| Gemeinde Bartholomä |
| Information zum Grundsteuerjahresbescheid 2009 |
13.01.2009 |
| Gemeinde Bartholomä |
Ostalbkreis |
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Derzeit werden die Grundsteuerbescheide 2009 an die Grundstückeigentümer zugestellt. Die Bescheide werden deshalb schriftlich erteilt und zugestellt,
da sich eine Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B ergeben hat. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2008 beschlossen, den
Hebesatz von bislang 360 % auf 380 % anzuheben.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Grundsteuerbescheide nur noch bei Änderungen, z. B. im Steuerbetrag, bei einem Eigentumswechsel oder bei
einer wie oben dargelegten Anhebung des Hebesatzes zugestellt werden. Ansonsten werden keine förmlichen Bescheide aus Kostenersparnisgründen
(Druckkosten, interne Verwaltungskosten, Kosten der Zustellung und Porto) erteilt.
Die Fälligkeitstermine und die Zahlungsweisen bleiben 2009 unverändert. Bitte halten Sie die Fälligkeitstermine 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. ein. Sie
haben in Sonderfällen auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe am 01.07. eines Jahres zu zahlen. Dies muss jedoch mit dem Steueramt der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Heubach abgestimmt werden. Um die Einhaltung der Termine zu gewährleisten bitten wir Sie, der Gemeinde eine
Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungen und vermeiden gleichzeitig Mahngebühren und Säumniszuschläge
(1 % pro angefangenem Monat – für verspätete Zahlungen).
Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der Eigentümer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat bzw.
bis zur Fortschreibung aufgrund eines Steuermessbescheids des Finanzamts.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift und Ihrer Bankverbindung frühzeitig mit. Für weitere Fragen steht Ihnen unter der Telefonnummer
07173/97820-13 (jeweils vormittags), Frau Kuhn oder unter der Telefonnummer 07173/181-71 ein Mitarbeiter im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft
Rosenstein, Heubach, gerne zur Verfügung.
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