Gemeinde Bartholomä
Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und
Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
01.12.2009
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen der Bebauungsplanentwurf Gänsteich-Nord und der Satzungsentwurf der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans nach der Karte mit Textteil vom 17.11.2009 und die Begründung mit Umweltbericht vom 17.11.2009 gefertigt vom Planungsbüro Fuchs & Partner in Zusammenarbeit mit dem freien Landschaftsarchitekten Ulrich Haag, einschließlich dem schalltechnischen Gutachten des Büro Kurz und Fischer vom 18.11.2009 und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 14.12.2009 bis 14.01.2010
je einschließlich im Rathaus in Bartholomä, Beckengasse 14, 73566 Bartholomä im Flur des Erdgeschosses während der Dienststunden öffentlich aus.

Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem Rathaus Bartholomä vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

Bartholomä, den 26.11.2009
gez.
Thomas Kuhn
Bürgermeister
Bebauungsplan

Geltungsbereich Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (258 KB)
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