Ein Zuhörer kritisierte mit Blick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs und der Fußgänger die in der Heubacher Straße und der
Straße „An der Heide“ geparkten Fahrzeuge. Er schilderte dabei die verkehrlichen Schwierigkeiten, die infolge der
geparkten Fahrzeuge dort gegeben sind. Der Vorsitzende informierte, dass die auf der Heubacher Straße festgestellten Parkverstöße
regelmäßig über die Bußgeldstelle des Landratsamtes geahndet werden. Bei der im November stattfindenden Straßenverkehrsschau wird
der jetzige Geltungsbereich des eingeschränkten Halteverbots überprüft werden. Da der Gehweg „An der Heide“
unvermittelt ende, plane die Gemeinde, den westlichen Gehweg in die Straße „An der Heide“ weiter nach Norden zu
verlängern. Diese Maßnahme werde zu einer höheren Verkehrssicherheit, gerade für die Fußgänger, beitragen.
- Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024
A. Sachverhalt
Allgemeine Erläuterungen zu dem Jahresabschluss 2024 mit einer Analyse, erlauben den Vergleich mit den Vorjahren. Der
Jahresabschluss (Zahlenteil) wurde im August 2025 aufgestellt und im Oktober 2025 als Gesamtwerk finalisiert. Die
steuerrechtlichen Abschlüsse für das Jahr 2024 liegen derzeit beim Steuerberater zur Erstellung der Steuererklärung.
Steuerrechtliche Ergebnisse liegen daher nicht vor.
Eckdaten der Jahresabschlüsse 2022 - 2024
Übersicht Rechnungsergebnisse |
2022 |
2023 |
2024 |
Ergebnishaushalt (Ordentliches Ergebnis) |
305.983,35 € |
796.482,17 € |
134.178,25 € |
Ergebnishaushalt (außerordentliches Ergebnis) überwiegend aus Grundstückserlösen |
112.259,06 € |
46.923,55 € |
36.152,00 € |
|
| Ergebnishaushalt gesamt |
418.242,41 € |
843.405,72 € |
170.330,25 € |
Finanzhaushalt Zahlungsmittelüberschuss |
396.425,32 € |
917.470,47 € |
850.255,55 € |
|
| Bilanzsumme zum 31.12. |
33.801.355,52 € |
34.576.799,64 € |
36.394.372,98 € |
Übersicht über die Verschuldung
| Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
| Schuldenstand 31.12. |
80.604,78 € |
69.903,63 € |
60.200,02 € |
| Pro Kopf Verschuldung |
38,18 € |
33,34 € |
29,00 € |
|
| Landesdurchschnitt |
| Pro Kopf Verschuldung |
896 € |
938 € |
1.096 € |
| (1.000 bis 3.000 EW mit Eigenbetrieben) |
Übersicht über das Stiftungsvermögen der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä (KUSPO)
| Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
| Stiftungsvermögen 01.01. |
187.730,67 € |
193.425,16 € |
199.476,85 € |
| Zugang / Abgang |
5.694,49 € |
6.051,69 € |
7.885,24 € |
| Zahlwegkorrektur notwendig |
|
|
|
|
| Stiftungsvermögen 31.12. |
193.425,16 € |
199.476,85 € |
207.362,09 € |
Kennzahlen von kostenrechnenden Einrichtungen
Wasserversorgung
| Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
| Erträge |
376.527,18 € |
379.651,48 € |
374.051,88 € |
| Aufwand (inkl. Verrechnungen) |
432.143,66 € |
407.253,10 € |
437.376,33 € |
|
| Wassermenge (Verkauf) |
99.919 cbm |
97.082 cbm |
95.717 |
| Wassereinkauf |
126.725 cbm |
Daten liegen noch nicht vor |
Daten liegen noch nicht vor |
| Wasserverlust |
26.806 cbm |
|
|
| Abmangel(-)/Überschuss (+) |
-55.616,48 € |
-27.601,62 € |
-63.324 € |
| Kostendeckungsgrad |
87,1 % |
93,2 % |
97,16 % |
(Anmerkung: Ergebnis aus Jahresabschluss kann differieren zu steuerrechtlicher Ergebnisfeststellung wegen unterschiedlicher
Jahresabgrenzung oder Aktivierungsvorschriften)
Abwasserreinigung/-beseitigung
| Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
| Erträge |
396.618,48 € |
391.552,14 € |
468.717,48 € |
| Verlustaufholung |
|
|
50.903,00 € |
| Aufwand (inkl. Verrechnungen) |
404.314,44 € |
424.160,36 € |
429.097,92 € |
|
| Abwassermenge |
92.591 cbm |
89.052 cbm |
87.687 cbm |
| Versiegelte Fläche |
199.126 qm |
198.505 qm |
205.631 qm |
| Abmangel(-)/Überschuss (+) |
-7.695,96 € |
-32.608,22 € |
-11.283,70 € |
| Kostendeckungsgrad |
98,1 % |
92,3 % |
109,2 % |
Ursächlich für den überraschenden Abmangel ist vor allem die rückläufige Abwassermenge. Isoliert für das Jahr 2024 betrachtet
besteht eine Kostendeckung von über 100%. Da jedoch Verlustaufholungen in Höhe von 50.903,00 Euro aus Vorjahren geplant waren, war
die tatsächliche Kostendeckung inkl. dieser Aufholungen nur bei 97,64%.
(Anmerkung: Ergebnis aus Jahresabschluss kann differieren zu gebührenrechtlicher Ergebnisfeststellung wegen Verlustaufholung
oder Korrekturen)
Friedhof und Bestattungswesen
| Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
| Erträge |
65.164,86 € |
55.106,16 € |
64.092,25 € |
| Aufwand (inkl. Verrechnungen) |
135.107,76 € |
120.712,23 € |
122.684,85 € |
|
| Bestattung pro Jahr |
29 |
25 |
22 |
|
| Abmangel(-)/Überschuss (+) |
-69.942,90 € |
-65.606,07 € |
-58.592,60 € |
| Kostendeckungsgrad |
48,23 % |
45,65 % |
52,24 % |
(Anmerkung: Im Jahr 2021 sind aktivierte Eigenleistungen von 21.466,40 € bei den Erträgen und Personalaufwendungen im Bauhof
in gleicher Höhe nicht berücksichtigt)
Die Gemeinde hat aus den niedrigen Kostendeckungsgarden der Vorjahre Konsequenzen gezogen. Im Mai 2024 wurden die Gebühren im
Bereich des Friedhof- und Bestattungswesen neu kalkuliert und festgesetzt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen zu dem Jahresabschluss 2024 zustimmend zur Kenntnis.
- Feststellung der Jahresrechnung 2024
A. Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie der
Gemeindehaushaltsverordnung wurde das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg verpflichtend
eingeführt.
Das NKHR wurde in der Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020 angewandt. Den Inhalt bzw. Aufbau des Jahresabschlusses regelt § 95ff GemO
BW:
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen
gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
darzustellen.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten und der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist vom
Gemeinderat innerhalb eines Jahres, der Gesamtabschluss innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Florian Zauner informierte das Gremium ausführlich über die Abschlusszahlen des Haushaltsjahres 2024. Erfreulich ist, dass
das Jahr 2024 mit einem ausgeglichenen Haushalt und mit einem Gesamtergebnis von 170.330,--€ abschließt. Aus der Mitte des
Gremiums wurden zu einzelnen Kennzahlen Nachfragen gestellt. Der Gemeinderat bewertete positiv, dass die Gewerbesteuer über dem
Planansatz liegt. Sorgen bereite hingegen die deutlich gestiegenen Transferleistungen, also die Geldmittel, die die Gemeinde über
die Finanzausgleichssysteme u.a. an den Landkreis und an die Kirchengemeinden für den Betrieb der Kindergärten zahlen müsse. Für
diese Transferleistungen zahlten die Gemeinde Bartholomä im Jahr 2024 rd. 3,5 Mio. Euro. Der Gemeinderat stellte sodann nach
ausführlicher Beratung den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Bartholomä einstimmig fest.
- Ausschreibung des Stromkonzessionsvertrages
A. Sachverhalt
Der am 04.12.2007 geschlossene Vertrag über die Stromversorgung zwischen der Gemeinde Bartholomä und der Netze ODR GmbH
(Rechtsnachfolger der EnBW ODR AG) hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet somit zum 31.12.2028.
Gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen auslaufende Konzessionsverträge spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im
Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Hierbei genügt die digitale Form auf der Plattform des Bundesanzeigers.
Ab der Bekanntmachung können innerhalb von drei Monaten Interessensbekundungen von Unternehmen angemeldet werden.
Die Ausschreibung im Bundesanzeiger ist daher vorzunehmen. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist wird der Gemeinderat über etwaige
Interessensbekundungen informiert und das weitere Vorgehen dann im Gemeinderat festgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zur Ausschreibung des Stromkonzessionsvertrages Kenntnis und beauftragte einstimmig die
Verwaltung, die Bekanntmachung des auslaufenden Konzessionsvertrages vorzubereiten und anschließend zeitnah die Bekanntmachung im
Bundesanzeiger vorzunehmen.
- Baugesuch
Hier: Neubau einer Pkw-Garage und Carport mit Balkonerweiterung - veränderte Planung - Grundstück Flst.Nr. 549/2, Brunnenfeldstraße
A. Sachverhalt
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 549/2 im rückwärtigen Bereich ein Anbau des Balkons und eine Wendeltreppe. Die
bestehende Garage wird abgebrochen. Vor dem Gebäude sollen ein Vordach und eine Garage errichtet werden. Auf den ursprünglich
geplanten Carport, wie er noch Gegenstand der Behandlung im Juli und September des Technischen Ausschusses beantragt war, wird
verzichtet. Dazu wurde jetzt informell eine Voranfrage für diese geänderte Planung gestellt, nachdem der ursprüngliche Antrag auf
Baugenehmigung bislang keine Zustimmung erhalten hatte. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Brunnenfeld 6. Änderung“, rechtskräftig seit 17.08.1990. Die veränderte Planung für die Garage
überschreitet zwar noch immer das Baufeld, reicht jedoch nicht mehr in das im Bebauungsplan festgesetzte Sichtdreieck hinein.
Vielmehr hält es die im Bebauungsplan festgelegte Ausnahmeregelung ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat nach kurzer Beratung diese Ausnahme einstimmig erteilt.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 15.10.2025
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
6.1. Essensbelieferung der Mensa
Der Verwaltungsausschuss hatte im Juli 2024 zu dem Thema Essensbelieferung der Mensa beraten und beschlossen, in einem
Anforderungsschreiben insgesamt 16 Unternehmen zu fragen, ein Angebot für die Essensbelieferung der neuen Mensa ab 01.01.2025 zu
unterbreiten.
Schlussendlich lag lediglich ein Angebot fristgerecht der Gemeindeverwaltung vor.
Bei dem Angebot handelte es sich um den STB. Nachdem die Mensa nicht fristgerecht eingerichtet werden konnte, musste der Beginn der
Essensbelieferung zeitlich verschoben werden. Schließlich startete zum 10.03.2025 die Belieferung durch den STB.
Ein Mittagessen kostet aktuell 5,50 €.
Nachdem momentan die Nachfrage an dem Essensangebot noch verhalten ist, meldete sich der STB mit dem Hinweis, dass aufgrund der
momentan geringen Nachfrage, die Essensbelieferung nicht wirtschaftlich gegeben ist und dauerhaft so nicht dargestellt werden kann.
Sofern sich die Nachfrage nicht deutlich erhöht, so sieht sich der Lieferant spätestens zum neuen Jahr 2026 veranlasst, die nicht
gedeckten Kosten durch eine Ausgleichszahlung bei der Gemeinde Bartholomä zu erheben.
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung sehr ausführlich zu dem Thema beraten und wird sich in seiner
Sitzung am 03.12.2025 hierzu abschließend beraten.
Bis dahin wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah mit den Kindergärten und der Schule Gespräche zu führen, mit dem Ziel die
Nachfrage und die Anzahl der Mittagessen deutlich zu erhöhen. Die Verwaltung wurde überdies beauftragt, eine gute Information über
das Mittagessensangebot an alle Eltern/Kindern herauszugeben und für das Angebot zu werben.
6.2. Vorbereitung Gemeindeveranstaltungen
6.2.1. Volkstrauertag am Sonntag, 16.11.2025
Der Volkstrauertag wird in Bartholomä traditionell mit dem Besuch und der Kranzniederlegung am sog. Kriegerdenkmal auf dem
Wirtsberg begangen.
Seit dem Jahr 2021 findet zudem ein Friedensweg, beginnend am Rathaus mit der Wegstrecke zum Abschluss am Friedhof, statt.
Der Verwaltungsausschuss hat nach kurzer Beratung die Gestaltung der Veranstaltung am Sonntag, 16. November 2025, festgestellt,
wonach wiederum um 16:30 Uhr das Gedenken mit Kranzniederlegung auf dem Wirtsberg und anschließend ab 17 Uhr der Friedensweg des
ökumenischen Arbeitskreises mit Beginn am Rathaus durchgeführt wird.
6.2.2. Seniorenadventsfeier am Sonntag, 14.12.2025
Die Seniorenadventsfeier wird in der Gemeinde seit dem Jahr 1964 gefeiert.
Eingeladen sind am 3. Adventssonntag die Seniorinnen und Senioren über 70 Jahren und ihre Partner und Partnerinnen.
Besonderes Merkmal der Feier ist, dass die Veranstaltung durch die Damen und Herren Gemeinderäte vorbereitet und durchgeführt
werden. Dies ist in unserer Raumschaft einmalig.
Für die diesjährige Veranstaltung hat der Verwaltungsausschuss die entsprechenden Vorbereitungen besprochen und festgelegt.
6.3.Bekanntgaben/ Verschiedenes
Bedarfsabfrage Ganztagesbetreuung
Bei den Bekanntgaben hat die Verwaltung u.a. informiert, dass die Gemeindeverwaltung nun aktuell eine Bedarfsumfrage über die
Ganztagesbetreuung an die Eltern durchführt. Hintergrund ist, dass die Gemeinde ab dem kommenden Jahr verpflichtend auch in den
Ferien – mit Ausnahme von max. vier Wochen – anbieten müsse. Sollten hierbei Eltern Interesse an einer Ferienbetreuung
für ihr/e Kind/Kinder haben, würde die Ganztagesbetreuung zusätzlich in die Ferien hineinreichen. Die Betreuung wäre dann
interkommunal gemeinsam mit der Stadt Heubach organisiert und die Eltern würden die Kinder nach/von Heubach bringen/holen.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Themen:
7.1. Solarpark Rötenbach
Mit dem Bau des Solarparks Rötenbach wurde Anfang Oktober durch die Energiebauern GmbH, Sielenbach, begonnen. Aktuell werden die
Pfosten für die spätere Aufständerung der Solarmodule gesetzt. Parallel finden dazu die Erdverkabelungsmaßnahmen statt.
7.2. Mängelbehebung – Sanierung der Heubacher Straße, 1. BA
Die Mängelbehebung wurde am Donnerstag, 16.10.2025, mit dem Deckbelag abgeschlossen. Es zeigt sich an dem Fußgängerüberweg bei der
Querungshilfe, dass an den Gehwegen noch nachgearbeitet werden muss.
7.3. Ausschreibung Sanierung Heubacher Straße-Hauptstraße – 2. BA
Aktuell werden durch die Gemeindeverwaltung Büros aufgefordert, Angebote für die Planung des 2. Bauabschnitts (BA) einzureichen.
7.4. Arztpraxis in der Raiffeisenbank
Momentan bereitet das Architekturbüro die Ausschreibungen für die Gewerke vor.
7.5. Wanderparkplatz Adelheid Stoile
Die Überarbeitung des Wanderparkplatzes Adelheid Stoile ist abgeschlossen. Die Gemeinde hat den Umfang der Maßnahme (ursprünglich
mit rd. 120.000 € veranschlagt) deutlich reduziert. Jetzt sind Kosten in Höhe von lediglich 15.600,--€ für die
Herstellung des Parkplatzes entstanden.
7.6. Ausschreibung Kanaluntersuchungen gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Eine beschränkte Ausschreibung wird aktuell durchgeführt. Die Submission (Angebotseröffnung) ist am 04.11.2025 geplant.
7.7. Prüfbericht der Kommunalaufsicht zur Eröffnungsbilanz 2020
Die Kämmerei hat die restlichen Fragen gegenüber der Kommunalaufsicht abschließend beantwortet.
7.8. Sondervermögen des Bundes
Aus dem Sondervermögen des Bundes rechnet die Gemeinde Bartholomä mit durchschnittlich etwa 40,-- € -
60,--€/Einwohner/Jahr.
7.9. DRK-Altkleider-Standort am Gemeindebauhof
Der DRK-Ortsverein hat mitgeteilt, dass keine Altkleider am Gemeindebauhof mehr angenommen werden. Die Gesellschaft für
Abfallentsorgung im Ostalbkreis (GOA) verweist auf die Annahme von Altkleidern auf ihre eingerichteten Wertstoffhöfen.
7.10. Versteigerung Bilder aus dem alten Rathaus
Es ist ein Erlös mit 1.328,--€ aus dem Verkauf der alten Bilder zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung entstanden.
- Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat sprach die ungenügende Parksituation in der Hauptstraße an. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Gemeinde
ein Gesamtkonzept zu künftigen Fahrradschutzstreifen in Auftrag gegeben hat, dessen Ergebnis und Auswirkung zum Parken in der
Ortsdurchfahrt abgewartet werden soll.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19:40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.