Gemeinde Bartholomä
Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009 21.10.2008
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis
 
In der kommenden Woche werden die Lohnsteuerkarten für 2009 zugestellt. Es wird gebeten, die Eintragungen bezüglich Familienstand, Geburtsdatum, Steuerklasse und Religionszugehörigkeit zu überprüfen. Bei den Steuerklassen II, III und IV ist die Zahl der Kinderfreibeträge wichtig. Kinder über 18 Jahre werden unter Vorlage einer entsprechenden Schul- bzw. Studienbescheinigung usw. vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd eingetragen. Die Lohnsteuerklasse II wird für alle alleinstehende Arbeitnehmer bescheinigt, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Dieser ist seit dem Kalenderjahr 2004 an die Stelle des Haushaltsfreibetrags getreten und soll Alleinerziehenden, die einen gemeinsamen Haushalt mit Kindern und keinen weiteren Erwachsenen führen, wegen der erhöhten Lebens- und Haushaltskosten steuerlich entlasten.

Änderungen der Lohnsteuerkarten 2008 können nur bis zum 30. November 2008 vorgenommen werden. Nach dem 31. Dezember 2008 werden für 2008 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt.

Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009, die nicht benötigt werden, können beim Rathaus Bartholomä, Frau Gößele, Zimmer 4, abgegeben werden.
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