| Aus Bartholomä |
Frostschäden an Wasserleitungen Abstellen des Wassers an den Brunnen und am Friedhof |
06.11.2007 |
Wegen der drohenden Frostgefahr wird bei entsprechender Wetterlage der gemeindliche Bauhof in den kommenden Tagen das Wasser an den öffentlichen
Brunnen wieder abstellen. Ebenso wird auch am Friedhof das Wasser abgestellt werden, sofern zu erwarten ist, dass aufgrund der Wetterlage
Frostschäden eintreten werden.
Um auch im privaten Bereich Frostschäden an Wasserleitungen und Wasseruhren zu vermeiden, gibt das Bürgermeisteramt die nachfolgenden Hinweise:
- Wasserleitungen, die ins Freie führen (Gartenleitungen) abstellen und vollständig entleeren
- Kellerfenster möglichst schließen und abdichten
Damit die Wasserleitungen und insbesondere die Wasseruhren nicht einfrieren ist zu empfehlen, diese zusätzlich mit Isoliermaterial zu umwickeln.
Das Auswechseln einer eingefrorenen Wasseruhr ist allein schon nicht billig, ein echter Wasserschaden aufgrund eines Frostschadens hingegen sogar
richtig teuer.
Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass für Frostschäden an den Wasserversorgungseinrichtungen der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer
haftet. Um Beachtung der Hinweise wird gebeten.
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