Ein Zuhörer begrüßte die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Amalienhof mit seiner 6.Änderung und betonte die Bedeutung einer
frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Er sprach sich für möglichst freie Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Plangebiets aus und regt an,
weder eine feste Quote für Ferienhausnutzung noch zu strenge Stellplatzregelungen festzulegen. Zudem schlug er die Schaffung eines
Geh- und Radwegs vom Amalienhof ins Wental vor. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine
umfassende Bürgerbeteiligung erfolge. Alle eingehenden Anregungen werden im Gemeinderat beraten, erörtert und abgewogen; über
zusätzliche Beteiligungsformate entscheidet das Gremium. Zum vorgeschlagenen Geh- und Radweg erklärte der Bürgermeister, dass diese
Verbindung bereits früher ein Thema gewesen war, damals jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Die Verwaltung wird diese erneute
Anregung nochmals prüfen.
- Bebauungsplan „LebensOrt Amalienhof“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „LebensOrt Amalienhof“ im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst rund 4,3 ha innerhalb der bestehenden Campingplatzfläche.
Ziel ist es, die bisherige Festsetzung „Campingplatz mit Versorgungseinrichtungen“ an die aktuellen Entwicklungen
anzupassen. Künftig soll ein Sondergebiet „Campen, Fremdenbeherbergung und dauerhaftes Wohnen“ entstehen, um neben
Camping und touristischer Nutzung auch ganzjähriges Wohnen, etwa in Mobile Homes oder Tiny Houses, zu ermöglichen. Hintergrund ist
die veränderte Wohnraumnachfrage und der Bedarf an alternativen, flächensparenden Wohnformen. Südlich grenzt das geplante
Sondergebiet an den Bereich „Ferienhäuser“, für den bereits ein weiteres Änderungsverfahren läuft.
Im weiteren Verfahren sind u. a. artenschutzrechtliche Aspekte, Lärmschutz, Entwässerung und Löschwasserversorgung zu prüfen. Als
nächster Schritt wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das auf einer Bestandsaufnahme sowie den erforderlichen Gutachten
basiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „LebensOrt Amalienhof“ und der Satzung über örtliche
Bauvorschriften.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, gefertigt von VTG Straub
mbH, Datum 10.11.2025, Maßstab 1:1000 zu entnehmen.
Bebauungsplan
(PDF 390 KB)
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Amalienhof, 6. Änderung“ - Beratung über künftige Festsetzungen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Amalienhof,
6. Änderung“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gefasst und für das Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen.
Das mit der Planung beauftragte Büro Wahl hat zur Vorbereitung eine Checkliste mit möglichen Festsetzungen erstellt. Diese dient den
Gemeinderäten als Orientierung, um vorab zu prüfen, welche Inhalte und Regelungen im neuen Bebauungsplan berücksichtigt werden
sollen.
Auf Grundlage der Rückmeldungen des Gremiums werden anschließend konkrete Festsetzungsvorschläge ausgearbeitet und ein erster
Entwurf des Bebauungsplans erstellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Harald Wahl informierte das Gremium ausführlich über die einzelnen Möglichkeiten der Festsetzungen.
Das Planungsbüro Wahl stellte dem Gemeinderat verschiedene Abwägungspunkte zur Festlegung der künftigen Bebauungsplaninhalte vor.
1. Geltungsbereich
Der Gemeinderat spricht sich eindeutig für die Beibehaltung des beschleunigten Verfahrens aus. Der Geltungsbereich soll der in der
Beratung vorgestellten Fläche entsprechen. Der frühere Tennisplatz soll einbezogen werden; einzelne Flächen werden noch geprüft
werden.
2. Art der baulichen Nutzung
Künftig sollen ausschließlich Wochenendhäuser sowie Dauerwohnen zugelassen werden (Nutzungen A und D). Ferienhausnutzungen und
weitere Nutzungsformen sollen ausgeschlossen werden.
3. Stellplätze und Garagen
Grundsätzlich sollen Stellplätze, Carports und Garagen zugelassen werden, letztere unter Einhaltung eines Straßenabstands von 5 m.
Herr Wahl prüft, ob eine Obergrenze an Stellplätzen regelbar ist, weiterhin, wie Carports und Garagen mit absoluten Größen
geregelt sein sollen. Ein Stellplatz pro Wohneinheit soll verpflichtend sein.
4. Räume für freie Berufe
Es besteht Einigkeit, dass im Gebiet ausschließlich Räume für freie Berufe zulässig sein sollen.
5. Nebenanlagen
Nebenanlagen sollen innerhalb des Baufensters zulässig sein. Fremdwerbung wird ausgeschlossen.
6. Örtliche Bauvorschriften
- Gestaltung: Der Erhalt des charakteristischen Ortsbildes wird begrüßt. Dachformen sollen flexibel zugelassen werden. Zur
Steuerung der Gebäudehöhen soll lediglich ein Vollgeschoss festgelegt und eine maximale Gebäudehöhe definiert werden
- Einfriedigungen: Für „tote“ Einfriedigungen sollen Materialvorgaben und Mindestabstand zur öffentlichen Straße
und Höhenbegrenzung, gelten; „lebende“ Einfriedigungen orientieren sich an den Regelungen des Wohngebiets
- Stellplätze: Ein Stellplatz pro Wohneinheit wird festgelegt; eine Obergrenze soll – wo möglich – ergänzt werden
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Wahl, auf Grundlage der besprochenen Punkte den Planentwurf auszuarbeiten und diesen im kommenden
Jahr vorzustellen.
- Durchführung der Eigenkontrollverordnung - Beauftragung der Kanalspül- und -befahrung
A. Sachverhalt
Die bestehenden Daten der Gemeinde Bartholomä zur Eigenkontrollverordnung stammen überwiegend aus dem Jahr 1998. Eine
Fortschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Unteren Wasserbehörde eingefordert, insbesondere weil die Ortslage im
Wasserschutzgebiet liegt.
Mit der fachlichen Begleitung wurde – nach Beschluss des Technischen Ausschusses – das Ingenieurbüro Bartsch aus Heubach
beauftragt. Dieses hat die Ausschreibung für die Spülung und Befahrung von rund 14 km des insgesamt ca. 17 km langen Kanalnetzes
ausgearbeitet.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sechs Fachbetriebe zur Angebotsabgabe eingeladen; fünf Angebote gingen fristgerecht
ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Hofele, Waldstetten, mit 105.422,58 €. Dieses liegt bei rund 75,5 %
der Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Im Haushaltsplan 2025 sind für die EKVO-Maßnahmen 200.000 € vorgesehen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zur Ausschreibung der Kanalspülung und -befahrung Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragte die
Fa. Hofele aus Waldstetten mit der Kanalspülung und -befahrung.
- Bestellung von Frau Claudia Funk und Frau Jenny Geier zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä
A. Sachverhalt
Frau Claudia Funk (seit 01.01.2025 bei der Gemeinde beschäftigt) und Frau Jenny Geier (seit 01.03.2025 Hauptamtsleitung) erfüllen
die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bestellung zur Standesbeamtin gemäß Personenstandsgesetz und PStGDVO. Beide verfügen über
die erforderliche Qualifikation für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, haben das zweiwöchige Einführungsseminar für
Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen und die notwendige praktische Sachbearbeitung im Standesamt absolviert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zur Bestellung von Frau Funk und Frau Geier zur Standesbeamtin Kenntnis. Für den
Standesamtsbezirk Bartholomä wurden Frau Funk und Frau Geier als Standesbeamtinnen bestellt.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 18.11.2025
Baugesuche
a.) Ausnahme von der Veränderungssperre „Amalienhof, 6. Änderung“, Grundstück Flst.Nr. 703/4, Württembergerweg
Auf dem Grundstück wurde mit dem Bau einer Rankhilfe begonnen. Die Baumaßnahme wurde von der zuständigen Baurechtsbehörde formal
eingestellt. Hierzu wurde nun ein Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre „Amalienhof, 6. Änderung“ eingereicht.
Seit Juli 2025 besteht zu diesem Bebauungsplan eine Veränderungssperre. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen zur Ausnahme
bzw. der Befreiung nicht erteilt, weil ggfs. die Gemeinde Gefahr läuft, die Durchführung der weiteren Bauleitplanung zu erschweren.
b.) Einfamilienhaus mit Doppelgarage und überdachter Terrasse, Grundstück Flst.Nr. 2913, Gaisgasse
Auf dem Grundstück soll der Bau eins Einfamilienhauses mit Doppelgarage und überdachter Terrasse errichtet werden. Dazu wurde ein
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht. Für die geplante Garage
wurde eine Befreiung von Seitens des Technischen Ausschuss erteilt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 27.420,54 € € zugunsten von „Miteinander-füreinander in
Bartholomä“, der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeindebücherei und dem 150-Jub. FFW gespendet wurden. Er dankte herzlich
allen Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Themen:
8.1 Sondervermögen Bund
Das Sondervermögen nimmt zunehmend konkrete Formen an. Für die Gemeinde Bartholomä ist derzeit mit einem Gesamtaufkommen von rund
1,3 Mio. € zu rechnen, das über einen Zeitraum von zwölf Jahren ausgezahlt wird. Dies entspricht einer jährlichen Zuweisung
von etwa 110.000 €. Dieser Betrag wird im Finanzhaushalt für das Planjahr 2026 sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung
2027–2029 berücksichtigt.
8.2 Bauturbo
Der "Bau-Turbo" ist eine befristete, bauplanungsrechtliche Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB), die es Kommunen
ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts, über die Aufstellung oder Änderung eines
Bebauungsplans abzuweichen.
Ziel ist es, die Schaffung insbesondere von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für alle
Beteiligten zu reduzieren.
8.3 Kommunales Regelungs- und Befreiungsgesetz
Das Kommunale Regelungs- und Befreiungsgesetz (KommRegBefrG) ist seit Oktober 2025 in Kraft. Es ermöglicht Kommunen, auf ihren
Antrag befristete Ausnahmen von bestimmten Landesvorschriften zu erhalten, um neue Verfahren oder Organisationsformen zu erproben.
Bundesrecht, Rechte Dritter und das Gemeinwohl bleiben unberührt.
8.4 Neue Poststation im Bereich Hauptstraße / Am Wirtsberg in Bartholomä
In Bartholomä wurde eine neue Poststation der Deutschen Post errichtet. Am 11. Dezember findet hierzu eine Einweisung durch die
Deutsche Post statt.
- Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob der Termin zur Straßenverkehrsschau inzwischen stattgefunden habe und ob bereits Ergebnisse
vorliegen.
Der Vorsitzende informierte kurz inhaltlich über die Straßenverkehrsschau.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.