Das Land Baden-Württemberg will den Anteil der Stromerzeugung aus der regenerativen Windkraftnutzung deutlich steigern. Ziel des Landes ist es dabei,
bis im Jahr 2020 10 % des Strombedarfs aus der Windkraftnutzung zu generieren.
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes sind seit 2013 Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert.
Um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern und deren Platzierung zu steuern, hat der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, im Bereich
Falkenberg ein Windvorranggebiet vorzusehen. Der Regionalverband Ostwürttemberg plant dazu am Falkenberg eine Vorrangfläche ausweisen; die
Flächennutzungsplanung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wird ihrerseits dort eine Konzentrationszone für die Windkraftnutzung darstellen.
Das Land – Forst BW - hat als Eigentümerin der Fläche am Falkenberg bereits einen Pachtvertrag mit den Stadtwerken Heidenheim wegen der Nutzung als
Windvorrangfläche abgeschlossen.
In einer allgemeinen Bürgerinformation am
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Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.30 Uhr, Dorfhaus Bartholomä, Saal |
soll über den momentanen Stand der Planung zur Windkraft am Falkenberg informiert werden.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich eingeladen.
Insbesondere werden die Stadtwerke Heidenheim den momentanen Stand ihrer Planungsüberlegungen, wie auch die geplanten Möglichkeiten der
Bürgerbeteiligung darstellen.
Zu der Bürgerinformation ergeht hiermit herzliche Einladung.
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