Ein Zuhörer bedankte sich beim Gemeinderat, dass dieser das Thema Bebauungsplan „Brunnenfeld, 8. Änderung“
aufgenommen hat und behandelt. Er schildert seine Ansichten zum Bebauungsplanverfahren und bemängelt fehlende Vorabinformationen zu
den Sitzungsunterlagen.
Der Vorsitzende erläuterte, dass er bei dem konkreten Tagesordnungspunkt befangen sei. Er gab jedoch eine allgemeine
Auskunft zu Bebauungsplanverfahren, die öffentlich und transparent durchgeführt werden.
- Stromversorgung in Bartholomä
- Planungen der Netze ODR zur verbesserten Stabilität des Stromnetzes, hier: insbesondere Errichtung einer neuen Trafostation im
Baronenbergweg
A. Sachverhalt
Frau Stefanie Stengel-Mack und Herrn Josef Vaas von der Netze ODR informieren über die Planungen der Netze ODR zur verbesserten
Stabilität des Stromnetzes. Die Energiewende erfordert den Ausbau der Infrastruktur und Stromnetze, um eine nachhaltige Versorgung
mit erneuerbaren Energien zu sichern. Auch in Bartholomä investiert die Netze ODR in die Netzverstärkung und plant weitere
Maßnahmen. Zeitnah vorgesehen sind die Erneuerung der 20 kV-Kabel in der Hochbergstraße bis zum Schaltwerk in der Brunnenfeldstraße
sowie der Umbau auf Erdkabel im Albuchweg. Anfang 2025 wurde im Bereich Bärenbergblick eine neue Trafostation errichtet,
mittelfristig ist eine weitere Station im Baronenbergweg geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt der Stromversorgung Bartholomä und den Planungen der Netze ODR Kenntnis.
- Bebauungsplan „Brunnenfeld, 8. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs
- Beschlüsse zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Auslöser für diese Änderung des Bebauungsplans ist die Errichtung diverser baulicher Anlagen in der privaten Grünfläche, welche
bauplanungsrechtlich nach den Festsetzungen des aktuellen Planes dort nicht zulässig sind. Durch diese Bebauungsplanänderung sollen
nun in der privaten Grünfläche im direkten Anschluss an die bestehende Wohnbebauung bauliche Anlagen in einem klar definierten und
verträglichen Umfang zugelassen werden.
Hierdurch soll die Grundkonzeption der privaten Grünflächen für den überwiegenden Teil dieser Fläche, insbesondere im Norden zum
Außenbereich hin, grundsätzlich erhalten bleiben. Im südlichen direkt an die Wohnbebauung angrenzenden Bereich sollen zu
Erweiterung der Gartenflächen auch verträgliche Nebenanlagen etc. zugelassen werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand, nördlich der Brunnenfeldstraße und südlich bzw. am Fuß des Bärenberg. Es umfasst
vollständig den bestehenden Bebauungsplan „Brunnenfeld“. Das Plangebiet (Geltungsbereich) umfasst eine Fläche von ca.
5,4 ha.
Verfahren
Diese Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der vorhergehenden
Planung nicht grundsätzlich berührt werden. Darüber hinaus sind keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH- oder
Vogelschutzgebieten gegeben. Die Bebauungsplanänderung umfasst ausschließlich die textlichen Festsetzungen. Eine neue
Lageplanurkunde wird nicht erstellt, diese gilt unverändert fort. Die Örtlichen Bauvorschriften werden ebenfalls nicht verändert.
Planung
Mit der Änderung der Festsetzung der privaten Grünfläche sollen im direkt an die Wohnbauflächen angrenzenden Bereichen eine Nutzung
als üblicher Hausgarten inkl. der Erstellung von hierfür üblichen Nebenanlagen in einem klar definierten und verträglichen Umfang
ermöglicht werden. Dies entspricht den aktuellen Nutzungen dort und ist angemessen und entspricht den städtebaulichen Zielen. Der
überwiegende und an den Außenbereich angrenzende nördliche Bereich bleibt uneingeschränkt der bisherig festgesetzten Nutzung
vorbehalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Brunnenfeld, 8.
Änderung“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Der Entwurf der Satzung inkl.
Änderung der textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden vom Gremium gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das
Bebauungsplanverfahren fortzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen.
- Eröffnungsbilanz der Gemeinde - Kenntnisnahme des Prüfungsberichts der Kommunalaufsicht
A. Sachverhalt
Durch die Reform des Haushaltsrechts wurden die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens zum Jahr 2020 von der
bisherigen Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen. Die Umstellung erfolgte in der
Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020. Ein Bestandteil dieser Umstellung war die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zur Bilanzierung
aller bestehenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Der rechtlichen Verpflichtung nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Folge leistend, wurde vom
Gemeinderat in der Sitzung am 27.09.2023 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020 beschlossen. Die Auslegung im
Rathaus erfolgte fristgemäß vom 20.11.2023 bis einschließlich dem 30.11.2023. Zudem wurde die festgestellte Eröffnungsbilanz der
Rechtaufsichtsbehörde (Landratsamt) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Der Prüfungsbericht der Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Gemeinde Bartholomä am 16.07.2025 zugestellt. In ihm bestätigt das
Kommunalamt des Landratsamtes, dass alle wesentlichen Feststellungen ordnungsgemäß erledigt wurden und somit die Bestätigung nach §
114 Abs. 5 GemO erteilt werden kann. Das Prüfungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Unabhängig von der Bestätigung wurde das Finanzwesen aufgefordert zur den Rdnrn. 4, 5, 7, 9 und 25 eine entsprechende Rückmeldung
an das Kommunalamt zu geben. Die Abarbeitung dieser Punkte erfolgt aktuell. Nach erfolgreichem Abschluss der Korrekturen wird der
Gemeinderat erneut informiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat billigt den Prüfungsbericht und den Abschluss des Prüfungsverfahrens zur Eröffnungsbilanz.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 16.09.2025
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2025 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur
Kenntnis gegeben wurden:
5.1 Baugesuche:
a.) Befreiung Swimmingpool, Grundstück Flst.Nr. 213/2, Schorrenweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 213/2 die Errichtung eines Swimmingpools. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung
im vereinfachten Verfahren eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnenfeld, 5.
Änderung und 1. Erweiterung“ und entspricht aufgrund der teilweisen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze nicht dem
Bebauungsplan. Da in dem Gebiet bereits schon vergleichbare Vorhaben zugelassen wurden, hat der Technische Ausschuss einstimmig das
Einvernehmen zu dieser Befreiung erteilt.
b.) Neubau einer Pkw-Garage und Carport mit Balkonerweiterung, Grundstück Flst.Nr. 549/2, Brunnenfeldstraße
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 549/2 ist im rückwärtigen Bereich ein Anbau des Balkons und eine Wendeltreppe geplant. Die bestehende
Garage wird abgebrochen und vor dem Gebäude soll ein Vordach, ein Carport und eine Garage errichtet werden. Dazu wurde ein Antrag
auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Brunnenfeld 6. Änderung“. Die Garage und Carport überschreiten das Baufeld und reichen teilweise bis in das im
Bebauungsplan festgesetzte Sichtfeld. In einer Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde werden straßenverkehrliche Belange
zurückgestellt. Aufgrund der städtebaulichen negativen Auswirkungen des Vorhabens hat der Technische Ausschuss die Befreiung
mehrheitlich abgelehnt.
c.) Errichtung eines Flachdachanbaus in Holzständerbauweise, Grundstück Flst.Nr. 712/0
Auf dem Baugrundstück Hannoveranerweg ist die Errichtung eines Flachdachanbaus in Holzständerbauweise an ein bestehendes Ferienhaus
geplant. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich „Amalienhof, 5.
Änderung“. Der Bebauungsplan setzt die Dachform eines Giebeldachs mit einer Dachneigung von 18° fest. Geplant ist jedoch die
Errichtung eines Flachdachs mit Dachterrasse. Es ist demnach eine Befreiung von der festgesetzten Dachform und Dachneigung
erforderlich. Der Gemeinderat Bartholomä hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Amalienhof, 6.Änderung“ beschlossen
und zugleich eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre ist am 8. Juli 2025 in Kraft getreten. Es
kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ein
wichtiger öffentlicher Belang stellen hierbei die Planungsabsichten der Gemeinde dar. Eine Ausnahme ist demnach zu verweigern, wenn
durch die Zulassung des Vorhabens die Durchführung der weiteren Planungen unmöglich oder wesentlich erschwert werden. Die
Baurechtsbehörde hatte herausgearbeitet, dass es bereits in mindestens fünf Fällen Befreiungen von der Dachneigung im Gebiet
gegeben hat. Der Technische Ausschuss hielt es in seiner Beratung daher für unbillig, an der Festsetzung festzuhalten und erkannte
auch keinen Grund, worin durch dieses Festhalten die künftige Planung des Gebiets beeinträchtigt werden soll. Daher hat der
Technische Ausschuss einstimmig die Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt und das Einvernehmen zur Planung gegeben.
5.2. Durchführung der Eigenkontrollverordnung
hier: Beauftragung eines Ingenieurbüros
Die aktuelle Grundlage der Ergebnisse zur Eigenkontrollverordnung (EKVO) ist die Befahrung und Auswertung der Kanalhaltungen aus
dem Jahr 1998. Es besteht nach der EKVO die gesetzliche Verpflichtung und es ist Forderung der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt
Ostalbkreis, dass die Gemeinde Bartholomä auf der Grundlage einer Fortschreibung der EKVO die Sanierung der höheren Schadensklassen
der Kanäle ernstlich angeht. Dies ist für die Gemeinde Bartholomä auch deshalb eine wichtige Aufgabe, da die Ortslage innerhalb des
Wasserschutzgebietes liegt. Für die Fortschreibung der EKVO benötigt die Gemeinde Bartholomä die Begleitung über ein qualifiziertes
Ingenieurbüro, das bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses, bei der Festlegung des Umfangs der Maßnahme, bei der Vergabe
für die Spülung und Befahrung der Kanäle und vor allem der anschließenden Auswertung beratend und mitwirkend zur Seite steht.
Die Gemeindeverwaltung hatte drei verschiedene Ingenieurbüros zu deren Honorarangeboten schriftlich angefragt. Angenommen wurden
Kanalstrecken von knapp 14 Kilometer Länge. Damit vergleichbare Angebote eingeholt werden konnten, gründen die Vergleiche auf eine
angenommene Kanalstrecke von 13.850 m.
Bis zum Ende der Aufforderungsfrist lagen zwei Angebote vor. Ein Büro hat mit Hinweis auf seine derzeitige Auslastung auf die
Erstellung eines Angebots verzichtet.
Das Angebot der Ingenieurbüro Bartsch GmbH, Heubach ist mit dem Angebot von 19.988,18 €, netto preisgünstiger als das
vorliegende Angebot eines anderen Büros.
Der Technische Ausschuss hat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, die Ingenieurleistung an das Ingenieurbüro Bartsch
zu vergeben.
5.3. Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Amalienhof, 6.Änderung“
- Beauftragung eines Planungsbüros
Der Gemeinderat Bartholomä hat im Juni des Jahres einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Amalienhof, 6.
Änderung“ beschlossen. Für die Mitwirkung und Begleitung dieses Bebauungsplanverfahrens benötigt die Gemeinde die
Unterstützung durch ein Planungsbüro. Daher ist die Gemeindeverwaltung an das Büro Harald Wahl, Göggingen, herangetreten und hat
das Büro gebeten, einen Honorarvorschlag der Gemeinde Bartholomä zu übersenden.
Der Technische Ausschuss hat das vorliegende Angebot, das in der Honorarzone I, Mitte, ausgewiesen ist, beraten und als günstig
bewertet. Einstimmig wurde auf dieser Grundlage das Büro Wahl beauftragt.
5.4. Sanierung der Heubacher Straße und Hauptstraße
hier: Ausschreibung der Planungsleistungen für einen weiteren Bauabschnitt
Als Ergebnis einer Recherche der Gemeindeverwaltung lässt sich feststellen, dass es für die planerischen Leistungen eines weiteren
Bauabschnitts der Sanierung der Heubacherstraße/Hauptstraße keiner europäischen Ausschreibung gemäß den einschlägigen Vorschriften
bedarf, weil diese Leistungen unter dem maßgebenden Schwellenwert liegen.
Der Technische Ausschuss hat nun einstimmig beschlossen, verschiedene Planungsbüros aufzufordern, Angebote für ihre
Planungsleistung der Gemeinde Bartholomä vorzulegen.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt „Bekanntgaben“ informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Punkten:
a) Straßenbeleuchtung: Die Gemeinde erhält für die Umstellung auf LED einen Zuschuss von rund 59.600 € bei Gesamtkosten von
ca. 149.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis September 2026 vorgesehen.
b) Heubacher Straße: Nach Gesprächen mit dem Regierungspräsidium und der Fa. Scharpf wurde die Mängelbeseitigung einvernehmlich
festgelegt. Die Arbeiten beginnen ab KW 41 (6. Oktober) und dauern ca. zwei Wochen.
c) Grundstück Flst. 918: Gespräch mit den Schotterwerken Bartholomä zur geplanten Auffüllung, eine weitere Festlegung folgt.
d) RÜB 1 und Versickerungsanlage: Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor, die Ausschreibung des neuen Versickerungsbeckens ist
für Winter 2025/26 vorgesehen.
e) Nahwärme: Der mit der BEB (Bio Energie Bartholomä) ausgearbeitete Vertrag ist durch die Rechtsaufsicht genehmigt und liegt
bereits der BEB zur Unterschrift vor.
f) Regionalplan Ostwürttemberg zur Windenergie: Die Regionalversammlung hat am 19.09.2025 die Teilfortschreibung beschlossen, auch
mit neuen Vorranggebieten an der Gemarkungsgrenze.
g) Waldspielplatz Wirtsberg: Fertigstellung durch Albverein und Bärabergschiddler. Die Gemeinde dankt allen Helfern.
h) Breitband: Kein neuer Förderantrag der Gemeinde; derzeit noch ca. 30 Mio. € Fördermittel in BaWü verfügbar.
i) Vorkaufsrecht: Gemeinde hat das landwirtschaftliche Grundstück Flst. 691 zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung durch Ausübung
des Vorkaufsrechts erworben.
j) Wasserzähler: Die Jahresablesung 2025 startet bereits ab der KW 41, da ab 2026 eine neue Software genutzt wird.
k) Landtagswahl 2026: Wahlhelferinnen und -helfer werden gesucht.
l) Sondersitzung Finanzen: Vorschlag: 5. oder 7. November 2025
m) Jahresplanung 2026 der Gemeinderatssitzungen: Die Terminübersicht liegt vor.
- Anfragen der Gemeinderäte
- kein Anfall
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.