Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hirschrain-Nord“ und der Satzung über örtliche
Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans beschlossen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 3 Abs. 1
BauGB findet am 07.01.2013, 18 Uhr, Rathaus, Sitzungssaal, eine Informationsveranstaltung statt.
Außerdem liegen der Bebauungsplanentwurf „Hirschrain-Nord“ und der Satzungsentwurf der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplans nach dem Lageplan mit Textteil vom 12.12.2012, gefertigt vom Ing. büro Helmut Kolb, der Umweltbericht vom 12.12.2012, gefertigt
vom Büro Zeeb & Partner, Ulm
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| vom 21.12.2012 bis 21.01.2013 |
je einschließlich im Rathaus in Bartholomä im Flur des Erdgeschosses, während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
Bartholomä, den 13.12.2012 gez. Kuhn, Bürgermeister
Bebauungsplan Vorentwurf Hirschrain Nord als PDF-Datei (542 KB)
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