a) Anfrage zur Kindergartenträgerschaft
Der Beauftragte der Evangelischen Kirchengemeinde für das Kindergartenwesen, Karl Busch, erkundigte sich, weshalb die Beratung über
die zukünftige Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde über die Kindergärten in nichtöffentlicher Sitzung erfolge. Es liege
ein Vorschlag der Kirchen auf dem Tisch, der öffentlich zu behandeln sei.
Der Vorsitzende erklärte, dass zur Frage der künftigen Trägerschaft konstruktive Gespräche mit den Kirchengemeinden geführt werden.
Er bat um Verständnis, dass einzelne Inhalte auch schon im Kirchengemeinderat nichtöffentlich beraten worden sind. Zunächst solle
der Gemeinderat im Rahmen einer nichtöffentlichen Vorberatung über den aktuellen Sachstand beraten. Zu gegebener Zeit werde die
Öffentlichkeit umfassend und rechtzeitig über die weitere Entwicklung informiert.
b) Übergabe einer Unterschriftenliste der Eltern des evangelischen Kindergartens
Der Vorsitzende des Kirchengemeinderats der Evangelischen Kirche, Alexander Klemm, übergab dem Bürgermeister eine von Eltern des
evangelischen Kindergartens Fantadu unterzeichnete Erklärung. Darin sprechen sich die Unterzeichnenden für den Erhalt der
Trägerschaft des Kindergartens Fantadu durch die Evangelische Kirchengemeinde aus.
Der Vorsitzende verlas diese Erklärung und nahm die Unterschriftsliste entgegen
- Finanzzwischenbericht 2026
A. Sachverhalt
Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten
und im Gesamthaushalt zu unterrichten.
In allen wichtigen Finanzbereichen verläuft die eigene Haushaltswirtschaft der Gemeinde derzeit plangemäß. Die Entwicklung der
Gewerbesteuer muss weiterhin genau beobachtet werden. Zudem geben die neusten Finanzdaten und Berechnungen des Finanzausgleiches
Hinweise, welche für die kommenden Haushaltsjahre 2027 und 2028 finanzielle Verschärfungen befürchten lassen. In diesen Jahren muss
die Gemeinde Bartholomä die verhältnismäßig ertragsstarken Vorjahre das erste Mal im Finanzausgleich bezahlen. Dies hat doppelte
Auswirkungen. Sehr vereinfacht gesprochen wird die Gemeinde Bartholomä aufgrund der Vorjahre als finanziell stärker eingeschätzt
und erhält aus diesem Grund weniger Zuweisungen. Zudem muss sie aufgrund der gestiegenen Finanzkraft höhere Umlagen an den
Finanzausgleich (FAG) und den Kreis bezahlen. Außerdem hier wird zu beobachten sein, wie sich die Kreisumlage hinsichtlich des
hohen Abmangels im Gesundheits- und Sozialwesen entwickeln wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium nahm vom dargestellten Sachverhalt Kenntnis.
- Flugplatz der Modellflieger Bartholomä e.V.
- Änderung des Modellfluggeländes
A. Sachverhalt
Die Modellflieger Bartholomä e.V. haben seit dem Jahr 2010 das Modellfluggelände im Gewann „Burren“, Grundstück
Flst.Nr. 914, inne. Da das Pachtverhältnis auf Ende des Jahres dem Verein gegenüber gekündigt wurde, hat sich der Verein nach einem
anderen Grundstück umgesehen und ist nun in der Nähe des bisherigen Modellflugplatzes fündig. Die Modellflieger Bartholomä haben
die Möglichkeit, das Grundstück Flst.Nr.1120 mit einer Teilfläche von ca. 5.000 m² zu pachten, um dort den Modellflugplatz
einzurichten. Bevor der Verein weitere Schritte (Antrag Aufstiegserlaubnis, gfs. Bauantrag, Straßenverkehrliche
Ausnahmegenehmigung, usw.) unternimmt, möchte die Vorstandschaft der Modellflieger den Gemeinderat über die aktuellen Planungen zur
Änderung des Modellflugplatzes informieren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzen weiteren Fragen nahm das Gremium vom vorgetragenen Sachverhalt Kenntnis.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.07.2026
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 21.07.2026 wie folgt zur Kenntnis:
4.1. Baugesuche
a) Anbau und Umbau des bestehenden Wohnhauses, Grundstück Flst.Nr. 458/4, Falkenbergweg
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 458/4, Falkenbergweg, ist der Anbau sowie Umbau des bestehenden Wohnhauses und der Neubau eines
Carports geplant. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 der Landesbauordnung (LBO)
eingereicht. Das Baugesuch benötigt eine Befreiung nach § 31 (2) BauGB bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Der
Technische Ausschuss hat hier die Zustimmung erteilt.
b) Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus, Grundstück Flst.Nr. 1021, Möhnhof
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 1021 den Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus. Dazu wurde ein
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht. Das Baugrundstück liegt im
Geltungsbereich der Außenbereichsatzung „Möhnhof“. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 35 BauGB. Gemäß § 35
Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert, der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben
zugestimmt.
c) Einbau einer Wasserenthärtungsanlage im Schulgebäude
Anlässlich der anstehenden Reparaturarbeiten bei den Duschen im Hallenbad wurde im Technischen Ausschuss im März 2025 und am
21.04.2026 erörtert, eine Wasserenthärtungsanlage ins Gebäude einzubauen. Die Entscheidung wurde damals positiv entschieden. Nun
haben die Fachfirmen festgestellt, dass die Kosten höher ausfallen, da eine separate Zuleitung zum Hallenbad erforderlich wird. Der
Technische Ausschuss hat nach intensiver Beratung beschlossen, dass der Einbau der Wasserenthärtungsanlage zurückgestellt wird.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 11.669,00 € zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“,
der Laubenhartschule und der Kultur- und Sportstiftung gespendet bzw. ein Sponsoring erklärt wurden. Er dankte herzlich allen
Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die förmliche Annahme der Spenden und des Sponsorings.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Einrichtung einer Arztpraxis in den Räumlichkeiten der Raiffeisenbank
Der Bürgermeister informierte über den Sachstand zur Arztpraxis Bartholomä. Die baulichen Umbauarbeiten werden Ende Juli beendet
sein und danach wird Frau Hauptmann ihre Ausstattung und ihre Möblierung in den neuen Räumlichkeiten einrichten. Ihr Umzug ist
demnach für Ende September vorgesehen und die Ärztin plant, ihre Praxis ab voraussichtlich 5. Oktober 2026 in den neuen
Räumlichkeiten zu betreiben. Der Bürgermeister brachte seine Freude zum Ausdruck, dass das Thema Arztpraxis in den Räumlichkeiten
der Raiffeisenbank so gut funktioniert und sehr bald schon Realität ist. Dafür ist er der Raiffeisenbank Rosenstein sehr dankbar.
Vor allem dankte er Gemeinderat Rudi Grimmbacher, der durch seine Idee, die freiwerdende Fläche der Raiffeisenbank zur Einrichtung
der Arztpraxis zur Verfügung zu stellen, den Weg für diese Entwicklung bereitet habe.
b) Neubau des Regenrückhalte- und Versickerungsbecken
Der Vorsitzende informierte, dass die wasserrechtliche Anforderung besteht, die Versickerung des dem RÜB 1 (unterhalb des Fußweges
am Baronenbergweg) nachgelagerten Sickerbeckens zu verbessern. Daher wird an der L 1162, nördlich des Bartholomäer Friedhofs das
vorhandene Becken an die neuen Erfordernisse angepasst. Mit diesen Tiefbauarbeiten hat die Gemeinde Bartholomä die Firma ASTRA aus
Schwäbisch Gmünd beauftragt. Die Firma hat angekündigt, mit diesen Arbeiten ab der KW 35, also nach dem Bartholomäusmarkt, zu
beginnen.
c) Mietspiegel
Der Mietspiegel für Bartholomä wird aktuell fortgeschrieben. Einzelne, per Zufallsgenerator ausgewählte Haushalte haben einen
Fragebogen erhalten, der verschiedene Fragen zur Mietsituation enthält. Die Adressaten sind verpflichtet, diese Angaben zu machen
und den ausgefüllten Fragebogen wieder zurückzusenden.
d) Netze ODR verstärkt Stromnetz - Arbeiten beginnen im Albuchweg/Teichweg
Die Netze ODR arbeitet an der Verbesserung des Stromnetzes von Bartholomä. Ab der KW 33, voraussichtlich ab 10. August 2026,
beginnen dazu die Tiefbauarbeiten im Bereich des Albuchweg/Teichweg. Im Teichweg müssen die Kabel in einem offenen Graben
freigelegt und erneuert werden. Daher wird gleich mit Beginn dieser Arbeiten ab der KW 33 der Teichweg für die Fußgänger und den
Radverkehr komplett gesperrt. Um Beachtung dieser Sperrung wird gebeten, so der Vorsitzende in seiner Information.
e) Stiftungsabend Kultur- und Sportstiftung
Der Vorsitzende informierte über den Stiftungsabend der Kultur- und Sportstiftung mit Ernst Mantel und Schalluh am 26.09.2026. Der
Kartenvorverkauf laufe bereits und die Karten können im Rathaus oder bei den Raiffeisenbanken in Heubach und Abtsgmünd erworben
werden.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19:25 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.