| Aus Bartholomä |
| Neue Verkehrsregelung |
18.05.2009 |
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Auf Antrag der Gemeinde Bartholomä hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ostalbkreises angeordnet, im Theodor-Wolf-Weg eine Spielstraße
einzurichten. Das Schild wurde nun durch den Bauhof aufgestellt. Damit gilt für den Bereich des Theodor-Wolf-Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 7 km/h.
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Darüber hinaus hat das Straßenverkehrsamt beim Äußeren Möhnhof auf Antrag der Gemeinde angeordnet, ein Weilerschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 70 km/h festzulegen. Auch hier wurden die Schilder in der vergangenen Woche aufgestellt.
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