| Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 |
02.08.2011 |
| Gemeinde Bartholomä |
Ostalbkreis |
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Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (WehrÄndG) 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der
freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt.
Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März bestimmte Daten
zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Betroffenen können der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes widersprechen. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Bartholomä, Meldebehörde, Beckengasse 14, 73566 Bartholomä, schriftlich
einzulegen.
Für Betroffene des Geburtsjahrgangs 1994 werden die Daten im Oktober 2011 an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. Für diesen Personenkreis endet die
Widerspruchsfrist am 30. September 2011.
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