Die Gemeinde Bartholomä erinnert Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Gehweg und falls bei Ihnen kein Gehweg vorhanden ist,
die entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahn, bei Schneeanhäufung:
- zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Zum Bestreuen bitten wir Sie, abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
(Die Verwendung von auftauenden
Streumitteln also Streusalz, ist verboten!)
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt von
Ihnen zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Die Gemeinde informiert, dass Sie Splitt kostenlos beim Bauhof, Brunnenfeldstraße abholen können.
Bitte helfen Sie mit, dass die Schneeräumfahrzeuge möglichst ungehindert diesen wichtigen Dienst verrichten können.
Parken Sie
daher Ihre Autos auf privaten Hofflächen.
Es ist nicht zulässig, den Schnee Ihrer privaten Fläche einfach in Ihre Straßen hinein zu verbringen, bzw. den Schnee mit
Schneefräsen in Richtung Ihrer Straße zu werfen.
Dieses stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.
Wir bitten Sie, Ihren Schnee auf Ihrer eigenen Grünfläche zu lagern. Es erscheint logisch, dass durch das vermehrte Aufhäufen des
von privaten Grundstücken stammenden Schnees direkt am Straßenrand, die Fahrbahn mehr und mehr eingeengt wird. Die Räumfahrzeuge
sind jedoch angehalten, Ihre Straße frei zu machen.
Bitte helfen Sie mit, dass der öffentliche Räumdienst einen guten Job machen kann.
Weitere Informationen bzw. den Wortlaut der Räum- und Streupflichtsatzung finden Sie
unter Satzungen oder hier:
Streupflichtsatzung (59 KB)
Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.12.1989