Aus Bartholomä

Auf Feldwege mit Bankette bei der Felderbestellung Rücksicht nehmen
20.03.2012
Im Zuge der anstehenden oder bereits durchgeführten Felderbestellung bittet die Gemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer und Landwirte auf Feldwege und Banketten Rücksicht zu nehmen. Insbesondere weisen wir darauf hin, nicht zu nahe an die Wege heranzuackern und einen Mindestabstand von etwa 0,80 m einzuhalten, um so die Vorlage und die Standfestigkeit der Wege zu sichern.
Auch wenn einmal ein Bankett verdrückt ist, sollte es die selbstverständliche Pflicht sein, dieses wieder umgehend zu richten. Sofern Verschmutzungen vorkommen, sind diese vom Verursacher zeitnah und Belag schonend zu beseitigen.
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