Die Landeskreditbank Baden-Württemberg teilt mit:
Das Betreuungsgeld ist eine neue Familienleistung für Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2012 geboren sind und die ihre Kinder im zweiten und dritten
Lebensjahr entweder selbst betreuen oder privat bzw. in privaten Einrichtungen betreuen lassen.
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Alles Wissenswerte zum
Betreuungsgeld finden Sie im Überblick auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de. Unter
„Häufige Fragen zum Betreuungsgeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wenn Ihnen die L-Bank Elterngeld bewilligt hat und Sie weiterhin in Baden-Württemberg leben, sendet Ihnen die L-Bank am ersten Geburtstag Ihres
Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu.
Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen möchten, vervollständigen Sie das Antragsformular und senden Sie es unterschrieben an die L-Bank, 76113 Karlsruhe
zurück.
Sollten Sie kein Antragsformular von der L-Bank erhalten haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der L-Bank in Verbindung. Nutzen Sie dafür
bitte die Ihnen für das Elterngeld zugeteilte Direktwahlnummer.
Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen und kein Elterngeld in Baden-Württemberg bezogen haben, rufen Sie bitte die Hotline der L-Bank an. Gerne helfen
wir Ihnen persönlich weiter und stehen Ihnen für sämtliche Fragen rund um das Thema Betreuungsgeld zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Hotline Familienförderung
Telefon: 0800 6645 471
Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
www.l-bank.de
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