| Öffentlich – rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Heubach und der Gemeinde Bartholomä |
08.06.2010 |
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über die Einrichtung der Werkrealschule der Schillerschule Heubach
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Die zwischen der Stadt Heubach und der Gemeinde Bartholomä geschlossene öffentlich - rechtliche Vereinbarung über die
Einrichtung der Werkrealschule der Schillerschule Heubach wurde vom Landratsamt Ostalbkreis genehmigt.
Vereinbarung Werkrealschule als PDF-Datei (80 KB)
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