a.) Geschwindigkeitsbegrenzung Lauterburger Straße
Ein Zuhörer erkundigte sich, wie lange ein Baustopp gilt und ab wann mit dem Weiterbau wieder begonnen werden kann.
Bürgermeister Kuhn informierte, dass Baueinstellungen in aller Regel durch die zuständige Baurechtsbehörde der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein verfügt werden, d.h., dass die Behörde federführend in diesen Verfahren ist und die Fragen des
Weiterbaus dort entschieden werden.
- Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrhaus
- Beratung über den Variantenvergleich Neubau mit Umbau oder kompletter Neubau
A. Sachverhalt
Das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Bartholomä befindet sich seit Jahrzehnten in der Beckengasse. Bereits 1934 richtete die
Gemeinde dort den Bauhof mit Farrenstall ein und nutzte das Gelände auch für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften. 1982 wurde das
heutige Feuerwehrgerätehaus in der Beckengasse 8 eingeweiht, welches Anfang der 2000er Jahre um eine Garage (mit geplanter
DRK-Rettungswache) erweitert wurde.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten sowie
geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Feuerwehrangehörigen deutlich
gestiegen. Aktuell verfügt die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä über 57 aktive Mitglieder sowie 24 Mitglieder in der
Jugendfeuerwehr. Die aktive Wehr ist vergleichsweise jung, das durchschnittliche Alter beträgt 33 Jahre. Aufgrund der steigenden
Mitgliederzahl herrscht im Feuerwehrhaus inzwischen erhebliche Enge, teilweise mussten Ausstattungsgegenstände bereits ausgelagert
werden. Vor allem aber bestehen Anforderungen der Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes, weshalb
mittelfristig eine bauliche Lösung erforderlich ist.
Im Jahr 2022 wurde das Architekturbüro Hermann (Lorch) mit einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung bzw. zum Umbau des
Feuerwehrhauses beauftragt. Zudem wurde Ende 2021 ein Bebauungsplanverfahren „Beckengasse-Feuerwehrhaus“ eingeleitet,
jedoch bislang nicht weitergeführt. Die Machbarkeitsstudie wurde am 25.10.2023 öffentlich im Gemeinderat vorgestellt.
Kernfrage der weiteren Planung ist die Entscheidung zwischen zwei Varianten:
- Teilabbruch und Neubau eines Sozialtrakts am bestehenden Standort Beckengasse mit Umbau der bestehenden Fahrzeughalle oder
- Kompletter Neubau an einem neuen Standort („auf der grünen Wiese“)
Zur Aktualisierung und Plausibilisierung der Kosten hat die Gemeinde die Architektin Hannah Gröner (Bartholomä) beauftragt. Die
Architektin hat einen Kostenvergleich beider Varianten erstellt mit dem Ergebnis von ca. 4,1 Mio. Euro für die Variante am
bestehenden Standort und ca. 5,35 Mio. Euro für einen kompletten Neubau (auf Basis vergleichbarer Daten aus der Gemeinde
Mögglingen). Grundstückskosten für einen Neubau sowie mögliche Zuschüsse sind in diesem Vergleich nicht berücksichtigt.
Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä spricht sich aus einsatz- und feuerwehrtechnischer Sicht nach Abwägung der Vor-
und Nachteile für die Priorisierung des bestehenden Standorts in der Beckengasse aus.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte die beiden Varianten und stellte verschiedene Sach- und Verständnisfragen. Vor allem kam in der
Diskussion die Frage in den stärkeren Fokus, welche Fördertöpfe abhängig der Variante infrage kommen werden. Vor einer weiteren
Entscheidung wurde daher die Verwaltung beauftragt, mit den möglichen Fördergebern direkte Gespräche über die zwei Varianten zu
führen. Sodann nahm das Gremium vom Sachverhalt über den Variantenvergleich Neubau mit Umbau oder kompletter Neubau Kenntnis.
- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2026 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis – Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan
2026 aktuell aufgestellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis mit einem geplanten Überschuss von 7.552,00 € (Vorjahr:
5.802,00 €; 2024: 8.822,00 €; 2023: 7.822,00 € )vor.
Planmäßig sind Einnahmen durch den Einschlag von Holz und durch dessen Verkauf in Höhe von 13.000,00 € (Vorjahr:
16.650,00 €; 2024: 20.650,00 €; 2023: 23.900,00 € ) vorgesehen.
Damit bewegen sich das geplante Betriebsergebnis und die geplanten Einnahmen 2026 unter den geplanten Zahlen des Vorjahres.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 10.015,00 €; Vorjahr: 15.415,00 €; 2024:
16.395,00 €, 2023: 16.645,00 €, 2022: 10.747,00 €) eingeplant. Die geplanten Ausgaben bewegen sich unter denen
des Vorjahres. Der geplante Forstverwaltungsbeitrag ist darin enthalten und wird dabei mit 3.015,00 € (Vorjahre:
je 3.015,00 € ) ausgewiesen.
Insgesamt ist das Volumen des gesamten Bewirtschaftungsplans 2026 geringer als der Vorjahresplan.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2026.
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung 2027 bis 2029
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 10.12.2025 eingebracht und beraten. Der
Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt -641.517 Euro (Vorjahr -377.500 Euro).
Ergebnishaushalt 2026
Die gesamten Erträge belaufen sich auf 6.497.280 Euro (Vorjahr 6.453.000 Euro).
Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde auf 1.150.000 Euro leicht erhöht. Im Jahresabschluss 2024 und im laufenden Haushaltsjahr 2025
konnten Zuwächse im Aufkommen registriert werden. Aufgrund der negativen Steuerschätzung und der aktuellen sich verschlechternden
wirtschaftlichen Lage wurde jedoch von einer starken Anhebung des Planansatzes abgesehen und eine Erhöhung auf das Niveau der
Einzahlungen aus den Jahren 2021-2023 durchgeführt.
Durch die Grundsteuerreform 2025 und die vom Land Baden-Württemberg gewünschte Aufkommensneutralität werden auch im Haushaltsplan
2026 die gleichen Grundsteueraufkommen wie im Jahr 2025 anvisiert. Dadurch verbleibt der Hebesatz der Grundsteuer A auf 457% und
bei der Grundsteuer B auf 334%.
Im Bereich der Abwassergebühren ist das Gebührenaufkommen aufgrund der zweijährigen Kalkulation 2025/2026 konstant geblieben. Die
Erhöhung im Vorjahr musste durchgeführt werden um eine Kostendeckung sicher zu stellen und auch das zweite Jahr der Kalkulation
enthält eine Verlustaufholung von rd. 59.000 Euro. Auch im Bereich der Wassergebühren wurde eine zweijährige Kalkulation über die
Jahre 2025/2026 vorgenommen. Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden aktuell nicht erhöht.
Die Steuersätze der Hundesteuer wurden nicht verändert weshalb mit einem Gesamtaufkommen von 20.000 € gerechnet wird.
Die FAG-Zuweisungen (ohne Umlagen) verringern sich um rd. 210.000 € auf 890.931 € gegenüber 2025. Maßgeblich hierfür
ist die relativ hohe Steuerkraft des Jahres 2024. Zudem sind die Zuweisungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren deutlich
unter den prognostizierten Werten. Ausschlaggebend sind die niedrigen Belegungszahlen.
Der Anteil an der Einkommensteuer mit rd. 1,7 Mio. € fällt um rd. 75.000 € höher als 2025 aus. Die Prognose des
Einkommensteueranteils wurde im Zuge der Oktoberschätzung nach oben korrigiert und soll allgemein weiter ansteigen.
In den kommenden Jahren werden die Zuweisungen des Landes aus dem FAG langsam sinken und die Umlagen an Land und Ostalbkreis
deutlich ansteigen. Maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung ist das hohe Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2024. Dieser Trend
wird sich voraussichtlich auch in 2025 fortsetzen. Anschließend wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage mit einem Rückgang des
Aufkommens gerechnet. Dies würde dann erst in den Jahren 2028 und 2029 zu einer Erhöhung der Zuweisungen und einer Senkung der
Umlagen führen. Um in der Zwischenzeit einen teilweisen Ausgleich der Fehlbeträge zu erwirtschaften muss die Struktur der Gemeinde
ordentliche und außerordentliche Erträge zu erwirtschaften neu ausgerichtet und überprüft werden. Ansonsten ist kein Ausgleich im
Ergebnishaushalt möglich.
Die Aufwandsseite steigt gegenüber dem Jahr 2025 um rd. 308.297 € auf 7.138.797 €.
Damit steigen die Aufwendungen mit 4,4 % in größerem Maße als die Erträge.
Der Aufwand für die „Transferaufwendungen“ erreicht mit 3.883.897 € einen neuen Höchststand und stellt mit rd.
55% den größten Teil der Aufwendungen dar. Er steigt erneut gegenüber dem Vorjahr um rd. 339.000 € (VJ +70.300 €).
Ursächlich sind die Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs (FAG, Kreisumlage), sowie die Betriebskostenumlagen an die
Kirchengemeinden, den Abwasserzweckverband „Lauter-Rems“ und an die VG Rosenstein.
Bei den Transferaufwendungen sind die Bedarfsanmeldungen des katholischen Kindergartens um 76.000 € geringer ausgefallen als
im Vorjahr. Die Bedarfsanmeldung des evangelischen Kindergartens wurde in gleicher Höhe wie in den Jahren 2024 und 2025
berücksichtigt, da aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens seitens der evangelischen Kirche keine Angaben zum Bedarf gemacht
werden. Dazu kommen noch die FAG-Umlage (898.878 €) an das Land und die Kreisumlage (1.420.378 €). Trotz der Senkung
der Kreisumlage von 37,90% auf 36,90% wird der Haushalt 2026 in Bartholomä mit ca. 195.000 € mehr belastet. Zusätzlich zu
erwähnen sind auch die Betriebskostenumlagen an die VG-Rosenstein (279.800 €) und den Abwasserzweckverband (109.200 €).
Finanzhaushalt 2026
Im Finanzhaushalt wurden alle geplanten oder bereits begonnenen Maßnahmen erneut veranschlagt, da in den Vorjahren keine
Ermächtigungsübertragungen beschlossen und durchgeführt worden sind.
Für die Jahre 2020 bis 2025 waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.
Für 2026 ist eine Kreditaufnahme mit 200.000 € vorgesehen.
Der Schuldenstand steigt von 53.000 € auf rd. 253.000 € zum 31.12.2026. Das entspricht einem Anstieg der
Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 28 € auf rd. 118 €.
Mittelfristig würde sich der Schuldenstand wie folgt entwickeln:
Schuldenstand zum 31.12.2027 1.190.000 € 583 € pro Kopf
Schuldenstand zum 31.12.2028 2.260.000 € 1.107 € pro Kopf
Schuldenstand zum 31.12.2029 3.890.000 € 1.905 € pro Kopf
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 und der Finanzplanung 2027-2029 Kenntnis. Nachdem bereits die
geplanten Investitionen und die kompletten Haushaltszahlen im November und Dezember im Gremium beraten wurden, verabschiedete der
Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung.
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
- Ausschreibung
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahren ihre Straßenbeleuchtung schrittweise auf LED-Technik umgestellt. In
Neubaugebieten wurden bereits von Beginn an LED-Leuchten eingesetzt. Im Zuge der Sanierung der Gaisgasse (2013/2014) erfolgte
ebenfalls eine Umrüstung auf LED. In der Ortsdurchfahrt (u. a. Beckengasse, Hauptstraße, Heubacher Straße, Lauterburger Straße,
Steinheimer Straße) wurden im Jahr 2016 LED-Leuchten installiert. Im Jahr 2020 erhielt die Gemeinde über die nationale
Klimaschutzinitiative eine Förderung in Höhe von 7.700 € zur LED-Umrüstung im Wohngebiet „Westliches
Brunnenfeld“, welche im Frühjahr 2020 umgesetzt wurde.
Für die abschließende Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung wurden technische und organisatorische Möglichkeiten geprüft und
jeder Lampenstandort untersucht. Auf dieser Grundlage stellte die Gemeindeverwaltung am 02.10.2024 einen Förderantrag beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).
Mit Bewilligungsbescheid vom 11.08.2025 erhält die Gemeinde für die Sanierung der Straßenbeleuchtung einen Förderbetrag in Höhe von
59.662 €. Dabei wurden im Antrag Gesamtkosten von rund 149.000 € zugrunde gelegt. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum
30.09.2026 begrenzt.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Ausschreibungstext erarbeitet. Die Ausschreibung soll in zwei Lose erfolgen:
Los 1 umfasst den Abbau und die Entsorgung der bestehenden Beleuchtung sowie die Montage der neuen LED-Leuchtmittel,
Los 2 die Lieferung der Leuchtmittel.
Insgesamt sollen 269 Straßenlaternen umgerüstet werden.
Vorgesehen ist für insgesamt 229 Standorte der Leuchtentyp Trilux Cuvia, der bereits in Teilen der Gemeinde verbaut ist. Für den
Bereich der Ortsmitte (Rathaus/Kirche/Marktwiese/Dorfhülbe) sind ergänzend 40 dekorative Leuchten des Typs Siteco Pilz vorgesehen.
Beide Leuchten können auf den bestehenden gebogenen Masten installiert werden, indem der obere Bogen abgetrennt wird.
Im Haushaltsplan 2026 ist für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung ein Betrag von 150.000 € eingestellt. In der Sitzung wird
Herr Schreiner (ODR AG, Ellwangen) die Untersuchungsergebnisse vorstellen, welche Grundlage für Antrag und Bewilligung waren. Zudem
soll der Gemeinderat das Leistungsverzeichnis beraten und den Ausschreibungsbeschluss fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte konstruktiv die Anzahl der Standorte und den Leuchtentyp. Angeregt wurde in der Beratung, auch den
Bassenweg auf die LED-Leuchten umzustellen. Sodann beschloss das Gremium einstimmig die Ausschreibung der Maßnahme zur
LED-Umstellung.
- Ergebnisse der Straßenverkehrsschau am 19. November 2025
A. Sachverhalt
Am 19. November 2025 fand unter Federführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä, der
Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd und dem Polizeipräsidium Aalen eine Straßenverkehrsschau in Bartholomä statt.
U.a. wurden dabei die folgenden Themen besprochen, die in der Niederschrift vom 24.11.2025 durch die Straßenverkehrsbehörde
angeordnet sind:
6.1. Antrag auf Überprüfung zur Errichtung einer Radaranlage am Ortseingang L 1162 von Heubach kommend
Die Gemeinde Bartholomä beantragt auf eigenen Wunsch sowie auf Wunsch von Anwohnern die Überprüfung zur Errichtung einer
stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Heubacher Straße 1 (L 1162).
Eine Geschwindigkeitsdauermessung auf Höhe des Gebäudes Heubacher Straße 1 wird durch die zentrale Bußgeldstelle des Landkreises
durchgeführt.
6.2. Überprüfung zur Errichtung eines Geh- und Radwegs am Gänsteich
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä beantragt eine Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Anlage eines Geh- und Radwegs am
Gänsteich. Begründung: In dem für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan „Gänsteich Nord“ wurde im Zuge der
Otto-Höfliger-Straße ein Geh- und Radweg festgesetzt. Dieser wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben, die Ausschreibung wurde jedoch
aufgrund zu hoher Kosten wieder zurückgezogen. Die Verkehrsschau soll nun mitteilen, ob die Anlage eines Geh- und Radwegs im
Gänsteich erforderlich ist oder ob auf die Herstellung eines solchen Weges verzichtet werden kann.
Der Gemeinde Bartholomä wird seitens der Straßenverkehrsschau die Anlage eines Fußwegs empfohlen.
6.3. Antrag auf Versetzung der bestehenden VZ 260 in der Straße „Marktwiese“ hinsichtlich der Verkehrssicherheit am
Kindergarten
Das Bürgermeisteramt Bartholomä beantragt die Versetzung des bestehenden VZ 260 in der Straße „Marktwiese“.
Die Versetzung des bestehenden VZ 260 sowie ggf. dazugehörigen Zusatzzeichen wird entsprechend der Anlage 1 zu TOP 3 angeordnet.
6.4. Überprüfung der Parksituation im Zuge der Lauterburger Straße
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä beantragt eine Überprüfung der Parksituation im Zuge der Lauterburger Straße.
Ein gesetzliches Haltverbot besteht gemäß § 12 (1) Nr. 1 StVO bereits an engen Straßenstellen. Im Zuge der Lauterburger Straße ist
jedoch festzustellen, dass bei parkenden Fahrzeugen die Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten werden kann. Demnach
besteht kein solches gesetzliches Haltverbot. Parkende Fahrzeuge tragen aus Sicht der Verkehrsschau des Weiteren grundsätzlich zur
Verkehrsberuhigung bei. Für die Anordnung eines Haltverbots wird deshalb kein Handlungsbedarf gesehen. Die Gemeindeverwaltung führt
hierzu jedoch aus, dass bereits Planungen hinsichtlich der Anbringung eines Fahrradschutzstreifens im Zuge der Lauterburger Straße
durchgeführt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich grundsätzlich an ein einheitliches Konzept im gesamten
Gemeindegebiet gehalten werden sollt. Bei der Planung eines Fahrradschutzstreifens sollte deshalb die gesamte Lauterburger Straße
betrachtet werden. Hierzu würden dann entsprechende Ein- und Ausleitungen benötigt werden. Die Verkehrsschau verbleibt dabei, dass
die Gemeinde sich weiter mit dem beauftragten Planungsbüro abstimmt und zu gegebener Zeit mit dem Geschäftsbereich Straßenverkehr
in Verbindung setzt.
6.5. Antrag auf Versetzung des bestehenden VZ 286 im Zuge der Heubacher Straße
Das Bürgermeisteramt Bartholomä bittet darum, das in der Verkehrsschau am 03.05.2023 angeordnete eingeschränkte Haltverbot erneut
zu überprüfen.
Die Korrektur der Beschilderung erfolgt durch die Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd.
6.6. Überprüfung der Parksituation am Rathaus im Bezug auf Dauerparker
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä bittet um Prüfung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme zur Unterbindung von Dauerparken auf dem
Rathausparkplatz.
Anordnung der VZ 314 mit ZZ 1010-58 durch die Straßenverkehrsbehörde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm von den genannten Ergebnissen der Straßenverkehrsschau vom 19. November 2025 Kenntnis.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Themen:
7.1 Feuerwehr-Reparatur der Pumpe am HLF 10
Für eine Feuerwehr-Reparatur der Pumpe am HLF 10 wurde eine Eilentscheidung des Bürgermeisters vom Freitag, 09.01.2026,
erforderlich: Die Rechnung der Fa. Ziegler über diese Reparatur liegt jetzt mit 12.428,--€ vor.
7.2 Hauptverwaltung – Neuordnung Archiv
Der Vorsitzende informierte, dass Werner Kowarsch zur Neuordnung des Archivs seine Tätigkeit am Donnerstag, 22.01.2026, im Rathaus
aufgenommen hat.
7.3 Raiffeisenbank für Umbau Bankfiliale zur Arztpraxis
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Geldautomat jetzt funktionsfähig versetzt wurde und die Umbauarbeiten für die Arztpraxis
konkret ab 02.02.2026 beginnen.
7.4 Feuerwehr - Ersatz MTW
Der Vorsitzende informierte, dass für den Ersatz des MTW der Feuerwehr der Zuschussantrag nach dem Förderprogramm der ZFeu gestellt
wurde.
7.5 Abwasserpumpwerk
Bezüglich des Abwasserpumpwerks und der auftretenden Geruchsbelästigung in Lauterburg wurde das Büro B&P aus Ellwangen
beauftragt, die Druckleitungen und den Kompressor im Pumpwerk Bartholomä zu prüfen.
7.6 RÜB 1, Brunnenfeld Sanierung
Für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens (RÜB 1) Brunnenfeld wurde zuletzt der Auftrag an die Firma Schlosserei Thierer in
Böhmenkirch zur Schiebereinstellung mit Schieberwechsel vergeben. Mit diesen Arbeiten kann diese Sanierung des RÜB 1 abgeschlossen
werden. Es stehen noch kleinere elektrotechnische Arbeiten aus.
7.7 Bodenfilteranlage beim RÜB 1
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Tiefbaumaßnahme der Versickerungsanlage beim RÜB 1 demnächst ausgeschrieben werde. Dieser
Neubau der Anlage, die sich direkt am Fußweg unterhalb des Friedhofs befindet, soll nach Ostern begonnen und in diesem Jahr zum
Abschluss gebracht werden.
7.8 Bodenfilteranlage beim RÜB 2
Der Vorsitzende informierte, dass für die Bodenfilteranlage beim RÜB 2 - Wentalweg - ein Bodengutachten durch das Büro Geotechnik
Aalen erstellt wurde, das grundsätzlich die geplante Stelle für geeignet hält.
7.9 Erstellung AKP
Für die Erstellung eines Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) wird aktuell eine Leistungs- und Umfangsbeschreibung erstellt, um
dann Büros für Angebote abfragen zu können.
7.10 Vorplanung Sanierung Heubacher Straße/Hauptstraße, 2. BA
Der Vorsitzende informierte, dass das Büro Bartsch aus Heubach mit der Vorplanung zur Sanierung der Heubacher Straße/Hauptstraße,
2. BA beauftragt wurde. Die Vermessung wurde dazu an das Büro Lingel aus Aalen vergeben.
7.11 Eigenkontrollverordnung
Der Vorsitzende gab Informationen über ein erfolgtes Anlaufgespräch mit der Firma Hofele. Der Beginn der Maßnahme zur Spülung und
Befahrung der Kanäle im Gemeindegebiet ist für März 2026 geplant. Ziel ist es, die Ergebnisse vor der Sommerpause im Gemeinderat zu
präsentieren.
7.12 Solarpark Rötenbach
Der Vorsitzende informierte zum Stand des Solarparks Rötenbach. Die Pfosten wurden bereits aufgestellt (insgesamt über 7.000
Pfosten), davon mussten ca. 2.000 Pfosten gebohrt werden. Derzeit erfolgen die Verstrebungen sowie der Leitungsbau. Danach ist die
Montage der Solarmodule vorgesehen; der Zaunbau erfolgt dazu parallel.
7.13 Kultur- und Sportstiftung
Der Vorsitzende zeigte sich traurig, dass der Stifter der Kultur- und Sportstiftung, Herr Heinz Höfliger, am 9. Januar 2026 im
Alter von 99 Jahren verstorben ist.
Die Stiftung besteht seit 30 Jahren. Ein Stiftungsabend ist für Samstag, 26.09.2026, geplant.
7.14 Mensa
Eine Umsetzung einer unterstützenden Elterninitiative ist aufgrund der engen Zeitschiene nicht möglich geworden. Die Verwaltung hat
daher nach günstigeren Essensangeboten recherchiert und in einer Besprechung mit Elternvertretung, Kindergarten sowie den
Kirchengemeinden eine Lösung skizziert. Nach den Faschingsferien ist geplant, mindestens an zwei Tagen pro Woche warmes Essen
anbieten zu können. Für die nicht gedeckte Einnahmen beim Mittagessen dürfen der Gemeinde keine zusätzlichen Ausfallkosten
entstehen. Gegebenenfalls ist ein Personaleinsatz für die Abholung erforderlich.
- Anfragen der Gemeinderäte
8.1. Betreuungszeiten in den Kindergärten
Ein Gemeinderat regte an, die Art der Betreuungszeiten sowie das Betreuungsangebot in den Kindergärten zu besprechen. In den
Kindergärten müssen die gewünschten Betreuungszeiten abgefragt bzw. eingefordert werden. Zudem seien die entstehenden Kosten zu
prüfen und die Kalkulation für die Kindergärten entsprechend vorzunehmen, auch im Hinblick auf den erforderlichen Personalbestand.
Der Bürgermeister teilte mit, dass hierzu ein Runder Tisch geplant sei, bei dem man sich mit allen Beteiligten austauschen werde.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21:00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.