Derzeit häufen sich Anfragen an die Gemeindeverwaltung bezüglich der privaten Haus- und Gartenarbeiten. Die Gemeinde informiert daher gerne über die Regelungen der
rechtskräftigen Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä und bittet zugleich, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 20 Uhr bis
8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr) und an Sonn- und
Feiertagen n i c h t ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise auch Rasenmäharbeiten oder das Holzspalten und
-sägen.
In dem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass auch die Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten sowie andere mechanische
oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung nur so benutzt werden dürfen, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte
oder Instrumente bei offenen Fenster oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
Vor allem ist der Schutz vor Lärmbelästigung hier insbesondere in den oben genannten Zeiten besonders zu beachten.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier (PDF-Datei 22 KB) nachlesen.
Es wird gebeten, die Rechtsverordnung der Gemeinde Bartholomä zu beachten!
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