Im Rahmen einer feierlichen Ehrung würdigte Bürgermeister Thomas Kuhn gemeinsam mit den Vorsitzenden des DRK Bartholomä, Frau
Valerie Goldmann und Frau Sybille Gößele, das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Blutspenden einen
wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
Für zehn Blutspenden wurden Jürgen Reißer und Simone Schang ausgezeichnet. Valerie Goldmann, Renate Gröner und Dominik Zieger
erhielten eine Ehrung für 50 geleistete Blutspenden.
Alle Geehrten erhielten eine Urkunde des Deutschen Roten Kreuzes sowie eine Auszeichnung und ein Geschenk der Gemeinde.
Bürgermeister Kuhn dankte den Blutspenderinnen und Blutspendern herzlich für ihr langjähriges Engagement und rief dazu auf,
weiterhin regelmäßig Blut zu spenden – denn jede Spende kann Leben retten.
a) Anregung zum Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“
Ein Zuhörer führte aus, dass die Beratung des Gemeinderats für die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans im Amalienhof,
6. Änderung in der Sitzung im November 2025 aus seiner Sicht sehr großzügig erörtert wurden, insbesondere im Hinblick auf die
zulässigen Dachformen. Er habe mit verschiedenen Anwohnern des Amalienhofs gesprochen und vertrete daher die Auffassung, dass
der bestehende Charakter des Gebiets unbedingt erhalten bleiben solle. Dieser sei insbesondere geprägt durch Bungalowbauweise
sowie Zelt- und ähnliche Dachformen. Diese sollten im Allgemeinen beibehalten werden; Ausnahmen seien zwar vereinzelt denkbar,
jedoch nicht im größeren Umfang. Darüber hinaus betont er, dass insbesondere die Gebäudehöhen nicht zu stark ansteigen dürften, da
sich dies auch negativ auf die umliegenden Grundstücke auswirken könne. Eine klare Begrenzung der Gebäudehöhe halte er daher für
erforderlich. Auch die Bauweise von Garagen sollte seiner Meinung nach näher geregelt werden, um zu verhindern, dass unpassende
Baukörper („Betonklötze“) entstehen und dadurch der Gebietscharakter beeinträchtigt wird. Abschließend richtet er die
Bitte an den Gemeinderat, den Charakter des Amalienhofs zu erhalten und entsprechend zu schützen.
Ein anderer Zuhörer äußerte hingegen die Auffassung, dass es im Amalienhof bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Dachformen gebe.
Vor diesem Hintergrund sehe er keinen Anlass, sich gegen die Zulassung weiterer Dachformen auszusprechen.
Der Vorsitzende erklärte, dass man sich noch am Anfang des Bebauungsplanverfahrens befinde. Im weiteren Verlauf werde es mehrere
Informationsangebote für die Öffentlichkeit sowie Beteiligungsmöglichkeiten geben, insbesondere im Rahmen der formellen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Er begrüßte es, dass die Zuhörer ihre Meinung einbringen.
- Sanierung des Regenüberlaufbecken 1 (Westl. Brunnenfeld) und Neubau Versickerungsbecken
- Vergabe der Arbeiten zum Neubau des Versickerungsbeckens
A. Sachverhalt
Am westlichen Ortsrand von Bartholomä wurde in den 1990er Jahren das Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ im
Mischwassersystem erschlossen. In diesem Zuge entstand auch das Regenüberlaufbecken (RÜB 1 Brunnenfeld) nördlich der Heubacher
Straße. Die Entlastung erfolgt über einen Kanal in einen südlich gelegenen Sickerschacht auf gemeindeeigenem Grundstück. Für die
Einleitung von Niederschlagsabwasser in den Untergrund besteht eine bis 31.12.2036 befristete wasserrechtliche Erlaubnis. Diese ist
mit Auflagen verbunden, die schrittweise umzusetzen sind. Hintergrund ist insbesondere der Schutz des Grundwassers, da sich das
Gebiet in den Schutzzonen III und IIIA des Wasserschutzgebiets „Brenztal“ befindet. Die Gemeinde hat die KOLB
Ingenieure GmbH mit der Planung und Begleitung der Maßnahmen beauftragt. Neben der elektrotechnischen Ausrüstung war zudem eine
Sanierung des RÜB-Bauwerks durchzuführen. Dazu wurden im Dezember 2024 die Arbeiten aufgenommen. Zur weiteren Verbesserung ist
zudem der Neubau bzw. die Anpassung des nachgelagerten Versickerungsbeckens vorgesehen. Dabei sollen das Rückhaltevolumen erhöht,
die Versickerung optimiert und zusätzliche Flächen angeschlossen werden. Mit Bescheid vom 03.09.2025 erhielt die Gemeinde die
entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis für das RÜB 1 einschließlich des Neubaus des Versickerungsbeckens. Diese enthält
umfangreiche Auflagen.
Neubau des Regenrückhalte- und Versickerungsbecken (Ausbaustufe 1)
Es steht die Anforderung der Unteren Wasserbehörde im Raum, die Versickerung des dem RÜB 1 nachgelagerten Sickerbeckens zu
verbessern. Daher soll an der L 1162, nördlich des Bartholomäer Friedhofs ab dem Frühjahr 2026 das Regenrückhaltebecken an die
neuen Erfordernisse angepasst werden. Dabei ist das Rückhaltevolumen des Beckens zu erhöhen und die Versickerung durch
Schacht/Einlaufbauwerk neu zu gestalten. Weitere Außenflächen sollen durch die Errichtung eines Einlaufbauwerks an das Becken
angeschlossen werden.
Bei der Submission am 18. März 2026, lagen insgesamt sieben Angebote vor.
Die Fa. Astra bietet die Arbeiten mit 235.448,10 € (einschließlich Mehrwertsteuer, abzüglich 4 % Nachlass) am
preisgünstigsten an.
Es ergibt sich nachfolgender Anbieterspiegel:
- Fa ASTRA, Schwäbisch Gmünd 226.030,18 €
- 242.882,01 €
- 257.542,55 €
- 277.206,95 €
- 288.258,65 €
- 294.975,07 €
- 308.032,29 €
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Fa. ASTRA, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 226.030,18 € zu
vergeben.
- Bebauungsplan „Brunnenfeld, 8. Änderung“
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 24.09.2025 den Vorentwurf der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Daraufhin wurden die
Behörden/Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie die Öffentlichkeit förmlich beteiligt. Von den Behörden/TÖB wurden keine
beachtlichen Bedenken vorgebracht. Von der Öffentlichkeit wurden von zwei Personen insgesamt drei Stellungnahmen mit Anregungen und
Bedenken abgegeben. Die privaten Einwendungen umfassen im Wesentlichen den Wunsch, den Abstand für baulichen Anlagen in der
privaten Grünfläche von 20 m auf 25 m zu erhöhen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung die vorgeschlagene
Abwägung, sowie die Änderung des Bebauungsplans als Satzung.
- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Amalienhof, 6. Änderung“
– Billigung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Amalienhof, 6. Änderung“ sowie für die Satzung der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
gefasst. Zudem wurde für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen.
Um die möglichen Festsetzungen im neuen Bebauungsplan ausführlich zu beraten, hat das Planungsbüro Wahl, welches mit der Erstellung
des Bebauungsplans beauftragt wurde, eine Checkliste für mögliche Festsetzungen ausgearbeitet und anhand dieser Liste hat der
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 26.11.2025 einzelne Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes und einer Satzung über
örtliche Bauvorschriften intensiv erörtert.
Auf Grundlage dieser Beratungsergebnisse vom 26.11.2025 hat das Büro Harald Wahl nun einen Vorentwurf der Satzungen erarbeitet, der
in der Sitzung am 25.03.2026 dem Gremium vorgestellt wurde.
Bevor offiziell in das Verfahren zur Offenlage des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften eingestiegen wird,
schlug die Verwaltung vor, in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den vom Gemeinderat gebilligten Vorentwurf zu erörtern,
um vor der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung gfs. Anregungen, Bedenken und Hinweise, insbesondere der Eigentümerinnen und
Eigentümer des Amalienhofs, zu erfahren. Als Termin für eine Informationsveranstaltung schlug die Verwaltung den Freitagabend,
8. Mai 2026, 19.30 Uhr, Dorfsaal, vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte den Sachverhalt und stellte verschiedene Sach- und Verständnisfragen. Weiterhin wurde aus der Mitte des
Gemeinderats Anregungen für Änderungen am Vorentwurf vorgetragen. Die Anregungen werden seitens der Verwaltung nun geprüft und zur
Beschlussfassung in der kommenden Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Im Anschluss beschloss das Gremium, die Verwaltung mit der
Organisation einer Informationsveranstaltung am 8. Mai 2026 zu beauftragen, um den Vorentwurf öffentlich zu erörtern.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Überarbeitung der Gemeindehomepage
Hauptamtsleiterin Geier informierte über die Vergabe zur Neuerstellung der Gemeindehomepage an die Firma Hirsch & Wölfl aus
Vellberg. Der Projektstart ist für Ende April vorgesehen.
b) Danksagung Gemeindebauhof wegen des Winterdienstes
Bürgermeister Kuhn blickte auf die in der Winterzeit geleisteten Stunden des Gemeindebauhofs zurück und sprach im Namen der
Gemeinde seinen aufrichtigen Dank an die Mitarbeiter aus.
c) Dank an das Loipenteam
Bürgermeister Kuhn erinnerte an die in der Winterzeit geleisteten Stunden des ehrenamtlichen Loipenteams und dankte im Namen der
Gemeinde dem ehrenamtlichen Loipenteam für seine Arbeit.
d) Winterdienstübernahme durch externen Dienstleister
Bürgermeister Kuhn berichtete über die in der Winterzeit geleisteten Stunden des externen Dienstleisters. Der Winterdienst für die
Außengehöfte sei an eine private Firma vergeben. Insgesamt sind im Winter hierfür Kosten in Höhe von bisher rd. 2.200 €
angefallen.
e) Sanierungsarbeiten auf der Landesstraße L 221
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart, Straßenreparaturarbeiten an
der Landesstraße nach Böhmenkirch durchführen müsse. Die Arbeiten könnten nur unter Vollsperrung der Landesstraße erfolgen und
beginnen voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2026. Das Land rechne mit einer Bauzeit von rd. 4 Wochen. Eine Umleitung werde
ausgeschildert und sei über Steinheim nach Böhmenkirch geplant.
f) Information zum Sondervermögen
Kämmerer Zauner informierte, dass das Sondervermögen des Bundes nun bereitgestellt ist und ab Ende März darauf zugegriffen werden
kann.
- Anfragen der Gemeinderäte
- kein Anfall -
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.