Arbeiten zur Kanalspülung und -befahrung
27.03.2026
Die Gemeinde ist rechtlich verpflichtet, regelmäßig die Abwasserkanäle zu spülen und zu befahren, um evtl. Schäden im Kanalnetz
festzustellen. Das regelt die sog. Eigenkontrollverordnung (EKVO). Mit der Durchführung der EKVO setzt die Kommune gesetzliche
Vorgaben zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, Standsicherheit und Dichtheit der Kanäle um.
Dazu hat die Gemeinde Bartholomä die Fa. Hofele aus Waldstetten mit den Arbeiten beauftragt. Die Begleitung und Auswertung der
Befahrungen erfolgt durch das Ing.büro Bartsch, Heubach. Die Fa. Hofele hat mit den Arbeiten Ende Februar begonnen. Die Firma spült
zunächst alle Kanäle. Im Nachgang werden diese mit einer TV-Inspektionseinheit mit Fahrwagenkameras verfilmt und dokumentiert. Die
Schächte werden ebenfalls mit Datenblatt und Bild aufgenommen. Die ermittelten Daten bilden die Grundlage für weitere Arbeiten für
das Ingenieurbüro Bartsch, um erforderliche Sanierungsmaßnahmen auszuarbeiten.