| Aus Bartholomä |
| Verkehrsberuhigte Bereiche |
04.08.2009 |
In der Gemeinde Bartholomä sind verschiedene verkehrsberuhigte Bereiche (sogenannte „Spielstraßen“) ausgewiesen. So im Bereich
des Falkenbergweges, des Trondelhofweges und des Baronenbergweges; seit Frühjahr auch im Theodor-Wolf-Weg.
Da offensichtlich einzelnen Verkehrsteilnehmern die Bedeutung der Straßenverkehrsordnungzeichen 325 (Verkehrsberuhigte Bereiche) nicht
geläufig ist, weist die Gemeindeverwaltung auf die Regelungen hin: Innerhalb dieses Bereiches gilt:
|
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.
|
Um Beachtung der Straßenverkehrsordnung wird gebeten.
|
|
|
 |
© 2009 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten |
 |
|