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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
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Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO)
liegen der Bebauungsplanentwurf Gänsteich-Nord und der Satzungsentwurf der örtlichen Bauvorschriften im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplans nach der Karte mit Textteil vom 17.11.2009 und die Begründung mit
Umweltbericht vom 17.11.2009 gefertigt vom Planungsbüro Fuchs & Partner in Zusammenarbeit mit dem freien
Landschaftsarchitekten Ulrich Haag, einschließlich dem schalltechnischen Gutachten des Büro Kurz und Fischer vom
18.11.2009 und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
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| vom 14.12.2009 bis 14.01.2010 |
je einschließlich im Rathaus in Bartholomä, Beckengasse 14, 73566 Bartholomä im Flur des Erdgeschosses während der
Dienststunden öffentlich aus.
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem
Rathaus Bartholomä vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden
können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
Bartholomä, den 26.11.2009 gez. Thomas Kuhn Bürgermeister
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Geltungsbereich Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (258 KB)
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