| Aus Bartholomä |
| Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen |
29.04.2008 |
Für die Verhandlungen und Entscheidungen bei Strafsachen der jeweiligen Amtsgerichte werden Schöffengerichte gebildet. Schöffen sind ehrenamtliche
Laienrichter, die durch ihr Stimmrecht auf die Entscheidungsfindung der Gerichte Einfluss haben. Es gibt Schöffengerichte für Straftaten, die von
Erwachsenen begangen wurden und Jugendschöffengerichte.
Schöffen und Jugendschöffen werden vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Gemeinden haben für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 Vorschlagslisten aufzustellen.
In die Vorschlagslisten, die alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen sollen, dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im
Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind. Nicht aufgenommen werden dürfen Personen, die zum Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen unfähig sind oder
nicht berufen werden sollen.
Nicht berufen werden können/sollen z.B.
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2009 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2009 vollenden würden;
- Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu diesem Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte
Dienstleistungen in der Amtsperiode am 01.01.2009 weniger als 8 Jahre zurückliegen;
- Personen die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- usw.
Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wenn Sie Interesse haben, das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen auszuüben oder geeignete Personen vorschlagen können, dann melden Sie sich bitte
bis spätestens Montag, 19. Mai 2008 bei der Gemeindeverwaltung Bartholomä schriftlich oder telefonisch 07173/97820-14. Hier erhalten Sie auch
nähere Informationen.
Ihr Vorschlag muss die folgenden Angaben beinhalten:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort mit Angabe Kreis und Land, Beruf und Anschrift
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