Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2026
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Zuhörer: -
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
- Kein Anfall
  1. Bestellung von Standesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Bartholomä auf Grundlage des Öffentlich-rechtlichen Vertrags über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten der Gemeinden Bartholomä, Böbingen an der Rems, Heuchlingen und Mögglingen (beteiligte Gemeinden) im Verhinderungsfall
Die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heuchlingen und Mögglingen haben am 22.07.2020 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten im Verhinderungsfall geschlossen. Die bisherigen Standesbeamten Herr Müller und Frau Gold werden durch die Standesbeamtinnen Frau Irina Michel Gemeinde Böbingen an der Rems und Frau Lena Weiß Gemeinde Mögglingen ergänzt.
Der Gemeinderat hat nach kurzer Beratung einstimmig eine Bestellung von Frau Michel und Frau Weiß beschlossen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.06.2026
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 23.06.2026 wie folgt zu Kenntnis:
3.1. Baugesuche
a) Neubau eines Gewächshauses, Grundstück Flst.Nr. 1212, Innerer Kitzinghof
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 1212, Innerer Kitzinghof, ist die Errichtung eines Gewächshauses geplant. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren eingereicht. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 35 (2) BauGB. Demnach ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn keine öffentliche Belange dagegensprechen. Das dies nicht der Fall ist, hat der Technische Ausschuss dem Vorhaben einstimmig die Zustimmung erteilt.
b) Errichtung eines Windfangs, Grundstück Flst.Nr. 640/17, Bärenbergblick
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 640/17 die Errichtung eines Windfangs an das bestehende Wohngebäude. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren eingereicht. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hirschrain Nord, 1. Erweiterung“, rechtskräftig seit 08.02.2019.
Der Bebauungsplan setzt für alle Grundstücke eine straßenbegleitenden Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie fest. Das Vorhaben überschreitet diese Baugrenze. Aufgrund des Hervortretens des Windfangs gilt dieser nicht mehr als untergeordnetes Bauteil. Es wird daher eine Befreiung von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche benötigt. Der Technische Ausschuss hat die Befreiung abgelehnt, da ein ähnliches Vorhaben in der Vergangenheit bereits auch negativ beschieden wurde, und weil überdies städtebauliche Gründe dagegensprechen.
c) Anbau an bestehendes Wohnhaus, Grundstück Flst.Nr. 192/1, Obere Bärenbergstraße
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 192/1 ist der Anbau an das bestehende Wohnhaus beantragt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bärenberg I“, rechtskräftig seit 20.04.1960. Der Anbau wurde im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bärenberg“ bereits errichtet. Dieser Bebauungsplan legt für das Grundstück eine Baulinie fest. Die Baulinie wird durch den Anbau überschritten. Da sich das Vorhaben inmitten des Grundstücks und damit weit entfernt von der Straße befindet, hat der Technische Ausschuss einstimmig seine Zustimmung zur Befreiung erteilt.
3.2. Ausschreibung der Sanierungsarbeiten an Straßenschächten und -abdeckungen
Die Gemeinde hatte im vergangenen Jahr die Schadensbilder an Straßenschächten und -abdeckungen in einer Teilcharge erledigt. Der Gemeindebauhof hat nun im Frühjahr die weiteren Schächte kontrolliert und insgesamt 25 Straßenschächte identifiziert, die für eine Sanierung anstehen. Für die Sanierung wird pro Schachtbauwerk durchschnittlich mit etwa 2.000 - 3.000 €, netto, gerechnet. Der Technische Ausschuss hat nach Beratung einstimmig zugestimmt, dass eine beschränkte Ausschreibung der Schachtsanierung durchgeführt wird, wobei auf eine ständige Kontrolle durch ein Kostenmonitoring besonderes Augenmerk gelegt wird. Weiterhin wird erwartet, dass auch deshalb günstige Kostenangebote eingereicht werden, weil der Firma eine weite Ausführungszeit bis 30.05.2027 eingeräumt wird.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2026
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Verwaltungsausschuss vom 24.06.2026 wie folgt zu Kenntnis:
4.1. Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderlichen Erhöhungen der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, die Kostensteigerung zu einem gewissen Teil zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 4,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine Erhöhung um 4,0 Prozent empfohlen. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den kirchlichen Kindergartenträgern, für die Betreuung ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028 die von der Gemeindeverwaltung berechneten Beträge zu übernehmen.
4.2. Seniorenadventsfeier am 13. Dezember 2026
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Seniorenadventsfeier wieder in der TSV-Halle mit Rahmenprogramm, Kaffee und Kuchen, sowie ein Vesper vorzubereiten. Über die Geschenke sowie die weitere Verpflegung wird im weiteren Verlauf entschieden. Weitere organisatorische Details werden noch ausgearbeitet.
4.3. Ganztagesbetreuung nun auch in den Ferien
Der gesetzliche Ganztagesbetreuungsanspruch der Eltern muss – bis auf eine Zeit von vier Wochen – auch die Ferienbetreuung beinhalten. Eine Betreuung während der Ferien ist bei der Bartholomäer Ganztagesbetreuung bisher nicht eingerichtet. Die Kommunen innerhalb der VG Rosenstein kooperieren nun bei dieser Ferienbetreuung. Die Verwaltung hat mit der Stadt Heubach vereinbart, dass für den Fall, dass Bartholomäer Eltern im Rahmen der Ganztagesbetreuung für die Ferienbetreuung Bedarf haben, die Ferienbetreuung in Heubach stattfindet. Es gelten dann die Gebühren, wie diese die Stadt Heubach für ihre Ferienbetreuung beschlossen hat, ohne dass es zu einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Bartholomä kommt.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 1.005,28 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“, der Laubenhartschule und der Kultur- und Sportstiftung gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
  1. Festlegung von Fahrradschutzstreifen in der Heubacher Straße und der Lauterburger Straße
A. Sachverhalt
Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen. Da es sich nicht um einen amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.
Das kurzzeitige Halten und Parken der Verkehrsteilnehmer auf dem Schutzstreifen ist nicht gestattet. Faktisch kann auf den Ortsdurchfahrten in Bartholomä kein beidseitiger Fahrradschutzstreifen angelegt werden, da hierfür die Straßenbreite nicht ausreichend ist. Der Schutzstreifen darf im Ausnahmefall überfahren werden, insbesondere, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.
Da das Halten und Parken auf bzw. unmittelbar am Schutzstreifen verkehrsrechtlich von vornherein ausgeschlossen ist, ist auch das Halten und Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohl schwerlich möglich. Denn zum Schutz der Radfahrer auf dem Schutzstreifen ist immer ein Mindestabstand von 1,50 m im Überholvorgang einzuhalten. Es wird daher ein Halten und Parken auf der dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Straßenseite zu Schwierigkeiten führen, insbesondere, wenn die Restfahrbahnbreite nicht mehr gegeben ist und weil dann der Mindestabstand im Überholvorgang schwerlich eingehalten werden kann.
Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der Anlegung von Fahrradschutzstreifen in der Heubacher Straße und der Lauterburger Straße. Hintergrund sind bereits seit mehreren Jahren geführte Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Nachdem im Dezember 2025 ein umfassendes Radverkehrskonzept vorgestellt worden war, hatte sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, zunächst den Fokus auf die Markierung von Fahrradschutzstreifen zu legen und die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu veranlassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verwaltung informierte das Gremium über die zwischenzeitlich geführten Gespräche mit dem Regierungspräsidium und der unteren Straßenverkehrsbehörde. Dabei wurde erläutert, dass aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten nur ein einseitiger Schutzstreifen möglich ist. Zudem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Schutzstreifen sowie die Auswirkungen auf das Halten und Parken entlang der Straßen dargestellt.
Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich für die Anlegung der Fahrradschutzstreifen in der Heubacher Straße und der Lauterburger Straße aus. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungen sowie die Ausschreibung für die erforderlichen Markierungsarbeiten vorzunehmen.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Versickerungsanlage beim RÜB 1, Brunnenfeldstraße (Weg zum Friedhof)
Der Vorsitzende informierte, dass der Baubeginn für das RÜB-Versickerungsbecken ab der KW 35, also ab dem 24.08.2026, vorgesehen ist.
b) Stiftungsabend der Kultur- und Sportstiftung
Der Vorsitzende lud herzlich zum Stiftungsabend der KuSpo am 26.09.2026 ein. Dabei gastiert Ernst Mantel und Schalluh in Bartholomä. Der Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 06.07.2026. Ein Gewinn aus der Veranstaltung kommt zu 100 % der Stiftung zugute. Eine Vorverkaufsstelle ist u.a. das Rathaus Bartholomä.
c) Bestätigung der Wasserversorgungssatzung
Der Vorsitzende informierte, dass die Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht beanstandet wurde.
d) Großübung Bundeswehr mit Rettungshundestaffel
Über die geplanten Ausbildungstage der Rettungshunde und SAR-Einheiten, die u.a. am Mittwoch, 05.08.2026, und Donnerstag, 06.08.2026, in Bartholomä stattfinden, informierte der Bürgermeister. Die Rettungshundestaffel der Malteser Schwäbisch Gmünd und die Lawinenhundegruppe Hochland der Bergwacht Bayern führen gemeinsam mit der Bergwacht Schwäbisch Gmünd sowie der Bundeswehr mehrtägige Ausbildungsübungen durch. Auch die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä unterstützt die Durchführung der Übungen. Im Rahmen des Übungsbetriebs werden zeitweise auch Hubschraubereinsätze stattfinden. Dadurch kann es zu vorübergehenden Lärmbelästigungen kommen. Die Bevölkerung wird hierfür um Verständnis gebeten.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19:00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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