Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2026
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 10
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
a.) Geschwindigkeitsbegrenzung Lauterburger Straße
Ein Zuhörer erkundigte sich, wie lange ein Baustopp gilt und ab wann mit dem Weiterbau wieder begonnen werden kann.
Bürgermeister Kuhn informierte, dass Baueinstellungen in aller Regel durch die zuständige Baurechtsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein verfügt werden, d.h., dass die Behörde federführend in diesen Verfahren ist und die Fragen des Weiterbaus dort entschieden werden.
  1. Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrhaus
    - Beratung über den Variantenvergleich Neubau mit Umbau oder kompletter Neubau
A. Sachverhalt
Das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Bartholomä befindet sich seit Jahrzehnten in der Beckengasse. Bereits 1934 richtete die Gemeinde dort den Bauhof mit Farrenstall ein und nutzte das Gelände auch für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften. 1982 wurde das heutige Feuerwehrgerätehaus in der Beckengasse 8 eingeweiht, welches Anfang der 2000er Jahre um eine Garage (mit geplanter DRK-Rettungswache) erweitert wurde.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten sowie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Feuerwehrangehörigen deutlich gestiegen. Aktuell verfügt die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä über 57 aktive Mitglieder sowie 24 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr. Die aktive Wehr ist vergleichsweise jung, das durchschnittliche Alter beträgt 33 Jahre. Aufgrund der steigenden Mitgliederzahl herrscht im Feuerwehrhaus inzwischen erhebliche Enge, teilweise mussten Ausstattungsgegenstände bereits ausgelagert werden. Vor allem aber bestehen Anforderungen der Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes, weshalb mittelfristig eine bauliche Lösung erforderlich ist.
Im Jahr 2022 wurde das Architekturbüro Hermann (Lorch) mit einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung bzw. zum Umbau des Feuerwehrhauses beauftragt. Zudem wurde Ende 2021 ein Bebauungsplanverfahren „Beckengasse-Feuerwehrhaus“ eingeleitet, jedoch bislang nicht weitergeführt. Die Machbarkeitsstudie wurde am 25.10.2023 öffentlich im Gemeinderat vorgestellt.
Kernfrage der weiteren Planung ist die Entscheidung zwischen zwei Varianten:
  1. Teilabbruch und Neubau eines Sozialtrakts am bestehenden Standort Beckengasse mit Umbau der bestehenden Fahrzeughalle oder
  2. Kompletter Neubau an einem neuen Standort („auf der grünen Wiese“)
Zur Aktualisierung und Plausibilisierung der Kosten hat die Gemeinde die Architektin Hannah Gröner (Bartholomä) beauftragt. Die Architektin hat einen Kostenvergleich beider Varianten erstellt mit dem Ergebnis von ca. 4,1 Mio. Euro für die Variante am bestehenden Standort und ca. 5,35 Mio. Euro für einen kompletten Neubau (auf Basis vergleichbarer Daten aus der Gemeinde Mögglingen). Grundstückskosten für einen Neubau sowie mögliche Zuschüsse sind in diesem Vergleich nicht berücksichtigt.
Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä spricht sich aus einsatz- und feuerwehrtechnischer Sicht nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Priorisierung des bestehenden Standorts in der Beckengasse aus.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte die beiden Varianten und stellte verschiedene Sach- und Verständnisfragen. Vor allem kam in der Diskussion die Frage in den stärkeren Fokus, welche Fördertöpfe abhängig der Variante infrage kommen werden. Vor einer weiteren Entscheidung wurde daher die Verwaltung beauftragt, mit den möglichen Fördergebern direkte Gespräche über die zwei Varianten zu führen. Sodann nahm das Gremium vom Sachverhalt über den Variantenvergleich Neubau mit Umbau oder kompletter Neubau Kenntnis.
  1. Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2026 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis – Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan 2026 aktuell aufgestellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis mit einem geplanten Überschuss von 7.552,00 € (Vorjahr: 5.802,00 €; 2024: 8.822,00 €; 2023: 7.822,00 € )vor.
Planmäßig sind Einnahmen durch den Einschlag von Holz und durch dessen Verkauf in Höhe von 13.000,00 € (Vorjahr: 16.650,00 €; 2024: 20.650,00 €; 2023: 23.900,00 € ) vorgesehen.
Damit bewegen sich das geplante Betriebsergebnis und die geplanten Einnahmen 2026 unter den geplanten Zahlen des Vorjahres.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 10.015,00 €; Vorjahr: 15.415,00 €; 2024: 16.395,00 €, 2023: 16.645,00 €, 2022: 10.747,00 €) eingeplant. Die geplanten Ausgaben bewegen sich unter denen des Vorjahres. Der geplante Forstverwaltungsbeitrag ist darin enthalten und wird dabei mit 3.015,00 € (Vorjahre: je 3.015,00 € ) ausgewiesen.
Insgesamt ist das Volumen des gesamten Bewirtschaftungsplans 2026 geringer als der Vorjahresplan.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2026.
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung 2027 bis 2029
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 10.12.2025 eingebracht und beraten. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt -641.517 Euro (Vorjahr -377.500 Euro).
Ergebnishaushalt 2026
Die gesamten Erträge belaufen sich auf 6.497.280 Euro (Vorjahr 6.453.000 Euro).
Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde auf 1.150.000 Euro leicht erhöht. Im Jahresabschluss 2024 und im laufenden Haushaltsjahr 2025 konnten Zuwächse im Aufkommen registriert werden. Aufgrund der negativen Steuerschätzung und der aktuellen sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage wurde jedoch von einer starken Anhebung des Planansatzes abgesehen und eine Erhöhung auf das Niveau der Einzahlungen aus den Jahren 2021-2023 durchgeführt.
Durch die Grundsteuerreform 2025 und die vom Land Baden-Württemberg gewünschte Aufkommensneutralität werden auch im Haushaltsplan 2026 die gleichen Grundsteueraufkommen wie im Jahr 2025 anvisiert. Dadurch verbleibt der Hebesatz der Grundsteuer A auf 457% und bei der Grundsteuer B auf 334%.
Im Bereich der Abwassergebühren ist das Gebührenaufkommen aufgrund der zweijährigen Kalkulation 2025/2026 konstant geblieben. Die Erhöhung im Vorjahr musste durchgeführt werden um eine Kostendeckung sicher zu stellen und auch das zweite Jahr der Kalkulation enthält eine Verlustaufholung von rd. 59.000 Euro. Auch im Bereich der Wassergebühren wurde eine zweijährige Kalkulation über die Jahre 2025/2026 vorgenommen. Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden aktuell nicht erhöht.
Die Steuersätze der Hundesteuer wurden nicht verändert weshalb mit einem Gesamtaufkommen von 20.000 € gerechnet wird.
Die FAG-Zuweisungen (ohne Umlagen) verringern sich um rd. 210.000 € auf 890.931 € gegenüber 2025. Maßgeblich hierfür ist die relativ hohe Steuerkraft des Jahres 2024. Zudem sind die Zuweisungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren deutlich unter den prognostizierten Werten. Ausschlaggebend sind die niedrigen Belegungszahlen.
Der Anteil an der Einkommensteuer mit rd. 1,7 Mio. € fällt um rd. 75.000 € höher als 2025 aus. Die Prognose des Einkommensteueranteils wurde im Zuge der Oktoberschätzung nach oben korrigiert und soll allgemein weiter ansteigen.
In den kommenden Jahren werden die Zuweisungen des Landes aus dem FAG langsam sinken und die Umlagen an Land und Ostalbkreis deutlich ansteigen. Maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung ist das hohe Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2024. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in 2025 fortsetzen. Anschließend wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage mit einem Rückgang des Aufkommens gerechnet. Dies würde dann erst in den Jahren 2028 und 2029 zu einer Erhöhung der Zuweisungen und einer Senkung der Umlagen führen. Um in der Zwischenzeit einen teilweisen Ausgleich der Fehlbeträge zu erwirtschaften muss die Struktur der Gemeinde ordentliche und außerordentliche Erträge zu erwirtschaften neu ausgerichtet und überprüft werden. Ansonsten ist kein Ausgleich im Ergebnishaushalt möglich.
Die Aufwandsseite steigt gegenüber dem Jahr 2025 um rd. 308.297 € auf 7.138.797 €.
Damit steigen die Aufwendungen mit 4,4 % in größerem Maße als die Erträge.
Der Aufwand für die „Transferaufwendungen“ erreicht mit 3.883.897 € einen neuen Höchststand und stellt mit rd. 55% den größten Teil der Aufwendungen dar. Er steigt erneut gegenüber dem Vorjahr um rd. 339.000 € (VJ +70.300 €). Ursächlich sind die Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs (FAG, Kreisumlage), sowie die Betriebskostenumlagen an die Kirchengemeinden, den Abwasserzweckverband „Lauter-Rems“ und an die VG Rosenstein.
Bei den Transferaufwendungen sind die Bedarfsanmeldungen des katholischen Kindergartens um 76.000 € geringer ausgefallen als im Vorjahr. Die Bedarfsanmeldung des evangelischen Kindergartens wurde in gleicher Höhe wie in den Jahren 2024 und 2025 berücksichtigt, da aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens seitens der evangelischen Kirche keine Angaben zum Bedarf gemacht werden. Dazu kommen noch die FAG-Umlage (898.878 €) an das Land und die Kreisumlage (1.420.378 €). Trotz der Senkung der Kreisumlage von 37,90% auf 36,90% wird der Haushalt 2026 in Bartholomä mit ca. 195.000 € mehr belastet. Zusätzlich zu erwähnen sind auch die Betriebskostenumlagen an die VG-Rosenstein (279.800 €) und den Abwasserzweckverband (109.200 €).
Finanzhaushalt 2026
Im Finanzhaushalt wurden alle geplanten oder bereits begonnenen Maßnahmen erneut veranschlagt, da in den Vorjahren keine Ermächtigungsübertragungen beschlossen und durchgeführt worden sind.
Für die Jahre 2020 bis 2025 waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.
Für 2026 ist eine Kreditaufnahme mit 200.000 € vorgesehen.
Der Schuldenstand steigt von 53.000 € auf rd. 253.000 € zum 31.12.2026. Das entspricht einem Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 28 € auf rd. 118 €.
Mittelfristig würde sich der Schuldenstand wie folgt entwickeln:
Schuldenstand zum 31.12.2027 1.190.000 € 583 € pro Kopf
Schuldenstand zum 31.12.2028 2.260.000 € 1.107 € pro Kopf
Schuldenstand zum 31.12.2029 3.890.000 € 1.905 € pro Kopf
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 und der Finanzplanung 2027-2029 Kenntnis. Nachdem bereits die geplanten Investitionen und die kompletten Haushaltszahlen im November und Dezember im Gremium beraten wurden, verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung.
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartholomä für das Haushaltsjahr 2026 (123 KB)
  1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
    - Ausschreibung
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahren ihre Straßenbeleuchtung schrittweise auf LED-Technik umgestellt. In Neubaugebieten wurden bereits von Beginn an LED-Leuchten eingesetzt. Im Zuge der Sanierung der Gaisgasse (2013/2014) erfolgte ebenfalls eine Umrüstung auf LED. In der Ortsdurchfahrt (u. a. Beckengasse, Hauptstraße, Heubacher Straße, Lauterburger Straße, Steinheimer Straße) wurden im Jahr 2016 LED-Leuchten installiert. Im Jahr 2020 erhielt die Gemeinde über die nationale Klimaschutzinitiative eine Förderung in Höhe von 7.700 € zur LED-Umrüstung im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“, welche im Frühjahr 2020 umgesetzt wurde.
Für die abschließende Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung wurden technische und organisatorische Möglichkeiten geprüft und jeder Lampenstandort untersucht. Auf dieser Grundlage stellte die Gemeindeverwaltung am 02.10.2024 einen Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).
Mit Bewilligungsbescheid vom 11.08.2025 erhält die Gemeinde für die Sanierung der Straßenbeleuchtung einen Förderbetrag in Höhe von 59.662 €. Dabei wurden im Antrag Gesamtkosten von rund 149.000 € zugrunde gelegt. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum 30.09.2026 begrenzt.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Ausschreibungstext erarbeitet. Die Ausschreibung soll in zwei Lose erfolgen:
Los 1 umfasst den Abbau und die Entsorgung der bestehenden Beleuchtung sowie die Montage der neuen LED-Leuchtmittel,
Los 2 die Lieferung der Leuchtmittel.
Insgesamt sollen 269 Straßenlaternen umgerüstet werden.
Vorgesehen ist für insgesamt 229 Standorte der Leuchtentyp Trilux Cuvia, der bereits in Teilen der Gemeinde verbaut ist. Für den Bereich der Ortsmitte (Rathaus/Kirche/Marktwiese/Dorfhülbe) sind ergänzend 40 dekorative Leuchten des Typs Siteco Pilz vorgesehen. Beide Leuchten können auf den bestehenden gebogenen Masten installiert werden, indem der obere Bogen abgetrennt wird.
Im Haushaltsplan 2026 ist für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung ein Betrag von 150.000 € eingestellt. In der Sitzung wird Herr Schreiner (ODR AG, Ellwangen) die Untersuchungsergebnisse vorstellen, welche Grundlage für Antrag und Bewilligung waren. Zudem soll der Gemeinderat das Leistungsverzeichnis beraten und den Ausschreibungsbeschluss fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte konstruktiv die Anzahl der Standorte und den Leuchtentyp. Angeregt wurde in der Beratung, auch den Bassenweg auf die LED-Leuchten umzustellen. Sodann beschloss das Gremium einstimmig die Ausschreibung der Maßnahme zur LED-Umstellung.
  1. Ergebnisse der Straßenverkehrsschau am 19. November 2025
A. Sachverhalt
Am 19. November 2025 fand unter Federführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä, der Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd und dem Polizeipräsidium Aalen eine Straßenverkehrsschau in Bartholomä statt.
U.a. wurden dabei die folgenden Themen besprochen, die in der Niederschrift vom 24.11.2025 durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet sind:
6.1. Antrag auf Überprüfung zur Errichtung einer Radaranlage am Ortseingang L 1162 von Heubach kommend
Die Gemeinde Bartholomä beantragt auf eigenen Wunsch sowie auf Wunsch von Anwohnern die Überprüfung zur Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Heubacher Straße 1 (L 1162).
Eine Geschwindigkeitsdauermessung auf Höhe des Gebäudes Heubacher Straße 1 wird durch die zentrale Bußgeldstelle des Landkreises durchgeführt.
6.2. Überprüfung zur Errichtung eines Geh- und Radwegs am Gänsteich
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä beantragt eine Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Anlage eines Geh- und Radwegs am Gänsteich. Begründung: In dem für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan „Gänsteich Nord“ wurde im Zuge der Otto-Höfliger-Straße ein Geh- und Radweg festgesetzt. Dieser wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben, die Ausschreibung wurde jedoch aufgrund zu hoher Kosten wieder zurückgezogen. Die Verkehrsschau soll nun mitteilen, ob die Anlage eines Geh- und Radwegs im Gänsteich erforderlich ist oder ob auf die Herstellung eines solchen Weges verzichtet werden kann.
Der Gemeinde Bartholomä wird seitens der Straßenverkehrsschau die Anlage eines Fußwegs empfohlen.
6.3. Antrag auf Versetzung der bestehenden VZ 260 in der Straße „Marktwiese“ hinsichtlich der Verkehrssicherheit am Kindergarten
Das Bürgermeisteramt Bartholomä beantragt die Versetzung des bestehenden VZ 260 in der Straße „Marktwiese“.
Die Versetzung des bestehenden VZ 260 sowie ggf. dazugehörigen Zusatzzeichen wird entsprechend der Anlage 1 zu TOP 3 angeordnet.
6.4. Überprüfung der Parksituation im Zuge der Lauterburger Straße
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä beantragt eine Überprüfung der Parksituation im Zuge der Lauterburger Straße.
Ein gesetzliches Haltverbot besteht gemäß § 12 (1) Nr. 1 StVO bereits an engen Straßenstellen. Im Zuge der Lauterburger Straße ist jedoch festzustellen, dass bei parkenden Fahrzeugen die Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten werden kann. Demnach besteht kein solches gesetzliches Haltverbot. Parkende Fahrzeuge tragen aus Sicht der Verkehrsschau des Weiteren grundsätzlich zur Verkehrsberuhigung bei. Für die Anordnung eines Haltverbots wird deshalb kein Handlungsbedarf gesehen. Die Gemeindeverwaltung führt hierzu jedoch aus, dass bereits Planungen hinsichtlich der Anbringung eines Fahrradschutzstreifens im Zuge der Lauterburger Straße durchgeführt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich grundsätzlich an ein einheitliches Konzept im gesamten Gemeindegebiet gehalten werden sollt. Bei der Planung eines Fahrradschutzstreifens sollte deshalb die gesamte Lauterburger Straße betrachtet werden. Hierzu würden dann entsprechende Ein- und Ausleitungen benötigt werden. Die Verkehrsschau verbleibt dabei, dass die Gemeinde sich weiter mit dem beauftragten Planungsbüro abstimmt und zu gegebener Zeit mit dem Geschäftsbereich Straßenverkehr in Verbindung setzt.
6.5. Antrag auf Versetzung des bestehenden VZ 286 im Zuge der Heubacher Straße
Das Bürgermeisteramt Bartholomä bittet darum, das in der Verkehrsschau am 03.05.2023 angeordnete eingeschränkte Haltverbot erneut zu überprüfen.
Die Korrektur der Beschilderung erfolgt durch die Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd.
6.6. Überprüfung der Parksituation am Rathaus im Bezug auf Dauerparker
Die Gemeindeverwaltung Bartholomä bittet um Prüfung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme zur Unterbindung von Dauerparken auf dem Rathausparkplatz.
Anordnung der VZ 314 mit ZZ 1010-58 durch die Straßenverkehrsbehörde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm von den genannten Ergebnissen der Straßenverkehrsschau vom 19. November 2025 Kenntnis.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Themen:
7.1 Feuerwehr-Reparatur der Pumpe am HLF 10
Für eine Feuerwehr-Reparatur der Pumpe am HLF 10 wurde eine Eilentscheidung des Bürgermeisters vom Freitag, 09.01.2026, erforderlich: Die Rechnung der Fa. Ziegler über diese Reparatur liegt jetzt mit 12.428,--€ vor.
7.2 Hauptverwaltung – Neuordnung Archiv
Der Vorsitzende informierte, dass Werner Kowarsch zur Neuordnung des Archivs seine Tätigkeit am Donnerstag, 22.01.2026, im Rathaus aufgenommen hat.
7.3 Raiffeisenbank für Umbau Bankfiliale zur Arztpraxis
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Geldautomat jetzt funktionsfähig versetzt wurde und die Umbauarbeiten für die Arztpraxis konkret ab 02.02.2026 beginnen.
7.4 Feuerwehr - Ersatz MTW
Der Vorsitzende informierte, dass für den Ersatz des MTW der Feuerwehr der Zuschussantrag nach dem Förderprogramm der ZFeu gestellt wurde.
7.5 Abwasserpumpwerk
Bezüglich des Abwasserpumpwerks und der auftretenden Geruchsbelästigung in Lauterburg wurde das Büro B&P aus Ellwangen beauftragt, die Druckleitungen und den Kompressor im Pumpwerk Bartholomä zu prüfen.
7.6 RÜB 1, Brunnenfeld Sanierung
Für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens (RÜB 1) Brunnenfeld wurde zuletzt der Auftrag an die Firma Schlosserei Thierer in Böhmenkirch zur Schiebereinstellung mit Schieberwechsel vergeben. Mit diesen Arbeiten kann diese Sanierung des RÜB 1 abgeschlossen werden. Es stehen noch kleinere elektrotechnische Arbeiten aus.
7.7 Bodenfilteranlage beim RÜB 1
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Tiefbaumaßnahme der Versickerungsanlage beim RÜB 1 demnächst ausgeschrieben werde. Dieser Neubau der Anlage, die sich direkt am Fußweg unterhalb des Friedhofs befindet, soll nach Ostern begonnen und in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden.
7.8 Bodenfilteranlage beim RÜB 2
Der Vorsitzende informierte, dass für die Bodenfilteranlage beim RÜB 2 - Wentalweg - ein Bodengutachten durch das Büro Geotechnik Aalen erstellt wurde, das grundsätzlich die geplante Stelle für geeignet hält.
7.9 Erstellung AKP
Für die Erstellung eines Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) wird aktuell eine Leistungs- und Umfangsbeschreibung erstellt, um dann Büros für Angebote abfragen zu können.
7.10 Vorplanung Sanierung Heubacher Straße/Hauptstraße, 2. BA
Der Vorsitzende informierte, dass das Büro Bartsch aus Heubach mit der Vorplanung zur Sanierung der Heubacher Straße/Hauptstraße, 2. BA beauftragt wurde. Die Vermessung wurde dazu an das Büro Lingel aus Aalen vergeben.
7.11 Eigenkontrollverordnung
Der Vorsitzende gab Informationen über ein erfolgtes Anlaufgespräch mit der Firma Hofele. Der Beginn der Maßnahme zur Spülung und Befahrung der Kanäle im Gemeindegebiet ist für März 2026 geplant. Ziel ist es, die Ergebnisse vor der Sommerpause im Gemeinderat zu präsentieren.
7.12 Solarpark Rötenbach
Der Vorsitzende informierte zum Stand des Solarparks Rötenbach. Die Pfosten wurden bereits aufgestellt (insgesamt über 7.000 Pfosten), davon mussten ca. 2.000 Pfosten gebohrt werden. Derzeit erfolgen die Verstrebungen sowie der Leitungsbau. Danach ist die Montage der Solarmodule vorgesehen; der Zaunbau erfolgt dazu parallel.
7.13 Kultur- und Sportstiftung
Der Vorsitzende zeigte sich traurig, dass der Stifter der Kultur- und Sportstiftung, Herr Heinz Höfliger, am 9. Januar 2026 im Alter von 99 Jahren verstorben ist.
Die Stiftung besteht seit 30 Jahren. Ein Stiftungsabend ist für Samstag, 26.09.2026, geplant.
7.14 Mensa
Eine Umsetzung einer unterstützenden Elterninitiative ist aufgrund der engen Zeitschiene nicht möglich geworden. Die Verwaltung hat daher nach günstigeren Essensangeboten recherchiert und in einer Besprechung mit Elternvertretung, Kindergarten sowie den Kirchengemeinden eine Lösung skizziert. Nach den Faschingsferien ist geplant, mindestens an zwei Tagen pro Woche warmes Essen anbieten zu können. Für die nicht gedeckte Einnahmen beim Mittagessen dürfen der Gemeinde keine zusätzlichen Ausfallkosten entstehen. Gegebenenfalls ist ein Personaleinsatz für die Abholung erforderlich.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
8.1. Betreuungszeiten in den Kindergärten
Ein Gemeinderat regte an, die Art der Betreuungszeiten sowie das Betreuungsangebot in den Kindergärten zu besprechen. In den Kindergärten müssen die gewünschten Betreuungszeiten abgefragt bzw. eingefordert werden. Zudem seien die entstehenden Kosten zu prüfen und die Kalkulation für die Kindergärten entsprechend vorzunehmen, auch im Hinblick auf den erforderlichen Personalbestand.
Der Bürgermeister teilte mit, dass hierzu ein Runder Tisch geplant sei, bei dem man sich mit allen Beteiligten austauschen werde.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 21:00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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