentlichen Sitzung am 14.05.2025 und bekräftigte seine ablehnende Haltung.
Die aktuelle Beteiligungsphase läuft vom 02.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025. In dieser Zeit können Gemeinden Stellung zu den geänderten Planinhalten nehmen. Der überarbeitete Entwurf ist auf der Website des Verbands Region Stuttgart einsehbar.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss die vorbereitete Stellungnahme lt. der Anlage und beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme nochmals fristgerecht an den Regionalverband Stuttgart zu übersenden.
  1. Gestattungsvertrag mit der BEB (Bio Energie Bartholomä)
A. Sachverhalt
Die Bio Energie Bartholomä (BEB) plant den Aufbau einer neuen Wärmeversorgung in der Gemeinde Bartholomä. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bartholomä.
Durch einen Gestattungsvertrag verpflichtet sich die Gemeinde, dieses Vorhaben der Wärmeversorgung durch Einräumung von Wegerechten zu unterstützen. Die Gemeinde wird in den nächsten Jahren eine kommunale Wärmeplanung aufbauen an deren Mitgestaltung auch die BEB mitwirken wird. Die BEB wird bei seiner örtlichen Ausbauplanung Vorhaben der Gemeinde zur kommunalen Wärmeplanung und zur örtlichen Energieversorgung mit dieser erörtern und mit der Gemeinde Lösungen im beiderseitigen Interesse entwickeln.
In dem Gestattungsvertrag erlaubt die Gemeinde die Benutzung öffentlicher Verkehrsräume und anderer Grundstücke in Teilen der Gemeinde. Im Gegenzug zahlt die BEB der Gemeinde ein Gestattungsentgelt.
Im Vertrag sind zudem die Punkte zu Gewährleistung, der Folgepflicht und -kosten enthalten. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen über die Haftung. Die Vertragsdauer ist auf 20 Jahre festgelegt, mit der einmaligen Option, den Vertrag für weitere 20 Jahre zu verlängern.
Die Gemeinde Bartholomä ist verpflichtet, den Vertrag zur Einräumung des Wegerechts der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen (vgl. § 107 GemO i.V.m. § 108 GemO).
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss den Gestattungsvertrag.
  1. Finanzzwischenbericht 2025
Der Finanzzwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung des Bundes und der anschließend erfolgten Regionalisierung (= Berechnung der Auswirkungen innerhalb des Bundeslandes).
Der Bericht teilt sich in die Bereiche Erträge, Aufwendungen, Investitionstätigkeiten/Liquidität und Zielerreichung auf:
Erträge
Zu den wichtigsten Erträgen des Haushalts gehören die Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Finanzausgleich und die Gewerbesteuer. Zudem hat die Grundsteuerreform zu Beginn des Jahres zu Veränderungen im Aufkommen geführt.
a) Einkommensteuer
Bundesweit ist das Aufkommen der Einkommensteuer noch nicht rückläufig, steigt aber schwächer als erwartet an. Allerdings weicht die Entwicklung in Baden-Württemberg davon ab. Ab dem Folgejahr 2026 soll auch die Entwicklung in Baden-Württemberg von diesem negativen Trend erfasst werden. Beim Gemeindeanteil an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Abgeltungsteuer ist mit geringen Zuwächsen von 7 Mio. Euro bzw. 0,1 % auf 8,127 Mrd. Euro im Vergleich zur Oktobersteuerschätzung zu rechnen.
Für Bartholomä bedeutet dies umgerechnet Mehreinnahmen von rd. 13.000 Euro.
b) Leistungen aus dem Finanzausgleich (FAG)
Die Schlüsselmassen des Finanzausgleichs sind rückläufig. Es ist mit Verschiebungen der einzelnen Zuweisungsbeträge zu rechnen. Saldiert dürfte sich bezüglich der Gesamtzuweisung aus dem FAG ein Minderertrag von rd. 20.000 Euro ergeben. Zur Liquiditätsstärkung der kommunalen Haushalte wurde beschlossen, die 3. Vorauszahlung des aktuellen Jahres vorzuziehen und den Gemeinden bereits mit der 2. Teilzahlung ausbezahlt.
c) Gewerbesteuer
Das Aufkommen der Gewerbesteuer über dem Planansatz von 1.000.000 Euro. Die Mehreinnahmen beruhen zu einem großen Teil auf Nachzahlungen der Jahre 2023 und 2024 und werden voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Erhöhung des Sockelaufkommens beitragen. Die Summe der Vorauszahlungen beträgt aktuell 1.286.000 Euro. Die aktuelle Ergebnisverbesserung (abzüglich Gewerbesteuerumlage) beträgt somit rd. 286.000 Euro (ohne Berücksichtigung der Abschöpfung in den Folgejahren durch den mehrjährigen Umlagezyklus). Wenn man die Abschöpfung durch den mehrjährigen Umlagezyklus mit einkalkuliert bleiben davon rd. 85.000 Euro übrig.
d) Grundsteuer A und B
Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen im Zuge der Grundsteuerreform war vor allem das genaue Steueraufkommen der Grundsteuer B zweifelhaft. Auf Anraten des Finanzwesens hat der Gemeinderat deshalb einen Hebesatz für die Grundsteuer B außerhalb des vom Land vorgeschlagenen Korridors beschlossen. Statt vorgeschlagenen 270 – 298 Prozentpunkten wurden 334 Prozentpunkte erhoben. In der Nachbetrachtung war dies genau der richtige Schritt. Während zu Beginn des Jahres ein deutlich erhöhtes Aufkommen prognostiziert wurde, hat sich diese Summe wie vom Finanzwesen erwartet immer mehr in Richtung des Planansatzes angepasst. Anfang Juli sind von anfänglich prognostizierten über 340.000 € noch 285.000 € bei der Grundsteuer B zu erwarten.
e) Zweitwohnungssteuer
Die gesteckten Ziele bei der Überarbeitung der Besteuerungsgrundlagen bei der Zweitwohnungssteuer konnten noch nicht erreicht werden. Obwohl die Personalsituation in beiden Verwaltungen (Gemeinde und VG) seit März 2025 verbessert werden konnte, waren alle notwendigen Bereiche von Neubesetzungen betroffen. Somit lag die Priorisierung zunächst auf der Einarbeitung des Personals und der Abrechnung und Durchführung der diversen aktuellen Projekte.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Erstwohnsitzen wird sich das Steueraufkommen bei der Zweitwohnungssteuer von 25.000 Euro im Jahr 2025 nicht realisieren lassen. Hier werden zum Jahresende Mindereinnahmen von 14.000 Euro zu berücksichtigen sein.
Aufwendungen
Alle wesentlichen Aufwandspositionen (wie z.B. Personal, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Geschäftsausgaben und Transferaufwendungen (Umlagen an Kirchengemeinden, VG Rosenstein, Abwasserzweckverband) haben sich bisher plangemäß entwickelt bzw. liegen unter den Planansätzen.
Leichte Abweichungen von der Haushaltsplanung liegen aber im Bereich der Wasserversorgung vor. Durch größere Reparaturen im Februar (Rohrbrüche / Hausanschlüsse) wurden hier bereits 16.000 € des 20.000 € Planansatzes für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens verausgabt. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen (Gebäude Beckengasse 33) waren im Haushaltsplan nicht beplant, weshalb dort Mehraufwendungen in Höhe von ca. 19.000 € angefallen sind.
Investitionstätigkeiten/ Liquidität
Von den geplanten Investitionen mit 6,4 Mio. Euro sind bis Anfang Juli rd. 1,47 Mio. Euro abgeflossen. Das Projekt Umbau altes Rathaus mit einem Planansatz von 1,0 Mio. Euro ist mit dem Verkauf des Rathauses beendet. Für den Umbau des Kindergartens sind noch rd. 700.000 Euro nicht abgerufen worden. Beim Breitband ist das Ingenieurbüro mit der Prüfung der Schlussrechnung befasst. Aktuell stehen lt. Haushaltsplan 2025 für das Projekt noch Rechnungen mit rd. 915.000 Euro aus. Für die Maßnahmen am Regenüberlaufbecken 1 und der Erweiterung Fernwirksystem stehen noch rd. 315.000 Euro aus. Der Haushaltsplan sah zudem einen Posten für ein neues Baugebiet vor, welcher aktuell noch komplett ungenutzt ist.
An Zuweisungen wurden bisher rd. 388.000 Euro abgerufen.
Beim Projekt Heubacher Straße 1. BA sind noch 467.000 Euro an Planansätzen offen. Aufgrund offener rechtlicher Fragen sind die genaue Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungen noch ungewiss. Aus diesem Grund wird im Finanzwesen aktuell geprüft, ob eine Rückstellung für diesen Fall gebildet werden muss.
Außerplanmäßig wurde der Kauf eines Grundstücks als potenzielle Erweiterungsfläche mit 200.000 Euro finanziert. Dies ist aktuell noch nicht in den Zahlen enthalten.
Die Liquidität ist aktuell gestiegen, da verschiedene Ausgaben für Investitionen noch nicht abgeflossen sind.
Da der Haushaltsplan 2025 davon ausgegangen ist, dass durch größere Investitionen die Liquidität schneller abfließt als sie Stand abgeflossen ist, kann Liquidität anderweitig genutzt werden. Durch Zinsanlagen und kurzfristige Liquiditätskompensationen zwischen den VG Gemeinden konnten somit Mehrerträge generiert werden.
Finanzwirtschaftliches Fazit
Trotz bundesweiter Eintrübung der Wirtschaftsentwicklung kann für die Gemeinde Bartholomä zum Stand Juli 2025 ein positiver Finanzstatus erreicht werden. Dies ist ausschließlich den Gewerbesteuer-Nachzahlungen zu verdanken. Zinserträge bei Geldanlagen konnten überplanmäßig erwirtschaftet werden. Beide Faktoren sind aber als „Einmal-Effekte“ (wenn auch sehr positive) einzustufen.
Aufgrund diverser ausstehender Rechnungen ist dies nur als Momentaufnahme zu sehen und kann sich bei schneller Rechnungsstellung schnell negativ auf die Liquidität auswirken.
Erreichen der Zielvorgaben im Haushaltsjahr
Im Haushaltsplan 2025 wurden als Zielvorgaben für das Haushaltsjahr folgende Bereiche genannt:
1) Sicherung der ärztlichen Versorgung
2) Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung
3) Konsolidierung des Ergebnishaushaltes
Alle Zielvorgaben stehen im Mittelpunkt des bisherigen Verwaltungshandeln. Wegen der Komplexität der verschiedenen Themen konnte bis jetzt auch noch keine Zielvorgabe vollständig erfüllt werden.
Zusammenfassung
In allen wichtigen Finanzbereichen verläuft die eigene Haushaltswirtschaft derzeit plangemäß bzw. mit Verbesserungen (Gewerbesteuer, Zinserträge) und bereitet vorerst keinen Anlass zur Sorge.
Allerdings geben die neusten Finanzdaten und Berechnungen des Finanzausgleiches Hinweise, welche für die kommenden Haushaltsjahre 2026 und 2027 deutliche finanzielle Verschärfungen befürchten lassen. In diesen Jahren muss die Gemeinde Bartholomä die verhältnismäßig ertragsstarken Vorjahre das erste Mal im Finanzausgleich bezahlen. Dies hat doppelte Auswirkungen. Sehr vereinfacht gesprochen wird die Gemeinde aufgrund der Vorjahre als finanziell stärker eingeschätzt und erhält aus diesem Grund weniger Zuweisungen. Zudem muss sie aufgrund der gestiegenen Finanzkraft höhere Umlagen an den FAG und den Kreis bezahlen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 1.235,00 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Hallenbad gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 15.07.2025
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche:
9.1. Errichtung einer Druckerhöhungsanlage für Trinkwasserversorgung, Errichtung eines Betriebsgebäudes, Grundstück Flst.Nr. 1261, Kühholz
Die Albuch-Härtsfeld-Wasserversorgung plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 1018/1 die Errichtung eines Betriebsgebäudes zur Druckerhöhung für die Trinkwasserversorgung. Der Technische Ausschuss hat hierzu einstimmig sein kommunales Einvernehmen erteilt.
9.2. Neubau einer Pkw-Garage und Carport mit Balkonerweiterung, Grundstück Flst.Nr. 549/2, Brunnenfeldstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 549/2 im rückwärtigen Bereich ein Anbau des Balkons. Die bestehende Garage wird abgebrochen. Vor dem Gebäude soll ein Vordach, ein Carport und eine Garage errichtet werden. Der Technische Ausschuss hat hierzu sein kommunales Einvernehmen mehrheitlich nicht erteilt, da sich insbesondere die geplante Garage und Carport im festgesetzten Sichtdreieck befinden.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
10.1. Ausnahme von der Veränderungssperre „Amalienhof, 6. Änderung“
Der Vorsitzende erläuterte, dass ein Antrag auf Errichtung einer PV-Anlage für das Grundstück Flst.Nr. 721/2 im Rappenweg eingegangen sei. Solche Anträge sind ansonsten verfahrensfrei, d.h. die PV-Anlage könne ansonsten errichtet werden, da sie auch nicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstoße. Im konkreten Fall allerdings besteht nun seit 8. Juli 2025 die rechtskräftige Satzung über die Veränderungssperre Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung die Ausnahme gemäß § 3 der Veränderungssperre „Amalienhof, 6. Änderung“ für diese PV-Anlage unter der Maßgabe, dass die PV-Module ausschließlich auf dem Dach des Ferienhauses errichtet werden.
10.2. Bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zur Erdauffüllung, Grundstück Flst.Nr. 918, Gewann Burren
Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Ostalbkreis für das Grundstück Flst.Nr. 918, Gewann Burren nun endlich mit Bescheiddatum vom 14.07.2025 erteilt wurde.
10.3. Arbeiten am Wanderparkplatz „Adelheid Stoile“
Der Bürgermeister berichtete, dass die Fa. Kern, Essingen-Lauterburg, in den kommenden Tagen mit den Arbeiten am Wanderparkplatz Adelheid Stoile beginnen werde.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgenden Anfragen:
11.1. Heckenrückschnitt
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, wann die Anwohner angeschrieben werden, deren Hecken nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten sind. Insbesondere im Bereich Hirschrain würden derzeit viele Hecken wieder stark in den Straßenraum hineinwachsen. Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass die Verwaltung bereits an der Angelegenheit arbeite und die entsprechenden Schreiben zeitnah versendet werden.
11.2. Parkverstöße
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied berichtete, dass im Bereich Amalienhof derzeit zahlreiche Fahrzeuge dauerhaft abgestellt würden – insbesondere Wohnmobile. Dies führe zu einer erheblichen Einschränkung der Verkehrsfläche, wodurch im Ernstfall die Bildung einer Rettungsgasse möglicherweise nicht gewährleistet werden könne. Bürgermeister Kuhn schlug vor, konkret dort zu kontrollieren. Die weitere Behandlung des Themas sowie mögliche Maßnahmen sollen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:05 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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