| Aufnahme der Kinder in die Kindergärten - Für jedes Kind steht ein Kindergartenplatz bereit! |
14.06.2011 |
| Gemeinde Bartholomä |
Ostalbkreis |
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| Informationsgespräch mit den Eltern |
In der Gemeinde Bartholomä stehen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr moderne und ausreichend viele Kindergartenplätze zur Verfügung. In Bartholomä kann der
gesetzliche Rechtsanspruch der Eltern auf den Kindergartenplatz im Jahr 2011/2012 erfüllt werden. Dies war ein Ergebnis des Informationsgesprächs mit Eltern zum Thema
der Aufnahme der Kinder in die Kindergärten.
Aufgrund der Meldezahlen bei der Anmeldung der Kinder in die Kindergärten, war im Frühjahr festzustellen, dass sich eine deutliche Überbelegung im Kath. Kindergarten
„Arche Noah“, Krauthof, ergeben würde, während im Ev. Kindergarten „Fantadu“, Marktwiese eine große Anzahl von Plätzen nicht besetzt bliebe.
Die Vertreter der beiden Kirchengemeinden als Trägerinnen der Kindergärten informierten daher über die mit der Gemeinde Bartholomä festgelegten Kriterien, wonach die
Aufnahme der Kinder in die konkrete Einrichtung erfolgen kann, so dass jedem Kind ein Platz garantiert ist.
Von den zahlreich anwesenden Eltern wurden verschiedene Anregungen zum weiteren – bedarfsgerechten – Ausbau der Angebote für die Kinderbetreuung gegeben.
Insbesondere wurde angeregt, eine konkrete Bedarfsermittlung zur künftigen Festlegung von Öffnungszeiten und der Angebotsformen, wie auch zum weiteren Ausbau der
Betreuung unter dreijähriger Kinder durchzuführen.
Positiv aus dem Gespräch bleibt festzuhalten: Jedem Kind mit Rechtsanspruch kann im kommenden Kindergartenjahr garantiert ein Platz zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde spürbar, dass die Eltern ein großes Interesse an der weiteren Entwicklung der Betreuungsangebote haben und dass beide kirchlichen Kindergärten gemeinsam
mit der Gemeinde Bartholomä deutlich signalisieren den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung kraftvoll zu gestalten.
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