| Aus Bartholomä |
| Bedarfsplanung für die Aufnahme von unter 3 Jährigen in unseren Kindergärten |
05.08.2008 |
Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Diesem Anspruch kommt die Gemeinde in
der Zusammenarbeit mit den beiden Kirchengemeinden und den kirchlichen Kindergärten nach. Es wird gewährleistet, jedem Kind ab vollendetem
3. Lebensjahr einen Kindergartenplatz zu garantieren.
In der Vergangenheit wurden auch schon Kinder im Einzelfall im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten aufgenommen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass bisher auf Antrag eine Genehmigung für Einzelfälle erfolgt ist, sofern soziale Gründe für eine
Aufnahme gesprochen haben.
Derzeit arbeiten Kirchengemeinden und die Gemeinde Bartholomä daran, grundsätzlich die Aufnahme auch für unter 3-jährige Kinder zu
gewährleisten. Hierfür benötigen die Kindergarteneinrichtungen jedoch andere Rahmenbedingungen; zum Teil sind bauliche Maßnahmen und
Umbauten zu treffen; auch die Betreuungsleistung und der Personalbedarf verändert sich hierbei. Da die Erarbeitung eines solchen Konzeptes
noch Zeit bedarf, verbleibt es derzeit lediglich bei der Einzelfallregelung, sofern Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden sollen. Demnach
ist es nur im Einzelfall und aus dargelegten sozialen Gründen möglich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Leiterinnen der Kindergärten, Kindergarten Arche Noah, Frau Anita Thönnisssen, Kindergarten Fantadu,
Frau Angelika Erhart zur Verfügung.
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