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Fördermöglichkeiten in Bartholomä für kleine und mittlere Unternehmen, private Investoren und Kommunalprojekte im neu aufgelegten Jahresprogramm 2013
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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat mit Bekanntmachung vom 29. Juni 2012 das Jahresprogramm 2013 zum
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum ELR vom 22. Mai 2012, nach der das Bürgermeisteramt
ab sofort und spätestens bis zum Montag, 15. Oktober 2012, förderfähige Projektvorschläge von Unternehmen und privaten Investoren entgegennimmt, um
beim Land Baden-Württemberg termingerechte Förderanträge zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung kann aus der Beantragung der
Maßnahmen nicht abgeleitet werden. Der Maßnahmenbeginn vor einer endgültigen Bewilligung der Zuwendung führt zum Förderausschluss.
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist es, in Städten und Gemeinden mit ländlich geprägten Orten die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch
strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und
dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Das ELR ist dabei ein wichtiges Instrument zur Stärkung der dörflichen Innenentwicklung und
zur Attraktivitätssteigerung der ländlichen Räume für junge Familien. Auch trägt es durch Strukturverbesserungen in erheblichem Maße zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Allein seit dem Jahr 2000 sind durch gezielte Investitionsimpulse über das ELR im Ostalbkreis über 2.300 Arbeitsplätze
neu entstanden.
Die Aufnahme von Maßnahmen und Projekten in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum kann nach vorheriger Beratung beim Bürgermeisteramt bis zum
15.10.2012 beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsunterlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bürgermeister Thomas Kuhn oder im Landratsamt, Frau Hahn, Tel.: 07361/503-1208
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