| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Montag, 10. Dezember 2007 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.45 Uhr
Zuhörer: 2
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- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008 hier: Einbringung des Entwurfs und Vorberatung
A. Sachverhalt
Nach einer Vorstellung der Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2008 in
einer Klausurtagung Mitte November liegt das Zahlenwerk mit den
entsprechenden Anlagen als Entwurfsfassung zur Vorberatung im Gremium
vor.
Der Haushaltsplanentwurf 2008 hat ein Gesamtvolumen von 5.707.267 €.
Damit liegt das Volumen deutlich über dem Haushaltsplan 2007 (4.687.238
€). Der Umfang des Verwaltungshaushalts beträgt 3.897.267 €; der
Vermögenshaushalt ist mit 1.810.000 € annähernd doppelt so groß wie im
Plan 2007.
Die laufenden Ausgaben im Bereich des Verwaltungshaushalt sind
grundsätzlich auf den Vorjahresstand eingefroren, außer es liegen
bekannte Erhöhungen (z. B. Energiekosten ) vor. Der Verwaltungshaushalt
berücksichtigt diverse dringende Unterhaltungsmaßnahmen wie die
Parkettsanierung im Feuerwehrhaus (7.000 €) und Dorfhaus (5.000,--€),
die baulichen Anpassungen im Verwaltungsbereich im Rathaus (10.000 €),
die Sanierung des Asylbewerberhauses (20.000 €), Unterhaltungsmaßnahmen
im Bereich des Friedhofs (Erneuerung der Hecke ca. 12.000 €) oder den
Heizkesseltausch im Feuerwehrhaus (10.000 €). Auf der Einnahmenseite des
Verwaltungshaushaltes berücksichtigt der Entwurf, dass die Gebühren im
Bereich Wasser und Abwasser, wie auch die Hebesätze der Grundsteuer und
der Gewerbesteuer unverändert bleiben. Der Planansatz der Gewerbesteuer
wird auf 260.000 € erhöht (Vorjahr 220.000 €).
Der Vermögenshaushalt wird durch eine geplante Maßnahme „Kanalsanierung
Beckengasse/Lauterburger Straße“ erheblich beeinflusst. Da gleichzeitig
Wasserleitungen ausgetauscht und verkehrsberuhigende Maßnahmen
eingeplant sind, beläuft sich die Maßnahme auf rund 950.000 €.
An weiteren Investitionen sind im Haushaltsplanentwurf 2008 Ansätze wie
folgt gebildet:
- Erschließung der Marktwiese (zweite Baureihe zur Gaisgasse, 150.000 €)
- Baugebiet „Hirschrain Nord“ (Finanzierung für Straßenbau, 225.000 €)
- Ersatzbeschaffung Fuhrpark Bauhof (Unimog und Piaggo, 50.000 €, zzgl.
Haushaltsreste aus Vorjahren)
- Anschluss an die Erdgasversorgung 50.000 €.
Aufgrund der hohen investiven Ausgaben von über 1,8 Millionen Euro und
der prognostizierten Einnahmen in Höhe von 838.500 € sind auf der
Einnahmenseite des Vermögenshaushalte Kredite von rund 970.000 €
eingeplant. Die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit über
den Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte und Gemeinden und wird zum
Jahresende 2008 damit 645 €/Einwohner betragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass ein ungewohnt großer
Vermögenshaushalt geplant sei. Dieser beinhalte investive Maßnahmen, die
aufgrund der positiven Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Lage
für das Jahr 2008 darstellbar seien. Der Vermögenshaushalt sei im
wesentlichen durch die notwendigen Tiefbauarbeiten im Bereich der
Lauterburger Straße/Beckengasse und der Baugebietserschließung für eine
Wohnbebauung gekennzeichnet. Die Gemeinde werde der Bürgerschaft
gegenüber ein positives Signal setzen und 2008 keine Erhöhung der
Gebühren und Abgaben vornehmen.
Sodann legte der Verbandskämmerer, Thomas Kiwus dem Gremium den
Haushaltsplanentwurf 2008 im Detail dar. Bezüglich der Haushaltsansätze
für die Energiekosten bei den öffentlichen Einrichtungen schlug er vor,
die Ansätze um 10.000 € im gesamten zu erhöhen. In der sich
anschließenden Diskussion wurde im Gremium positiv vermerkt, dass der
Verwaltungshaushalt 2008 wieder einen positiven Beitrag an den
Vermögenshaushalt leiste und eine Zuführungsrate von 275.000 € geplant
sei. Die eingeplanten Investitionen seien dringend notwendig, aber auch
aufgrund der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2008 schulterbar.
Eine Anregung aus der Mitte des Gremiums, Ersparnisse im laufenden
Betrieb bei der Bücherei für Neuanschaffung von Medien zu verwenden,
wurde im Gremium positiv aufgenommen. Darüber hinaus wurde ein Antrag
eines Gemeinderates befürwortet, die Sanierung der Gaisgasse in der
mittelfristigen Finanzplanung für 2010 vorzusehen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann das Gremium
einstimmig die Verwaltung, unter Beachtung der Änderungen den
Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2008 für die Beschlussfassung in
der Januarsitzung aufzubereiten.
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- Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) hier: Datenweitergabe
A. Sachverhalt
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung stammt aus dem Jahr
1996. Die Satzung hat bezüglich der Gebührenhöhe in der Zwischenzeit
verschiedene Änderungen erfahren.
Landesweit ist die Frage aufgetaucht, dass die Finanzämter teilweise die
Auffassung vertreten haben, dass die entsprechenden Kosten bei der
Wasserversorgung (für die Zähler- und Verbrauchsabrechnung) hälftig beim
Abwasser zu buchen sind. Schließlich wird zur Abrechnung der
Abwassergebühren auf die Daten der Wasserversorgung zurück gegriffen
(Zählerdaten und Verbrauchsabrechnung). Um diese Frage zu klären, sollte
der Landesgesetzgeber in das Kommunale Abgabegesetz (zuletzt geändert
2005) eine entsprechende Klarstellung einfügen. Dies wurde seitens des
Landes zwar zugesagt, die Änderung des Gesetzes steht leider jedoch auf
unbestimmte Zeit noch aus. Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt
daher den Kommunen, die örtlichen Satzungen entsprechend zu ändern, um
auf diese Weise Klarheit zu schaffen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung
der Abwassersatzung.
Änderung der Abwassersatzung 2008 als PDF-Datei (8 KB)
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- Erlass einer Benutzungsordnung und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei im Dorfhaus
- Änderung und Ergänzung
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2007 eine
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bücherei im Dorfhaus beschlossen.
Da die Bücherei in der gemeinsamen Trägerschaft der Gemeinde Bartholomä
und der beiden Kirchengemeinden steht, ist für den Erlass einer solchen
Benutzungsordnung die Zustimmung beider Kirchengemeinden erforderlich.
Die Kath. Kirchengemeinde hat durch Beschlussfassung ihres
Kirchengemeinderates am 04.07.2007 der Benutzungs- und Entgeltordnung
zugestimmt. Die Ev. Kirchengemeinde hat grundsätzlich den Erlass einer
Benutzungs- und Entgeltordnung in der vorgelegten Form begrüßt. In der
Sitzung wurde jedoch durch die Ev. Kirchengemeinde die Höhe des Entgelts
bei Überziehung der Ausleihzeit kritisiert. Das Entgelt pro überzogener
Woche von 1 €/je Medium wird mit Blick auf mögliche Kosten, die dabei
gerade auf Kinder und Jugendliche entfallen können als zu hoch erachtet.
Seitens der Kirchengemeinde wird hier ein Entgelt in Höhe von 0,50 €/pro
angefangener Woche und Medium empfohlen.
Darüber hinaus wurde bereits schon bei einer Besprechung von
Interessierten der Bücherei im vergangenen Jahr besprochen, eine
Internet-Ecke in der Bücherei einzurichten. Diese soll nun umgesetzt
werden, zumal hierfür ein Spendenbetrag aus dem Dreikönigskonzert 2007
zur Verfügung gestellt wurde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache und Beratung mit einer
Gegenstimme die Benutzungs- und Entgeltordnung in der vom Mai
beschlossenen Fassung bekräftigt, unter Maßgabe, bei Überschreitung der
Leihfrist je Medium und je angefangener Woche ein Entgelt von 0,50 € und
für die Nutzung des Internets 1,00 €/30 Minuten zu erheben.
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei als PDF-Datei (12 KB)
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- Bausachen
4.1. Anbau an landwirtschaftliches Gebäude für Photovoltaikmodule, Grundstück Flst. 678, Hirschgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an das bestehende
Wirtschaftsgebäude einen Anbau, der der Belegung mit Photovoltaikmodulen
dienen soll. Das Vorhaben gilt als sog. „Sonstiges Vorhaben“ im
Außenbereich.
Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache das kommunale Einvernehmen zu
dem Vorhaben einstimmig erteilt.
4.2. Bauvoranfrage: Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf Grundstück Flst. 74/1, Heubacher Str.
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Heubacher Straße den
Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und den Neubau von drei
Einfamilienhäusern. Es wurde dazu eine Bauvoranfrage eingereicht.
Nach ausführlicher Beratung hat der Gemeinderat einstimmig das kommunale
Einvernehmen zu dem Vorhaben - auch in der Form des Pultdaches - in
Aussicht gestellt, wobei das Einvernehmen kein Präjudiz für die Frage
der Zu- und Ausfahrt auf die Heubacher Straße darstellt.
4.3. Einzäunung des Grundstücks Flst. 636, Hirschrain
Der Bauherr hat sein Grundstück mit einem zwei Meter hohen
Maschendrahtzaun eingezäunt. Da sich das Grundstück im Außenbereich
befindet, sind Einfriedungen baurechtlich genehmigungspflichtig. Bei dem
Maschendrahtzaun handelt es sich um ein sog. „sonstiges Vorhaben“ im
Außenbereich. Da der wirksame Flächennutzungsplan der VG Rosenstein in
diesem Bereich Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft
darstellt, ist das Vorhaben mit öffentlichen Belangen nicht vereinbar.
Der Gemeinderat hat daher vorsorglich das kommunale Einvernehmen
versagt, jedoch eine Kompromisslösung in Aussicht gestellt.
4.4. Erstellung einer Garage, Flurstück 108/13, Wentalweg
Auf dem Grundstück am Wentalweg ist die Errichtung einer PKW-Garage als
Grenzbebauung geplant. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist gegeben, da
sich die Garage in die nähere Umgebung einfügt.
Der Gemeinderat hat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu dem
Garagenbau erteilt.
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- Bekanntgabe von Beschlüssen die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.09.2007 den
nachfolgenden Beschluss gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:
Erwerb von Grundstück Flst. 359, Gewann Aucht
Im Hinblick auf ein künftiges geplantes Gewerbegebiet an der Steinheimer
Straße hat der Bürgermeister mit allen Grundstückseigentümer in dem
künftig geplanten Gewerbegebiet Gespräche bzgl. dem Aufkauf der
Grundstücke geführt.
Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung daraufhin
beschlossen, das Grundstück Flst. 359, Gewann Auch, Ackerfläche mit
einem Flächengehalt von 4.240 m² zum ortsüblichen Gewerbeerwartungsland
von Frau Anna Huber, Bartholomä zu erwerben. Zwischenzeitlich wurde der
notarielle Kaufvertrag geschlossen.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende die nachfolgenden Punkte bekannt:
- Erlass einer neuen polizeilichen Umweltschutzverordnung für Bartholomä
Der Vorsitzende informierte über den Bestätigungsvermerk der
Rechtsaufsichtsbehörde zur neu erlassenen Polizeiverordnung der Gemeinde
Bartholomä vom Juli des Jahres.
- Neue Bodenrichtwerte für Bartholomä
Bürgermeister Kuhn legte dar, dass der Gutachterausschuss der VG
Rosenstein zum Stichtag 31.12.2006 die neuen Bodenrichtwerte für die
Gemeinde Bartholomä wie folgt festgelegt hat:
Wohngebiete: 92 €/m²
Misch-/Dorfgebiete: 81 €/m²
Gewerbegebiete: 40 €/m²
Feriendorf Amalienhof: 71 €/m²
- LEADER+-Förderung 2007 - 2013
Der Vorsitzende berichtete über das aktuelle Bewerbungsverfahren um die
Aufnahme in die LEADER-Förderung 2007 – 2013. Die Gemeinde Bartholomä
sei - nachdem sie zunächst nicht vorgesehen gewesen sei - nunmehr in der
Gebietsabgrenzung der Kulisse „Brenzregion“ enthalten. Die Entscheidung
über die Bewerbungen werde noch diese Woche im Ministerium Ländlicher
Raum fallen.
- Schulleitung Laubenhartschule
Bürgermeister Kuhn erinnerte, dass die Rektorin der Laubenhartschule,
Frau Annette Thiele seit Mitte Januar arbeitsunfähig erkrankt sei. Das
zuständige Schulamt im Landratsamt habe nun mitgeteilt, dass Frau Thiele
mit Wirkung vom November aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden sei,
so der Bürgermeister. Die Rektorenstelle der Grund- und Hauptschule
werde daher im Januar 2008 durch die Schulverwaltung neu ausgeschrieben
werden. Wie bereits schon in der bisherigen Vertretung während der
Krankheitszeiten führe der stellvertretende Schulleiter, Herr Karl-Heinz
Hägele die Leitung der Schule fort.
Bis zur Neubesetzung der Schulleiterstelle sei für diese
Leitungsfunktion wie bislang von Unterrichtserteilung anteilig zeitlich
freigestellt.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:
Sachstand zum Bau von Windkraftanlagen im Unteren Wehrenfeld, Gemarkung Lauterburg
Auf Anfrage informierte der Vorsitzende über den derzeitigen Sachstand
zum Thema Windkraftanlagen. Bekanntlich habe im Rahmen gerichtlicher
Eilentscheidungen, sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart, als auch der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Bau von zwei genehmigten
Windkraftanlagen gestoppt. Dies deshalb, da der gesetzlich
vorgeschriebene Abstand zwischen dem Segelflugplatz Bartholomä - Amalienhof und den Standorten der Windkraftanlagen nicht im
ausreichenden Maß zur Verfügung stehe und zu besorgen war, dass die
erforderliche Sicherheit mit dem Bau der Windräder nicht mehr gegeben
war.
Das Regierungspräsidium habe nun als zivile Luftfahrtbehörde eine
Änderung der Platzrunden für den Sonderlandeplatz verfügt, um aus seiner
Sicht den gegenstreitenden Belangen gerecht zu werden. Hiergegen habe
die Gemeinde Bartholomä gemeinsam mit den drei Vereinen des
Sonderlandeplatz Amalienhof Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
erhoben, da dies eine unangemessene Einschränkung und Belastung
darstellt. Die von der Gemeinde Essingen ebenfalls eingereichte Klage
wurde zwischenzeitlich durch diese wieder zurück genommen. Damit ist
momentan das gerichtliche Verfahren bzgl. der Änderung der Platzrunden
beim Verwaltungsgericht anhängig. Mit einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts sei voraussichtlich im neuen Jahr zu rechnen, so der
Vorsitzende.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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