Aus gegebenem Anlass erinnern wir nochmals an unsere Polizeiverordnung zur Einhaltung von Ruhezeiten.
Die Sommerzeit ermuntert, vermehrt draußen und rund ums Haus und im Garten zu arbeiten. Beim Rasenmähen, Holzsägen und -spalten,
Auto raussaugen, Gartenteich anlegen, usw. - ist die Arbeit mit den Geräten und Maschinen mit Lärm verbunden. Eine gegenseitige
Rücksichtnahme, das Beachten von Regelungen, ist dabei sehr wertvoll.
Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten ist
ein guter Teil unserer Lebens- und Wohnqualität im Ort.
Nach der aktuellen Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen
Belästigungen anderer führen können,
in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14
Uhr n i c h t ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise vor allem das Rasenmähen und das Heckenschneiden. Beliebt in Bartholomä ist
auch das private Holzspalten und -sägen an oder in der Nähe der privaten Wohnhäuser. Auch diese Verrichtungen müssen in der Zeit
von 12 Uhr bis 14 Uhr ruhen.
Den genauen Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis und der gegenseitigen, nachbarschaftlichen Rücksichtnahme danken wir Ihnen.