a) Anfrage zu Satzungen
Ein Zuhörer erkundigte sich nach der Veröffentlichung von Satzungen auf der Gemeindehomepage, insbesondere, ob bei Änderungen
mehrere Versionen einer Satzung einsehbar sind.
Der Vorsitzende erläuterte, dass bei inhaltlichen Anpassungen oder Änderungen einzelner Regelungen in aller Regel eine
Änderungssatzung erlassen wird. Diese Änderungssatzung wird dann separat veröffentlicht. Werden hingegen umfassend neue Regelungen
getroffen, wird grundsätzlich eine komplett neue Satzung beschlossen, so wie dies zuletzt bei der Friedhofssatzung der Fall gewesen
war.
Der Zuhörer fragte daraufhin, weshalb bei der Friedhofssatzung lediglich eine Satzung auf der Homepage veröffentlicht ist.
Der Vorsitzende meinte, dass bei mehreren oder grundlegenden Änderungen häufig eine vollständig neue Satzung beschlossen wird,
wodurch die früheren Fassungen, die mit Inkrafttreten der neuen Satzung ihre Rechtswirkung verlieren, nicht mehr online gestellt
werden.
Auf die weitere Frage des Zuhörers, wie man Einsicht in vorherige Satzungen erhält, antwortete der Vorsitzende, dass diese im
Rathaus eingesehen werden können.
Abschließend erkundigte sich der Zuhörer, weshalb in der aktuellen Friedhofssatzung keine Regelung zur Sperrung der Böhmenkircher
Straße bei Beerdigungen enthalten ist.
Der Vorsitzende erläuterte, dass eine pauschale Regelung zur Straßensperrung in der Satzung gar nicht vorgesehen ist. Vielmehr
erfolgt bei Beisetzungen eine einzelfallbezogene Prüfung durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des
Einzelfalls. Dabei werden insbesondere die örtlichen Gegebenheiten, die zu erwartende Verkehrssituation sowie Aspekte der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung einbezogen. Auf dieser Grundlage wird unter
Abwägung der Interessen beurteilt, ob und in welchem Umfang eine Sperrung der Böhmenkircher Straße erforderlich, geeignet und
angemessen ist.
- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Amalienhof, 6. Änderung“
- Billigung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Amalienhof,
6. Änderung“ sowie für die Satzung der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gefasst. Zudem
wurde für dieses Plangebiet der Ferienhäuser eine Veränderungssperre erlassen. Zur Ausarbeitung der künftigen Festsetzungen wurde
das Planungsbüro Harald Wahl beauftragt.
Auf Grundlage intensiver Beratungen im Gemeinderat wurde ein Vorentwurf erarbeitet und in der Sitzung am 25.03.2026 vorgestellt.
Dabei wurde angeregt, einzelne Festsetzungen enger zu fassen und den bestehenden Gebietscharakter stärker zu berücksichtigen.
Der überarbeitete Entwurf trägt diesem Ansatz Rechnung. Im Wesentlichen sind folgende Regelungen überarbeitet:
- Gebäudetypen: Bestehende Gebäudeformen wie Zelthäuser und Bungalows werden künftig verbindlich festgelegt. Andere Dachformen (z. B. Flach-, Pult- oder Walmdächer) sind nicht mehr zulässig
- Gebäudehöhen: Die zulässigen Wand- und Gebäudehöhen werden reduziert, bleiben jedoch so ausgestaltet, dass eine Nutzung des Dachgeschosses weiterhin möglich ist
- Grundflächenzahl (GRZ): Die GRZ wird insgesamt leicht reduziert und innerhalb des Gebiets neu verteilt, um insbesondere kleinere Grundstücke besser bebaubar zu machen
- Stellplätze: Zur Verkehrsreduzierung wird die Anzahl der Stellplätze auf einen Stellplatz pro Wohnung begrenzt
- Dachaufbauten: Für den Bereich Amalienhof werden eigenständige Regelungen getroffen, da die bestehende Gaubensatzung nicht passend ist
Vor der offiziellen Offenlage der Planung ist am Freitag, 8. Mai 2026, um 19:30 Uhr im Dorfsaal eine Bürgerinformation vorgesehen,
bei der der Entwurf vorgestellt und mit der Bürgerschaft erörtert wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Planungsbüro Wahl hat die überarbeiteten Festsetzungen, insbesondere zu den Dachaufbauten vorgestellt. Der Gemeinderat nahm die
vorgestellten Ausführungen zur Kenntnis und billigte sodann nach weiterer Diskussion einstimmig die vorgestellte Planung.
- Antrag der Deutschen Post AG auf Zulassung einer automatisierten Station anstelle einer Dienstfiliale
A. Sachverhalt
Die Deutsche Post AG plant, die bestehende Postfiliale in der Hauptstraße 16 durch eine automatisierte Station zu ersetzen. Hierzu
wurde bei der Bundesnetzagentur ein entsprechender Antrag gestellt, zu dem die Gemeinde Stellung nehmen kann. Die geplante Station
würde grundlegende Dienstleistungen wie den Paketversand und -empfang ermöglichen, jedoch keinen persönlichen Service mehr bieten.
Aus Sicht der Verwaltung besteht insbesondere im ländlichen Raum weiterhin ein Bedarf an einer personell besetzten Postfiliale,
auch vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung und eingeschränkter Mobilität. Die Verwaltung sprach sich daher gegen
den Ersatz der bisherigen Filiale durch eine automatisierte Station aus.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, eine Stellungnahme gegen die Schließung der Postfiliale zu verfassen.
- Benutzungs- und Gebührenordnung Gemeindebücherei
A. Sachverhalt
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei stammt aus dem Jahr 2007 und entspricht teilweise nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Insbesondere haben sich das Medienangebot, etwa durch digitale Angebote, sowie das Nutzungsverhalten der Bürgerinnen
und Bürger verändert. Die Verwaltung hat die Ordnung daher überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ziel ist eine
rechtssichere, transparente und nutzerfreundliche Grundlage für den Betrieb der Gemeindebücherei.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 20.04.2026
5.1. Bedarfsplanung Kindergartenjahr 2026/27
Die Gemeindeverwaltung hat auf Grundlage der aktuellen Anmeldezahlen die Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr erstellt.
Dabei zeigt sich, dass das vorhandene Platzangebot derzeit nicht vollständig ausgeschöpft wird. Die Gemeinde steht hierzu im
Austausch mit der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde, um eine tragfähige und zukunftsorientierte Anpassung des
Betreuungsangebots zu prüfen. Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ gute und am Wohl der Kinder orientierte Betreuung
sicherzustellen. Der Verwaltungsausschuss hat den Sachverhalt beraten und festgelegt, zunächst die Ergebnisse der laufenden
Gespräche abzuwarten, bevor über konkrete Maßnahmen entschieden und informiert wird.
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 20. April 2026 wurde folgender Beschluss gefasst:
5.2. Personalausstattung Gemeindebauhof
Aufgrund einer langanhaltenden Ausfallzeit beim Personal hat der Verwaltungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung die
Personalsituation beraten und beschlossen, eine neue Stelle im Bauhof öffentlich auszuschreiben.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.04.2026
6.1. Baugesuch
Errichtung eines Kaltwintergartens auf bestehender Terrasse, Flst.Nr. 627/1, Hirschrain
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Kaltwintergartens auf bestehender Terrasse geplant. Hierzu wurde ein Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren eingereicht. Der geplante Wintergarten überschreitet in geringem Umfang die festgesetzte
Baugrenze. Daher ist eine Befreiung erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat sein Einvernehmen zur Befreiung erteilt.
6.2. Einbau einer Wasserenthärtungsanlage im Schulgebäude
Anlässlich der anstehenden Reparaturarbeiten bei den Duschen im Hallenbad wurde im Technischen Ausschuss im März 2025 erörtert,
eine Wasserenthärtungsanlage ins Gebäude einzubauen. Die Entscheidung wurde damals zurückgestellt, da im Haushaltsplan 2025 kein
entsprechender Produktansatz ausgewiesen war. Im aktuellen Haushaltsplan 2026 ist nun beim Produkt 211001 ein Ansatz mit 12.000
€ gebildet.
Der Technische Ausschuss hat nun beschlossen, eine Wasserenthärtung im Schulgebäude einzubauen, da diese bei der Unterhaltung und
der Langlebigkeit der technischen Anlagen Vorteile hat. Der Auftrag wurde an die Firma Härter, Bartholomä erteilt.
- Verbandsversammlung der VG Rosenstein am 7. Mai
- Vorberatung
A. Sachverhalt
Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein findet am Donnerstag, 07.05.2026, um 18 Uhr im Bürgersaal
des Rathauses in Böbingen statt.
Die geplante Tagesordnung der Verbandsversammlung umfasst folgende Themen: Flächennutzungsplan 9. Änderung Satzungsbeschluss
(Teilfortschreibung auf Gemarkung Mögglingen), Bericht der Musikschule und Änderung der Musikschulgebührensatzung, Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung, Feststellung des Jahresabschlusses 2025, Satzungsbeschluss Haushaltsplan 2026, Spendenannahmen,
Verschiedenes.
B. Beschlussantrag
Die Inhalte der Tagesordnung wurden vom Geschäftsführer der VG Rosenstein, Herrn Thomas Kiwus, vorgestellt. Die Vertreter der
Gemeinde Bartholomä wurden entsprechend beauftragt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Änderung der Abwassersatzung
Der Vorsitzende informierte das Gremium über die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abwassersatzung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde. Das Kommunalamt hat die Satzung rechtlich nicht beanstandet.
b) Sanierung der L1221 zwischen Bartholomä und Böhmenkirch – Vollsperrung der Straße
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die L1221 zwischen Bartholomä und Böhmenkirch voraussichtlich ab dem 18. Mai 2026 aufgrund von
dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten des Landes voll gesperrt werden muss. Das Regierungspräsidium hat dazu eine Tiefbaufirma
für die Arbeiten beauftragt. Die Umleitung, die ca. 4 Wochen erforderlich wird, erfolgt großräumig über Steinheim, die B 466
Richtung Söhnstetten nach Böhmenkirch.
c) Anwohnerpetition Böhmenkircher Straße
Hauptamtsleiterin Frau Geier berichtete über eine Anwohnerpetition von Anwohnern der Böhmenkircher Straße. In Abstimmung mit der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurden bereits erste Maßnahmen geprüft, darunter Verkehrsmessungen und verstärkte Kontrollen.
Nach Ende der Messungen sollen die Ergebnisse bewertet und gfs. daran anschließend weitere geeignete Maßnahmen erörtert werden.
d) Landesgartenschau Ellwangen
Frau Geier informierte über die Beteiligung der Gemeinde Bartholomä an der Landesgartenschau in Ellwangen am 25. Juni 2026 und lud
die Bevölkerung herzlich zum Besuch ein.
e) Abwasserzweckverband Lauter-Rems
Bartholomä ist Mitglied im Abwasserzweckverband. Der Vorsitzende teilte mit, dass die kaufmännische Geschäftsführung des
Abwasserzweckverbands, die bislang bei der GEO GmbH beauftragt war, künftig von der Gemeinde Böbingen übernommen wird.
f) Termine
Der Vorsitzende wies auf verschiedene bevorstehende Termine hin und lud zur Teilnahme ein.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.