a) Stiftungsabend der Kultur- und Sportstiftung (KuSpo)
Ein Zuhörer merkte im Zusammenhang mit dem Stiftungsabend der Kultur- und Sportstiftung an, dass die Beteiligung seitens der
Vereine gering gewesen sei und auch wenige Bürgerinnen und Bürger aus Bartholomä die Benefizveranstaltung besucht hätten. Vor
diesem Hintergrund stellt er die Frage, ob die KuSpo ausschließlich zur Unterstützung der Vereine da sei oder ob nicht auch die
Vereine ihrerseits einen Beitrag zur Stiftung leisten sollten. Darüber hinaus erkundigte er sich, ob bereits feststehe, wer die
Nachfolge im Kuratorium antreten werde.
Bürgermeister Kuhn erklärte hierzu, dass über die Nachfolge im Kuratorium in der Sitzung im November gemeinsam beraten werde.
- Sanierung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 1162/1165, Heubacher Straße/Hauptstraße, weitere Bauabschnitte
- Vorstellung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Durch Beschluss des Gemeinderats Bartholomä vom 04.05.2022 hat die Gemeinde die Arbeiten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt als
Teil der Landesstraße, L 1162, Heubacher Straße für einen ersten Bauabschnitt an die Fa. Scharpf GmbH & Co KG, Zöschingen
vergeben.
Die Tiefbaufirma hat im Juli 2022 mit den Arbeiten begonnen, wobei unter Vollsperrung der Straße die Bauarbeiten durchgeführt
wurden.
Beauftragt hat die Gemeinde Bartholomä im Teilabschnitt Ortseingang bis zur Einmündung der Böhmenkircher Straße gemäß den Plänen
des Büro Kolb Ingenieure sowohl Straßenarbeiten, wie den Kanal – und Wasserleitungsbau.
Im November 2023 konnte die Maßnahme formal abgenommen werden, wobei Mängel festgestellt wurden. Die erforderlichen
Nachbesserungsarbeiten zum erneuten Einbau des Deckbelags im westlichen Bereich erfolgten im Oktober 2025.
Für die weitere Straßenplanung ab dem Bauende des 1. Bauabschnittes bis auf Höhe des Einmündungsbereiches Straße „Am
Wirtsberg“ hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Bartsch GmbH aus Heubach beauftragt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Ingenieurbüro Bartsch stellte einen Vorentwurf der Straßenplanung in der öffentlichen Sitzung vor. Der Bürgermeister
informierte darüber, dass der Vorentwurf noch nicht mit dem Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger und den Behörden
abgestimmt sei. Es werden in Zusammenhang mit der Straßenplanung auch die Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen
erforderlich werden, wofür noch keine Planung und somit auch keine Kostenschätzung vorliege. In der Beratung wurden verschiedene
Verständnisfragen an das Planungsbüro gerichtet. Das Gremium beauftragte nach weiterer Diskussion sodann die Verwaltung, dem
Straßenbaulastträger diese Vorplanung vorzustellen und dort billigen zu lassen. Insofern nahm das Gremium vom vorgetragenen
Sachverhalt Kenntnis.
- Kommunale Kriterien für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Änderung der Kriterien
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Jahr 2021 Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet festgelegt.
Demnach dürfen maximal 0,75 % der Gemarkungsfläche mit solchen Anlagen bebaut werden. Durch den bestehenden Solarpark Rötenbach
sind bereits 10,8 Hektar und damit rund 0,52 % der Gemarkungsfläche belegt.
Die Firma wpd hat erneut Interesse an der Errichtung weiterer PV-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 10,2 Hektar
bekundet. Damit würde die bisher festgelegte Obergrenze überschritten.
Da die Gemeinde durch bestehende und geplante Windkraftanlagen sowie den Solarpark Rötenbach bereits einen erheblichen Beitrag zum
Ausbau erneuerbarer Energien leistet, steht die Verwaltung einer weiteren Ausweisung von PV-Freiflächen kritisch gegenüber.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die bisherige Obergrenze von 0,75 % auf 0,52 % der Gemarkungsfläche zu reduzieren und damit
auf den Bestand des Solarparks Rötenbach festzulegen. Eine weitere Ausweisung von PV-Freiflächen ist somit nach den geänderten
kommunalen Kriterien nicht vorgesehen.
- Umbau des Gasthofs Stern zu Wohnungen, Grundstück Flst.Nr. 36, Lauterburger Straße
A. Sachverhalt
Für das Areal an der Lauterburger Straße war ursprünglich die Errichtung eines Seniorenpflegeheims mit betreutem Wohnen,
Pflegeeinrichtungen, Wohnungen und einer Arztpraxis vorgesehen. Hierfür hatte der Gemeinderat im Jahr 2022 den Bebauungsplan
„Lauterburger Straße – Stern“ beschlossen. Nachdem sich der Investor und der vorgesehene Betreiber aus dem
Projekt zurückgezogen hatten, konnte das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Nun besteht seitens der Finanzarchitektur Klaus-Dieter
Schneider aus Heubach Interesse an einer Neuentwicklung des Areals. Geplant ist insbesondere der Umbau des ehemaligen Gasthofs
Stern sowie die Schaffung moderner Wohnungen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Schneider stellte die geplante Neugestaltung des Areals in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vor.
Der Gemeinderat nahm die Baupläne zum Umbau des Gasthof Stern zu Wohnungen, Lauterburger Straße zustimmend zur Kenntnis.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 14.10.2026
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Verwaltungsausschuss vom 14.10.2026 wie folgt zur Kenntnis:
5.1. Laubenhartschule Bartholomä – Projekt „Glückskompetenz“ für die Klasse 3
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Übernahme der Kosten in Höhe von ca. 1.800 € des Projekts
„Glückskompetenz“ für die Klasse 3. Unter Anleitung der Glückstrainerin Regina Bogusch-Knödler soll durch das Erlernen
der Kompetenz Glück, soziale und emotionale Kompetenz der Schüler und Schülerinnen gefördert und gesteigert werden.
5.2. Seniorenadventsfeier am 13. Dezember 2026
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Organisation der diesjährigen Seniorenadventsfeier.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 2.175,00 € zugunsten von Miteinander-Füreinander, Freiwillige Feuerwehr, der
Laubenhartschule und der Kultur- und Sportstiftung gespendet wurden. Er dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss sodann einstimmig die Annahme der Spenden.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Baugesuch – Anbau an bestehendes Wohnhaus Lauterburger Straße Flst. 23
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 23 in der Lauterburger Straße ist der Anbau an ein bestehendes Wohngebäude geplant. Der Vorsitzende
stellte dem Gremium das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Unterlagen vor. Da der vorgelegte Lageplan nicht vollständig war und
somit keine abschließende Beurteilung des Bauvorhabens erfolgen konnte, wurde die weitere Beratung an den Technischen Ausschuss
verwiesen. Das Baugesuch wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses gesetzt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19:35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit neun Tagesordnungspunkten schloss sich an.