Im Zuge der anstehenden oder bereits durchgeführten Felderbestellung bittet die Gemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer und Landwirte auf Feldwege und Banketten
Rücksicht zu nehmen. Insbesondere weisen wir darauf hin, nicht zu nahe an die Wege heranzuackern und einen Mindestabstand von etwa 0,80 m einzuhalten, um so die
Vorlage und die Standfestigkeit der Wege zu sichern.
Auch wenn einmal ein Bankett verdrückt ist, sollte es die selbstverständliche Pflicht sein, dieses wieder umgehend zu richten. Sofern Verschmutzungen vorkommen, sind
diese vom Verursacher zeitnah und Belag schonend zu beseitigen.
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