Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 10. Dezember 2007
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.45 Uhr
Zuhörer: 2
 
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008 hier: Einbringung des Entwurfs und Vorberatung
A. Sachverhalt
Nach einer Vorstellung der Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2008 in einer Klausurtagung Mitte November liegt das Zahlenwerk mit den entsprechenden Anlagen als Entwurfsfassung zur Vorberatung im Gremium vor.
Der Haushaltsplanentwurf 2008 hat ein Gesamtvolumen von 5.707.267 €. Damit liegt das Volumen deutlich über dem Haushaltsplan 2007 (4.687.238 €). Der Umfang des Verwaltungshaushalts beträgt 3.897.267 €; der Vermögenshaushalt ist mit 1.810.000 € annähernd doppelt so groß wie im Plan 2007.
Die laufenden Ausgaben im Bereich des Verwaltungshaushalt sind grundsätzlich auf den Vorjahresstand eingefroren, außer es liegen bekannte Erhöhungen (z. B. Energiekosten ) vor. Der Verwaltungshaushalt berücksichtigt diverse dringende Unterhaltungsmaßnahmen wie die Parkettsanierung im Feuerwehrhaus (7.000 €) und Dorfhaus (5.000,--€), die baulichen Anpassungen im Verwaltungsbereich im Rathaus (10.000 €), die Sanierung des Asylbewerberhauses (20.000 €), Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Friedhofs (Erneuerung der Hecke ca. 12.000 €) oder den Heizkesseltausch im Feuerwehrhaus (10.000 €). Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes berücksichtigt der Entwurf, dass die Gebühren im Bereich Wasser und Abwasser, wie auch die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer unverändert bleiben. Der Planansatz der Gewerbesteuer wird auf 260.000 € erhöht (Vorjahr 220.000 €).
Der Vermögenshaushalt wird durch eine geplante Maßnahme „Kanalsanierung Beckengasse/Lauterburger Straße“ erheblich beeinflusst. Da gleichzeitig Wasserleitungen ausgetauscht und verkehrsberuhigende Maßnahmen eingeplant sind, beläuft sich die Maßnahme auf rund 950.000 €.
An weiteren Investitionen sind im Haushaltsplanentwurf 2008 Ansätze wie folgt gebildet:
- Erschließung der Marktwiese (zweite Baureihe zur Gaisgasse, 150.000 €)
- Baugebiet „Hirschrain Nord“ (Finanzierung für Straßenbau, 225.000 €)
- Ersatzbeschaffung Fuhrpark Bauhof (Unimog und Piaggo, 50.000 €, zzgl. Haushaltsreste aus Vorjahren)
- Anschluss an die Erdgasversorgung 50.000 €.
Aufgrund der hohen investiven Ausgaben von über 1,8 Millionen Euro und der prognostizierten Einnahmen in Höhe von 838.500 € sind auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalte Kredite von rund 970.000 € eingeplant. Die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit über den Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte und Gemeinden und wird zum Jahresende 2008 damit 645 €/Einwohner betragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass ein ungewohnt großer Vermögenshaushalt geplant sei. Dieser beinhalte investive Maßnahmen, die aufgrund der positiven Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Lage für das Jahr 2008 darstellbar seien. Der Vermögenshaushalt sei im wesentlichen durch die notwendigen Tiefbauarbeiten im Bereich der Lauterburger Straße/Beckengasse und der Baugebietserschließung für eine Wohnbebauung gekennzeichnet. Die Gemeinde werde der Bürgerschaft gegenüber ein positives Signal setzen und 2008 keine Erhöhung der Gebühren und Abgaben vornehmen.
Sodann legte der Verbandskämmerer, Thomas Kiwus dem Gremium den Haushaltsplanentwurf 2008 im Detail dar. Bezüglich der Haushaltsansätze für die Energiekosten bei den öffentlichen Einrichtungen schlug er vor, die Ansätze um 10.000 € im gesamten zu erhöhen. In der sich anschließenden Diskussion wurde im Gremium positiv vermerkt, dass der Verwaltungshaushalt 2008 wieder einen positiven Beitrag an den Vermögenshaushalt leiste und eine Zuführungsrate von 275.000 € geplant sei. Die eingeplanten Investitionen seien dringend notwendig, aber auch aufgrund der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2008 schulterbar.
Eine Anregung aus der Mitte des Gremiums, Ersparnisse im laufenden Betrieb bei der Bücherei für Neuanschaffung von Medien zu verwenden, wurde im Gremium positiv aufgenommen. Darüber hinaus wurde ein Antrag eines Gemeinderates befürwortet, die Sanierung der Gaisgasse in der mittelfristigen Finanzplanung für 2010 vorzusehen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann das Gremium einstimmig die Verwaltung, unter Beachtung der Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2008 für die Beschlussfassung in der Januarsitzung aufzubereiten.
  1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) hier: Datenweitergabe
A. Sachverhalt
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung stammt aus dem Jahr 1996. Die Satzung hat bezüglich der Gebührenhöhe in der Zwischenzeit verschiedene Änderungen erfahren.
Landesweit ist die Frage aufgetaucht, dass die Finanzämter teilweise die Auffassung vertreten haben, dass die entsprechenden Kosten bei der Wasserversorgung (für die Zähler- und Verbrauchsabrechnung) hälftig beim Abwasser zu buchen sind. Schließlich wird zur Abrechnung der Abwassergebühren auf die Daten der Wasserversorgung zurück gegriffen (Zählerdaten und Verbrauchsabrechnung). Um diese Frage zu klären, sollte der Landesgesetzgeber in das Kommunale Abgabegesetz (zuletzt geändert 2005) eine entsprechende Klarstellung einfügen. Dies wurde seitens des Landes zwar zugesagt, die Änderung des Gesetzes steht leider jedoch auf unbestimmte Zeit noch aus. Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt daher den Kommunen, die örtlichen Satzungen entsprechend zu ändern, um auf diese Weise Klarheit zu schaffen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Abwassersatzung.

Änderung der Abwassersatzung 2008 als PDF-Datei (8 KB)
  1. Erlass einer Benutzungsordnung und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei im Dorfhaus
    - Änderung und Ergänzung
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2007 eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bücherei im Dorfhaus beschlossen. Da die Bücherei in der gemeinsamen Trägerschaft der Gemeinde Bartholomä und der beiden Kirchengemeinden steht, ist für den Erlass einer solchen Benutzungsordnung die Zustimmung beider Kirchengemeinden erforderlich. Die Kath. Kirchengemeinde hat durch Beschlussfassung ihres Kirchengemeinderates am 04.07.2007 der Benutzungs- und Entgeltordnung zugestimmt. Die Ev. Kirchengemeinde hat grundsätzlich den Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung in der vorgelegten Form begrüßt. In der Sitzung wurde jedoch durch die Ev. Kirchengemeinde die Höhe des Entgelts bei Überziehung der Ausleihzeit kritisiert. Das Entgelt pro überzogener Woche von 1 €/je Medium wird mit Blick auf mögliche Kosten, die dabei gerade auf Kinder und Jugendliche entfallen können als zu hoch erachtet. Seitens der Kirchengemeinde wird hier ein Entgelt in Höhe von 0,50 €/pro angefangener Woche und Medium empfohlen.
Darüber hinaus wurde bereits schon bei einer Besprechung von Interessierten der Bücherei im vergangenen Jahr besprochen, eine Internet-Ecke in der Bücherei einzurichten. Diese soll nun umgesetzt werden, zumal hierfür ein Spendenbetrag aus dem Dreikönigskonzert 2007 zur Verfügung gestellt wurde.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache und Beratung mit einer Gegenstimme die Benutzungs- und Entgeltordnung in der vom Mai beschlossenen Fassung bekräftigt, unter Maßgabe, bei Überschreitung der Leihfrist je Medium und je angefangener Woche ein Entgelt von 0,50 € und für die Nutzung des Internets 1,00 €/30 Minuten zu erheben.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei als PDF-Datei (12 KB)
  1. Bausachen
4.1. Anbau an landwirtschaftliches Gebäude für Photovoltaikmodule, Grundstück Flst. 678, Hirschgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an das bestehende Wirtschaftsgebäude einen Anbau, der der Belegung mit Photovoltaikmodulen dienen soll. Das Vorhaben gilt als sog. „Sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich.
Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache das kommunale Einvernehmen zu dem Vorhaben einstimmig erteilt.

4.2. Bauvoranfrage: Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf Grundstück Flst. 74/1, Heubacher Str.
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Heubacher Straße den Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und den Neubau von drei Einfamilienhäusern. Es wurde dazu eine Bauvoranfrage eingereicht.
Nach ausführlicher Beratung hat der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu dem Vorhaben - auch in der Form des Pultdaches - in Aussicht gestellt, wobei das Einvernehmen kein Präjudiz für die Frage der Zu- und Ausfahrt auf die Heubacher Straße darstellt.

4.3. Einzäunung des Grundstücks Flst. 636, Hirschrain
Der Bauherr hat sein Grundstück mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun eingezäunt. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, sind Einfriedungen baurechtlich genehmigungspflichtig. Bei dem Maschendrahtzaun handelt es sich um ein sog. „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich. Da der wirksame Flächennutzungsplan der VG Rosenstein in diesem Bereich Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft darstellt, ist das Vorhaben mit öffentlichen Belangen nicht vereinbar. Der Gemeinderat hat daher vorsorglich das kommunale Einvernehmen versagt, jedoch eine Kompromisslösung in Aussicht gestellt.

4.4. Erstellung einer Garage, Flurstück 108/13, Wentalweg
Auf dem Grundstück am Wentalweg ist die Errichtung einer PKW-Garage als Grenzbebauung geplant. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist gegeben, da sich die Garage in die nähere Umgebung einfügt.
Der Gemeinderat hat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu dem Garagenbau erteilt.
  1. Bekanntgabe von Beschlüssen die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.09.2007 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:

Erwerb von Grundstück Flst. 359, Gewann Aucht
Im Hinblick auf ein künftiges geplantes Gewerbegebiet an der Steinheimer Straße hat der Bürgermeister mit allen Grundstückseigentümer in dem künftig geplanten Gewerbegebiet Gespräche bzgl. dem Aufkauf der Grundstücke geführt.
Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung daraufhin beschlossen, das Grundstück Flst. 359, Gewann Auch, Ackerfläche mit einem Flächengehalt von 4.240 m² zum ortsüblichen Gewerbeerwartungsland von Frau Anna Huber, Bartholomä zu erwerben. Zwischenzeitlich wurde der notarielle Kaufvertrag geschlossen.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende die nachfolgenden Punkte bekannt:

- Erlass einer neuen polizeilichen Umweltschutzverordnung für Bartholomä
Der Vorsitzende informierte über den Bestätigungsvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde zur neu erlassenen Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä vom Juli des Jahres.

- Neue Bodenrichtwerte für Bartholomä
Bürgermeister Kuhn legte dar, dass der Gutachterausschuss der VG Rosenstein zum Stichtag 31.12.2006 die neuen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Bartholomä wie folgt festgelegt hat:
Wohngebiete: 92 €/m²
Misch-/Dorfgebiete: 81 €/m²
Gewerbegebiete: 40 €/m²
Feriendorf Amalienhof: 71 €/m²

- LEADER+-Förderung 2007 - 2013
Der Vorsitzende berichtete über das aktuelle Bewerbungsverfahren um die Aufnahme in die LEADER-Förderung 2007 – 2013. Die Gemeinde Bartholomä sei - nachdem sie zunächst nicht vorgesehen gewesen sei - nunmehr in der Gebietsabgrenzung der Kulisse „Brenzregion“ enthalten. Die Entscheidung über die Bewerbungen werde noch diese Woche im Ministerium Ländlicher Raum fallen.

- Schulleitung Laubenhartschule
Bürgermeister Kuhn erinnerte, dass die Rektorin der Laubenhartschule, Frau Annette Thiele seit Mitte Januar arbeitsunfähig erkrankt sei. Das zuständige Schulamt im Landratsamt habe nun mitgeteilt, dass Frau Thiele mit Wirkung vom November aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden sei, so der Bürgermeister. Die Rektorenstelle der Grund- und Hauptschule werde daher im Januar 2008 durch die Schulverwaltung neu ausgeschrieben werden. Wie bereits schon in der bisherigen Vertretung während der Krankheitszeiten führe der stellvertretende Schulleiter, Herr Karl-Heinz Hägele die Leitung der Schule fort.
Bis zur Neubesetzung der Schulleiterstelle sei für diese Leitungsfunktion wie bislang von Unterrichtserteilung anteilig zeitlich freigestellt.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:

Sachstand zum Bau von Windkraftanlagen im Unteren Wehrenfeld, Gemarkung Lauterburg
Auf Anfrage informierte der Vorsitzende über den derzeitigen Sachstand zum Thema Windkraftanlagen. Bekanntlich habe im Rahmen gerichtlicher Eilentscheidungen, sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart, als auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Bau von zwei genehmigten Windkraftanlagen gestoppt. Dies deshalb, da der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zwischen dem Segelflugplatz Bartholomä - Amalienhof und den Standorten der Windkraftanlagen nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehe und zu besorgen war, dass die erforderliche Sicherheit mit dem Bau der Windräder nicht mehr gegeben war.
Das Regierungspräsidium habe nun als zivile Luftfahrtbehörde eine Änderung der Platzrunden für den Sonderlandeplatz verfügt, um aus seiner Sicht den gegenstreitenden Belangen gerecht zu werden. Hiergegen habe die Gemeinde Bartholomä gemeinsam mit den drei Vereinen des Sonderlandeplatz Amalienhof Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, da dies eine unangemessene Einschränkung und Belastung darstellt. Die von der Gemeinde Essingen ebenfalls eingereichte Klage wurde zwischenzeitlich durch diese wieder zurück genommen. Damit ist momentan das gerichtliche Verfahren bzgl. der Änderung der Platzrunden beim Verwaltungsgericht anhängig. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei voraussichtlich im neuen Jahr zu rechnen, so der Vorsitzende.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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