Die Gemeinde Bartholomä erinnert Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Gehweg und falls bei Ihnen kein Gehweg vorhanden ist,
die entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahn, bei Schneeanhäufung:
- zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Zum Bestreuen bitten wir Sie, abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
(Die Verwendung von auftauenden
Streumitteln also Streusalz, ist verboten!)
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt von
Ihnen zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Die Gemeinde informiert, dass Sie Splitt kostenlos beim Bauhof Bartholomä, Brunnenfeldstraße, abholen können.
Bitte achten Sie darauf, dass die Schneeräumfahrzeuge möglichst ungehindert diesen wichtigen Dienst verrichten können.
Parken
Sie daher Ihre Autos auf privaten Flächen.
Es ist nicht zulässig, den Schnee Ihrer privaten Fläche einfach in Ihre Straßen hinein zu verbringen, bzw. den Schnee in
Richtung Ihrer Straße zu werfen oder zu fräsen.
Dieses stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.
Wir empfehlen vielmehr, den Schnee möglichst auf Ihrer eigenen, privaten Grünflächen zu lagern, denn durch das Aufhäufen direkt am
Straßenrand wird die Fahrbahn mehr und mehr eingeengt und unsere Räumfahrzeuge haben zunehmend Schwierigkeiten, Ihren
Straßenabschnitt frei zu halten.
Weitere Informationen bzw. den Wortlaut der Räum- und Streupflichtsatzung finden Sie
unter Satzungen oder hier:
Streupflichtsatzung (59 KB)
Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.12.1989