Aus Bartholomä
Verkehrsberuhigte Bereiche 04.08.2009
In der Gemeinde Bartholomä sind verschiedene verkehrsberuhigte Bereiche (sogenannte „Spielstraßen“) ausgewiesen. So im Bereich des Falkenbergweges, des Trondelhofweges und des Baronenbergweges; seit Frühjahr auch im Theodor-Wolf-Weg.

Da offensichtlich einzelnen Verkehrsteilnehmern die Bedeutung der Straßenverkehrsordnungzeichen 325 (Verkehrsberuhigte Bereiche) nicht geläufig ist, weist die Gemeindeverwaltung auf die Regelungen hin: Innerhalb dieses Bereiches gilt:
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.

Um Beachtung der Straßenverkehrsordnung wird gebeten.
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