Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2025 sind im Rathaus eingetroffen. Sie können diese ab sofort im Zimmer 2.3
abholen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen, ebenso die Berechtigung von Bürgergeld bzw. Kinderzuschlag
durch einen Leistungsbescheid.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheine können Sie mit Ihren Kindern die staatlichen Schlösser und Gärten sowie
die staatlichen Museen in Baden-Württemberg oder auch eines der nicht staatlichen Angebote unentgeltlich oder zu einem ermäßigten
Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben. Auf der Homepage des
Ministeriums für Soziales und Integration
ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen
Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.