| Gemeinde Bartholomä |
| Änderungen im Pass- und Ausweiswesen |
29.10.2007 |
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Ab dem 01.11.2007 gibt es folgende grundlegende Änderungen im deutschen Passgesetz:
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| Reisepässe: |
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- Bei der Antragstellung für einen Reisepass werden ab dem 01.11.2007 zusätzlich Fingerabdrücke benötigt.
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Achtung: Es können keine Reisepässe ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden!
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- Im Reisepass ist kein Kindereintrag mehr möglich.
- Die Gültigkeit des Reisepasses ist unter 24 Lebensjahren 6 Jahre, ab dem 24 Lebensjahr 10 Jahre.
- In bisherige gültige Reisepässe können keine Kinder mehr nachgetragen werden.
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| Vorläufige Reisepässe: |
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Es ist ab dem 01.11.2007 kein Kindereintrag mehr möglich.
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| Kinderreisepass: |
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Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab dem 01.11.2007 6 Jahre max. bis zum 12. Lebensjahr.
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| Personalausweis: |
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Die Gültigkeit des Personalausweises ist unter 24 Lebensjahren 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
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Alle noch gültigen Pass- und Ausweisdokumente behalten ihre Gültigkeit!
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