Gemeinde Bartholomä
Änderungen im Pass- und Ausweiswesen 29.10.2007
Ab dem 01.11.2007 gibt es folgende grundlegende Änderungen im deutschen Passgesetz: Grenze
 
Reisepässe:
- Bei der Antragstellung für einen Reisepass werden ab dem 01.11.2007 zusätzlich Fingerabdrücke benötigt.
Achtung:
Es können keine Reisepässe ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden!
- Im Reisepass ist kein Kindereintrag mehr möglich.
- Die Gültigkeit des Reisepasses ist unter 24 Lebensjahren 6 Jahre, ab dem 24 Lebensjahr 10 Jahre.
- In bisherige gültige Reisepässe können keine Kinder mehr nachgetragen werden.
 
Vorläufige Reisepässe:
Es ist ab dem 01.11.2007 kein Kindereintrag mehr möglich.
 
Kinderreisepass:
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab dem 01.11.2007 6 Jahre max. bis zum 12. Lebensjahr.
 
Personalausweis:
Die Gültigkeit des Personalausweises ist unter 24 Lebensjahren 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
 
Alle noch gültigen Pass- und Ausweisdokumente behalten ihre Gültigkeit!
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