In letzter Zeit ist wieder vermehrt festzustellen, dass Hundekot in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, vor allem entlang der Kindergarten-
und Schulwege und in privaten Vorgärten vorhanden ist.
Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Bartholomä hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine
Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Anlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich
zu beseitigen.
Auch für unsere Landwirte stellt Hundekot auf ihren Feldern und Wiesen nicht nur eine unschöne Hinterlassenschaft, sondern eine erhebliche
Beeinträchtigung dar. Durch Hundekot im Futter können Krankheiten auf Tiere übertragen werden.
Um ein solches Ärgernis zu vermeiden, hält die Gemeindeverwaltung kostenlose Beutel bereit. Diese können von allen Hundehaltern während den
Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Die Gemeindeverwaltung appelliert an diejenigen Hundehalter, die sich bisher nicht an die Umweltschutzverordnung gehalten haben, darauf zu achten,
dass Kotablagerungen auf Gehwegen, in öffentlichen Sport-, Grün- und Erholungsanlagen, in Kinderspielplätzen, auf landwirtschaftlich genutzten
Grundstücken und in fremden Vorgärten unterbleiben. Es gibt niemand, der verbleibenden Hundekot für wirklich gut empfindet. Für Ihr Verständnis
danken wir Ihnen.
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