Gemeinde Bartholomä

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und EU-Strukturförderung
05.08.2014
Förderanträge jetzt stellen!

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist eines der wichtigsten und erfolgreichsten Strukturförderprogramme in Baden-Württemberg. Im Ostalbkreis konnten daraus allein im Jahr 2014 bislang über 4 Mio. EUR Fördermittel für gewerbliche, kommunale und private Projekte eingeplant werden. Für das neue Programmjahr 2015 können jetzt noch Förderanträge bis spätestens 24. Oktober 2014 gestellt werden.

Das ELR fördert die integrierte Strukturentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum und in ländlich geprägten Orten in den Schwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen. Mit Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift am 09.07.2014 erfolgt eine Weiterentwicklung des ELR im ELR-Jahresprogramm 2015: Den Gemeinden vor allem in den Ländlichen Räumen Baden-Württembergs werden zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Im Schwerpunkt Wohnen soll vor allem die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gefördert werden. Darüber hinaus sind auch umfassende Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden, die älter als Baujahr 1945 sind, förderfähig. Neubauten sind nachrangig und werden nur auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert. Die Förderung im Schwerpunkt Wohnen ist in der Regel auf Vorhaben in der historischen Ortslage beschränkt.

Im Schwerpunkt Arbeiten und Grundversorgung können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten Zuschüsse für Baumaßnahmen, Maschineninvestitionen oder die Reaktivierung von Bestandsimmobilien erhalten.

Förderanträge müssen bis spätestens 24. Oktober 2014 über das Bürgermeisteramt der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, beim Regierungspräsidium in Stuttgart eingereicht werden. Interessierte sollten sich daher schnellstmöglich mit dem jeweiligen Bürgermeisteramt in Verbindung setzen.

Neben den Bürgermeisterämtern sind weitere Auskünfte auch beim Landratsamt Ostalbkreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro, 07361 503-1198 erhältlich.
 
Fördermöglichkeiten in Bartholomä für kleine und mittlere Unternehmen, private Investoren und Kommunalprojekte im neu aufgelegten Jahresprogramm 2015
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