Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2026
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 5
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der Sitzung: 20:30 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
a) Anfrage zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parken „An der Heide“
Ein Zuhörer wies darauf hin, dass in der Straße „An der Heide“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h häufig überschritten werde. Im übrigen beklagte er die angespannte Parksituation in der Straße „An der Heide“. Durch abgestellte Fahrzeuge werde der Verkehrsfluss beeinträchtigt, insbesondere Transportfahrzeuge hätten teilweise Schwierigkeiten, die Straße zu passieren.
Y Bürgermeister Kuhn appellierte, rechtmäßig angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten. Er erläuterte, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs in die Zuständigkeit der Unteren Verkehrsbehörde, also in die Überwachung durch den Landkreis falle. Die Gemeinde Bartholomä hat mehrere Geschwindigkeitsanzeigen im Ort installiert. Diese sind jedoch mit hohen Kosten verbunden, während ihre Wirkung als gering eingeschätzt wird, weil damit keine Sanktion verbunden ist. Der Bürgermeister bestätigte, dass die Gemeinde den zunehmenden Parkdruck ebenfalls feststelle. Grundsätzlich sei das Parken in Wohngebieten zulässig. Er appellierte an die Bürgerschaft, vorhandene private Stellplätze zu nutzen bzw. zusätzliche private Stellplätze zu schaffen.
  1. Sanierung von Straßenschächten und Asphaltbelägen
A. Sachverhalt
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Bartholomä in einer Sammelbeauftragung gleich mehrere Schachtabdeckungen sanieren lassen. Der Umfang konnte aus finanziellen Gründen nicht in einer kompletten Maßnahme umgesetzt werden, sondern muss zeitlich auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden aktuell zusammen mit dem Gemeindebauhof und dem Ingenieurbüro Bartsch eine visuelle Überprüfung von Schachtabdeckungen und Aufsätzen von Straßenabläufen im öffentlichen Verkehrsraum mit Asphaltflächen durchgeführt und diese nach Dringlichkeit „priorisiert“. Auf dieser Grundlage erfolgte nach Beschluss des Technischen Ausschuss die beschränkte Ausschreibung der Sanierungsarbeiten. Im Rahmen der Ausschreibung wurden sechs Firmen um ihr Angebot gebeten. Bei der Submission am 16.09.2026 lagen zwei Angebote vor. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Gebrüder Eichele aus Untergröningen mit einer Angebotssumme von 65.353,92 € eingereicht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss einstimmig den Auftrag an die Firma Gebrüder Eichele zu vergeben.
  1. Ergebnisvorstellung der Eigenkontrollverordnung (Befahrung der Abwasserkanäle)
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist verpflichtet, den Zustand ihres Kanalnetzes regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Schäden entsprechend ihrer Dringlichkeit zu sanieren. Eine besondere Bedeutung kommt dieser Aufgabe zu, da die Ortslage innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.
Nachdem die bisherigen Grundlagen zur Eigenkontrollverordnung im Wesentlichen auf einer Kanalbefahrung aus dem Jahr 1998 beruhten, wurde im Jahr 2025 eine erneute Spülung und Befahrung größerer Teile des rund 17 Kilometer langen Kanalnetzes ausgeschrieben. Mit den Arbeiten wurde die Firma Hofele aus Waldstetten beauftragt. Die Kanalspülungen und -befahrungen wurden seit Frühjahr 2026 durchgeführt und im Juni 2026 abgeschlossen.
Das mit der Fortschreibung der Eigenkontrollverordnung beauftragte Ingenieurbüro Bartsch aus Heubach wertete die Ergebnisse der Befahrung anschließend aus und stellte diese dem Gemeinderat in der Sitzung vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Auf Grundlage der festgestellten Schäden soll das weitere Vorgehen zur Sanierung des Kanalnetzes festgelegt werden.
Herr Wolfgang Bartsch vom Ingenieurbüro Bartsch stellte dem Gremium die Ergebnisse der Abwasserkanalbefahrung vor und erläuterte die Haltungsklassen. Dabei weisen 26 % der Kanalstränge sehr schwere und 22 % schwere Schäden auf, sodass hier dringender Sanierungsbedarf besteht. 19 % weisen deutliche, 15 % mittlere und 18 % unbedeutende bzw. geringfügige Schäden auf.
Nach eingehender Beratung und Diskussion der Ergebnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Ingenieurbüro Bartsch mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts zur schrittweisen Umsetzung der Sanierungsbereiche zu beauftragen.
  1. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2025
A. Sachverhalt
Mit diesem Tagesordnungspunkt sollen nun allgemeine Erläuterungen zu dem Jahresabschluss 2025 gegeben werden und eine Analyse erfolgen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Vergleich mit den Vorjahren gelegt.
Der Jahresabschluss (Zahlenteil) wurde im Juli 2026 aufgestellt und im August/September 2026 als Gesamtwerk finalisiert. Die steuerrechtlichen Abschlüsse für das Jahr 2025 liegen derzeit beim Steuerberater zur Erstellung der Steuererklärung. Steuerrechtliche Ergebnisse liegen daher nicht vor.
Eckdaten der Jahresabschlüsse 2023 - 2025
Übersicht
Rechnungsergebnisse
2023 2024 2025
Ergebnishaushalt
(Ordentliches Ergebnis)
796.482,17 € 134.178,25 € 980.911,29 €
Ergebnishaushalt
(außerordentliches Ergebnis)
Abschreibung Planungen
Arztpraxis
46.923,55 € 36.152,00 € -143.132,16 €
Ergebnishaushalt gesamt 843.405,72 € 170.330,25 € 837.779,13 €
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss
917.470,47 € 850.255,55 € 1.343.962,81 €
Bilanzsumme zum 31.12. 34.576.799,64 € 36.394.372,98 € 37.247.527,63 €
Überraschend war die gute Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens, das im Rechnungsjahr 2025 einen einmaligen Höchststand erreicht hat. So sind im Jahr 2025 insgesamt 1.804.393,34 Euro an Gewerbesteuererträgen generiert worden.
Stand der Ergebnisrücklagen zum 31.12.2024 2.859.937,15 €
Stand der Ergebnisrücklagen zum 31.12.2025 3.697.716,28 €

Stand des Zahlungsmittelbestands zum 31.12.2024 1.475.438,36 €
Stand des Zahlungsmittelbestands zum 31.12.2025 2.598.916,76 €

Der Schuldenstand der Gemeinde Bartholomä betrug im Jahr 2025 insgesamt 53.003,37 €. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 26,00 € und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt mit einer pro Kopf Verschuldung von 987,00 €.
Das Stiftungsvermögen der KuSpo beträgt im Jahr 2025 insgesamt 216.818,09 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Florian Zauner informierte den Gemeinderat ausführlich über die wesentlichen Eckdaten des Haushalts und gab einen Überblick über die finanzielle Entwicklung.
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen 2025 zur Kenntnis.
  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2025
A. Sachverhalt
Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wurde in Baden-Württemberg nun verpflichtend eingeführt und von der Gemeinde Bartholomä ab dem 01.01.2020 angewendet. Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist ein Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten und der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres, der Gesamtabschluss innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Diese gesetzlichen Fristen konnten für den vorliegenden Jahresabschluss erstmalig eingehalten werden. Dies konnte durch die jahrelange Aufholung von Jahresabschlüssen erreicht werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Zauner erläuterte dem Gremium die Zahlen des Jahresabschlusses 2025. Das Haushaltsjahr konnte mit einem positiven Gesamtergebnis von 837.779,13 € abgeschlossen werden. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wurde damit erreicht. Des Weiteren stellte er die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Gemeinde dar. Der Ausgleich der gestiegenen Aufwendungen war insbesondere aufgrund weiterhin überdurchschnittlicher Gewerbesteuererträge möglich. Für das zweite Halbjahr 2026 zeichnet sich jedoch ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuererträge ab.
Bürgermeister Kuhn ergänzte, dass die Zwischenbilanz im Juli 2026 noch positiv gewesen sei. Aufgrund der zwischenzeitlich rückläufigen Gewerbesteuerentwicklung habe sich die Situation im zweiten Halbjahr deutlich abgeschwächt. Angesichts der weiteren Entwicklung sei daher ein vorsichtiges und schrittweises Vorgehen erforderlich.
Nach kurzer Diskussion stellte der Gemeinderat den vorgelegten Jahresabschluss 2025 fest.
  1. Nahwärmeversorgung- Abschluss von Wärmelieferungsverträgen für öffentliche Gebäude mit der Bio Energie Bartholomä GmbH (BEB)
A. Sachverhalt
Die Bio Energie Bartholomä (BEB) will in der Gemeinde Bartholomä eine neue Wärmeversorgung aufbauen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Bartholomä ist im Handelsregister geführt und wird von den Gesellschaftern Frau Caroline Grötzinger, Herr Hans Jörg Hägele und Herr Sebastian Grötzinger vertreten. Geschäftsführer der BEB sind Herr Hägele und Herr Grötzinger.
Durch einen Gestattungsvertrag, den der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2025 beschlossen hat, verpflichtet sich die Gemeinde, dieses Vorhaben der Wärmeversorgung durch Einräumung von Wegerechten zu unterstützen.
Die BEB verpflichtet sich in dem Vertrag mit einer zügigen Wärmeerschließung alsbald seine Versorgungstätigkeit unter allgemeiner Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer aufzunehmen.
Die BEB hat nun für die Wärmelieferung von öffentlichen Gebäuden, hier: Laubenhartschule, dem Rathaus und dem Feuerwehrhaus, einen Vertragsentwurf für die Wärmelieferung übersandt.
Bei einer Informationsveranstaltung am Montag, 3. August 2026, hat die BEB die Vertragsentwürfe allen interessierten Grundstückseigentümern erläutert.
Die Gemeinde Bartholomä hat bereits im Jahr 2023 grundsätzlich beschlossen, beim Zustandekommen einer Nahwärmegesellschaft, die öffentlichen Gebäude an diese geplante Nahwärme anzuschließen. Ein Vorvertrag mit der BEB mit Datum vom 02.05.2023 ist vorhanden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Geschäftsführer Herr Hägele und Herr Grötzinger der BEB GmbH stellten den Vertragsentwurf ausführlich dem Gremium vor. Dabei informierten sie darüber, dass ein Baubeginn ab dem Jahr 2027 vorgesehen ist, sofern alle 17 erforderlichen Verträge vorliegen.
Nach einzelnen Diskussionen und Verständnisfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig dem Wärmelieferungsvertrag für die öffentlichen Gebäude zuzustimmen.
  1. Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz und seine Auswirkungen
A. Sachverhalt
Nach mehreren Verschiebungen endet zum 31. Dezember 2026 die bisherige Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Damit muss auch die Gemeinde Bartholomä die neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen ab dem 1. Januar 2027 verbindlich anwenden.
Durch die Neuregelung wird die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend verändert. Künftig muss bei den einzelnen Tätigkeiten der Gemeinde verstärkt geprüft werden, ob diese hoheitlich ausgeübt werden oder ob die Gemeinde mit ihren Leistungen in Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt.
Während sich die Umsatzbesteuerung bislang insbesondere auf die Betriebe gewerblicher Art der Gemeinde, beispielsweise die Wasserversorgung, die Photovoltaikanlagen, das Hallenbad und die Breitbandversorgung, konzentrierte, müssen künftig grundsätzlich sämtliche Umsätze der Gemeinde auf ihre umsatzsteuerrechtliche Relevanz geprüft werden. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Vermietung und Verpachtung, Dienstleistungen für Dritte, Tourismus sowie einzelne Leistungen des Bauhofs.
Mit der Einführung des § 2b UStG sind daher umfangreiche Prüfungs- und Dokumentationspflichten verbunden. Bestehende Verträge, Leistungen und Verwaltungsabläufe müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere während der Umstellung und in den ersten Jahren der Anwendung ist deshalb mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Kämmerer informierte das Gremium eingehend über die gesetzlichen Auswirkungen der neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelung.
Anschließend nahm der Gemeinderat die steuerlichen Auswirkungen zur Kenntnis.
  1. Eilentscheidung des Bürgermeisters
    hier: Außenspielgeräte Kindergarten Fantadu - Kenntnisnahme
A. Sachverhalt
Mit der Erweiterung und Umbau des Kindergartens Fantadu 2024/2025 wurden die Außenanlagen geplant. Spielgeräte und Nebenanlagen (wie z.B. Sonnenschutz im Außenbereich) waren jedoch nicht Bestandteil der damaligen Ausschreibung.
Die Anschaffung sollte zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend dem konkreten Bedarf der Einrichtung erfolgen.
Nun ist Ende Juli die Kindergartenleitung verstärkt auf den Kindergartenträger mit dem Wunsch herangetreten, einen notwendigen Sonnenschutz und Spielgeräte für den Außenbereich anzuschaffen. Nach den Gesprächen mit der Kindergartenleitung, dem Träger und der Gemeindeverwaltung bestand Anfang August Einigkeit, wenigstens die Spielgeräte für die Kinder sehr schnell zu beauftragen, so dass diese nach den Ferien aufgebaut und im Herbst von den Kindern noch genutzt werden können.
Bei einem Kostenvergleich der unterschiedlichen Hersteller zu Spielgeräten erschien das Angebot der Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH zum Preis von rd. 16.751,00 € als das wirtschaftlichste Angebot. In dem Preis enthalten ist eine große Schaukel, eine Rutsche und ein Spielhaus.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Anschaffung von drei Außenspielgeräten für den Kindergarten Fantadu Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 22.09.2026
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 22.09.2026 wie folgt zur Kenntnis:
9.1 Baugesuche
a.) Neubau eines Gebäudes zur Nahwärmeversorgung, Grundstück Flst.Nr. 579, Böhmenkircher Straße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 579 den Neubau eines Gebäudes zur Nahwärmeversorgung. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht, der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben zugestimmt.
b.) Neubau eines Kaltwintergartens, Grundstück Flst.Nr. 736, Araberweg
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 736 ist der Neubau eines Kaltwintergartens geplant. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht, der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben nicht zugestimmt, weil sich das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Veränderungssperre befindet.
9.2 Friedhof Bartholomä – Erweiterung Urnenstelen
Der dringende Bedarf an weiteren Urnenstelen ist Anlass, über eine Erweiterung der bestehenden Stelen zu beraten. Der Technische Ausschuss hatte im Mai 2025 eine Erweiterung der Stelen noch zurückgestellt, um die weitere Entwicklung und „Nachfrage“ nach dieser Bestattung abzuwarten.
Der Technische Ausschuss hat nun die Beschaffung eines Standortes beschlossen.
9.3 Modellflieger Bartholomä e.V. – Zufahrtsregelung Modellflugplatz
Nachdem die Modellflieger Bartholomä e.V. ihr bisheriges Modellfluggelände mit Zufahrtsgenehmigung zum 31.12.2026 aufgeben, benötigt der Verein eine neue Genehmigung für den geplanten Standort auf Grundstück Flst.Nr.1200.
Der Technische Ausschuss hat seine Zustimmung erteilt.
9.4. Ortsbesichtigungen
Weiterhin informierte der Vorsitzende über die erfolgten Ortsbesichtigungen an der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof-Kitzing, dem Einmündungsbereich Hirschgasse in den Feldweg Hirschrain und im Hallenbad, die in der vorangegangenen Woche durch den Technischen Ausschuss stattgefunden haben.
Beim Feldweg Hirschrain soll die Oberfläche im Einmündungsbereich saniert werden. Der Gemeinderat sprach sich nach kurzer Beratung – nachdem die Verwaltung einen Kostenvergleich eingeholt hatte – für die Ausführung mit einem zweilagigen Belag (Tragschicht und Deckschicht) anstatt einer Ausführung mit Tragdeckschicht (einlagig) aus.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Ersatzbeschaffung für den Rover der Freiwilligen Feuerwehr
Bürgermeister Kuhn berichtete über den Zuschuss des Landes Baden-Württemberg aus Z-FEU-Mitteln für die Anschaffung eines Leitfahrzeugs/Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 22.000,--€. Das Land hat den im Januar 2026 seitens der Gemeinde gestellten Zuschussantrag bewilligt. Derzeit laufen die Gespräche mit der Feuerwehr, diese Ersatzbeschaffung für den Rover umzusetzen. Im Haushaltsplan ist ein Ansatz mit 50.000,--€ dafür gebildet.
b) Straßenbeleuchtung – Umstellung auf LED
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Arbeiten von der Firma Elektro Fuchs abgeschlossen sind. Der Zuschussantrag mit dem Verwendungsnachweis kann nun abgerechnet werden.
c) Solarpark Rötenbach
Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass zur Stromableitung nun eine gesicherte Trasse mit Anschlusspunkt in Schwäbisch Gmünd vorliegt. Die Trasse ist derzeit im Bau. Die voraussichtliche Bauzeit (abhängig von der Wetterlage) ist bis Ende des Jahres geplant.
d) Teilfortschreibung des Regionalplanes des Verbandes Region Stuttgart nicht genehmigt
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Ministerium Landentwicklung und Wohnen die Teilfortschreibung des Regionalplanes Region Stuttgart zur Windenergie nicht genehmigt hat. Damit stellt sich die Frage, ob eine erneute Trägerbeteiligung durch den Verband Region Stuttgart erfolgen muss. In jedem Fall wird die Regionalversammlung Stuttgart einen geänderten Plan beschließen müssen, der das Gebiet GP-28, „Ochsenhau“ in Böhmenkirch nicht mehr enthalten wird. Dieses Gebiet kann nicht als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Diese Herausnahme liegt im großen Interesse der Gemeinde Bartholomä, die diese Ausweisung aus mehreren Gründen, nicht zuletzt aufgrund der berechtigten Sorge einer Umstellung der Gemeinde Bartholomä stets massiv kritisiert hat. Das Ministerium hat sich diese Argumentation der Gemeinde Bartholomä zu eigen gemacht und u.a. aus diesem Grund hat das Ministerium den Regionalplan des Verbands der Region Stuttgart nicht genehmigt.
e) Stromverlegearbeiten der EnbW ODR
Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass im Bereich Albuchweg derzeit die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Stromleitungen durch die EnBW ODR gemacht werden. Ziel ist es, die Dachständer nach erfolgter Tiefbauverlegung abzubauen.
f) Arbeiten für Anlegung des Versickerungsbeckens unterhalb des Friedhofs
Der Vorsitzende legte dar, dass die Arbeiten jetzt Mitte September begonnen haben. Der Fertigstellungstermin ist vertraglich auf den 30.10.2026 terminiert.
g) Benefizabend der Kultur- und Sportstiftung
Bürgermeister Kuhn sprach allen Helferinnen und Helfern seinen herzlichen Dank aus. Ein sehr vergnüglicher, humorvoller und würdiger Stiftungsabend konnte so gefeiert werden.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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