Gemeinde Bartholomä
Außenbereichssatzung „Äußerer Kitzing - Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“ 01.02.2011
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis
 
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Satzungsentwurf „Äußerer Kitzing - Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“ vom 20.01.2011 mit dem Übersichtslageplan im Maßstab 1:10 000, den 5 Detaillageplänen im Maßstab 1:1000 und dem Satzungstext

vom 14.02.2011 bis 14.03.2011
 
je einschließlich im Rathaus in Bartholomä, Beckengasse 14 im Flur des Erdgeschosses während der Dienststunden öffentlich aus.

Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem Rathaus Bartholomä vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgenden Grundstücke bzw. auch Teilflächen von Grundstücken:
Äußerer Kitzing:
Flurstücke: 1092, 1239, 1240, 1241, 1242, 1243, 1244
Äußerer Möhnhof:
Flurstücke: 1092, 1180, 1181, 1182, 1187, 1188
Innerer Kitzing:
Flurstücke: 1195, 1196, 1197, 1199, 1207, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1214/1, 1227
Möhnhof:
Flurstück: 1018/1, 1018/2, 1018/3, 1019, 1020, 1021, 1037 (Landesstraße), 1055, 1056, 1057, 1058, 1060/1, 1085, 1086, 1087, 1092
Rötenbach:
Flurstücke: 1108, 1109, 1115, 1115/1, 1110, 1111, 1112, 1138, 1148

Bartholomä, den 31.01.2011
gez.
Thomas Kuhn
Bürgermeister
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