Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2014
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 5
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.00 Uhr
 
  1. Feststellung der Jahresrechnung 2013
A. Sachverhalt
Das Rechnungsergebnis 2013 verbessert sich gegenüber der Planung.
Auf die geplante Kreditaufnahme von 591.000 € konnte verzichtet werden.
Dieses Ergebnis beruht auf dem Zusammentreffen mehrerer Effekte:
Zu nennen wäre ein Gewerbesteueraufkommen, das zum Stichtag 31.12.2013 rd. 175.000 € über dem Planansatz lag und die gestiegenen Steuereinnahmen beim Land, die der Gemeinde zum Jahresende zu rd. 37.000 € Mehreinnahmen verhalfen. Um die vielen kommunalen Investitionen, die 2013 begonnen wurden, zu finanzieren, wurden aus der allgemeinen Rücklage 574.000 € anstatt den geplanten 310.000 € entnommen. Einige Ausgaben für investive Maßnahmen werden erst im Jahr 2014 zu Zahlung fällig.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 31.12.2013 auf rd. 112.000 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 55 Euro entspricht. Davon entfallen rd. 38 € auf die Photovoltaikanlage.

B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerin Monika Löhn ging auf die wesentlichen Kennzahlen der Jahresrechnung ein, bezeichnete den Abschluss des Haushaltsjahres 2013 als gut und wies jedoch auf die kommenden Aufgaben in der Gemeinde hin, die ohne eine stärkere Verschuldung nicht realisiert werden können. Die Gemeinde müssen sich zukünftig verstärkt „infrastrukturell gesund ausrichten“, so die Kämmerin.
Namens der Gemeinderäte dankte der erste stellvertretende Bürgermeister, Rudi Grimmbacher der Verwaltung für die sparsame Haushaltsführung, die sich in dem guten Rechnungsergebnis widerspiegle.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013.

Jahresrechnung 2013 (397 KB)
  1. Erweiterung des Kindergarten „Arche Noah“, Krauthof
    - Vergabe der Baumaßnahmen
    - Änderung des Kindergartenvertrages mit der kath. Kirchengemeinde
A. Sachverhalt
Aufgrund der gegebenen Kindergartenbedarfsplanung ist noch ab dem Jahr 2014 eine weitere Kindergartengruppe in der Gemeinde erforderlich.
Dazu hat der Gemeinderat Bartholomä in seiner öffentlichen Sitzung im Juli beschlossen, eine Kindergartengruppe als sogenannte „Kleingruppe“ zusätzlich im katholischen Kindergarten „Arche Noah“ einzurichten.
Die planerische, räumliche, pädagogische Einbindung dieser Kleingruppe in einen bestehenden Kindergartenbetrieb hat hier große Vorteile und ist insbesondere auch die kostengünstigste Variante. Eine separate Eröffnung einer Kleingruppe außerhalb eines bestehenden Kindergartenbetriebs (z.B. in den Räumen des Schulgebäudes) scheidet aus fachlichen, organisatorischen und pädagogischen Erwägungen hingegen aus.
Für die bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes „Arche Noah“ hat die Gemeindeverwaltung Angebote von verschiedenen Firmen für Module auf Mietbasis eingeholt.
Weiterhin wurde auch für den Verbindungsbau des bestehenden Kindergartengebäudes zu dem modularen Erweiterungsbau Angebote von Zimmereibetrieben eingeholt. Da für die zusätzliche Kindergartengruppe in der Form der Kleingruppe die Kostenbeteiligung zu 100 % bei der Gemeinde liegt, hat die Kirchengemeinde einen Änderungsvertrag vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Lieferung und Montage der modularen Systeme an die preisgünstigste Anbieterfirma, die Firma OECON, Bartholomä zum monatlichen Mietpreis von 340 Euro. Der Auftrag für die Zimmermannsarbeiten zur Herstellung des Zwischenbaus erging an die Firma Holzbau Gröner zum Preis von 9.446,10 Euro (netto). Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der Änderung des Kindergartenvertrages mit der katholischen Kirchengemeinde unter der Maßgabe zu, dass wegen der gewünschten Leitungsfreistellung bei einer Minderbelegung der neuen Gruppe eine Rückverrechnung erfolgt und beschloss weiterhin, für Ausstattung und Einrichtung 10.000,-- Euro einmalig zur Verfügung zu stellen.
  1. Errichtung eines Spielplatzes im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im Juli die vorgelegte Konzeption eines Kinderspielplatzes für das neue Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“  begrüßt und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Konzeption Angebote einzuholen.
Die Konzeption beinhaltet die nachfolgenden Spielgeräte:
- Doppelschaukel
- Nestschaukel
- 2 Federwipptiere
- Kletterturm
- Edelstahl-Rutsche
- Wasserspiel
- 2 Sitzbänke mit 1 Tisch
Die Firma Heinzmann GmbH hatte mit 21.769,56 € (einschl. MwSt.) von vier Firmen das günstigste Angebot abgegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, den Auftrag für die Spielgeräte an die Firma Heinzmann GmbH zu vergeben, wobei die konkrete Ausgestaltung der Geräte zur Entscheidung an den Technischen Ausschuss verwiesen wurde.
  1. Erneuerung der Toranlage beim Bauhof Bartholomä
A. Sachverhalt
Die vorhandene Schiebetoranlage an der Bauhofzufahrt, Brunnenfeldstraße ist durchgerostet und nicht mehr zu reparieren; eine Ersatzbeschaffung steht an. Die Verwaltung hat insgesamt vier Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Leiter des Bauhofs, Hermann Kopp, ging auf die technischen Details der Schiebetoranlage ausführlich ein.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das preisgünstigste Angebot, Firma ATG, Ochsenfurt.
  1. Bestellung von Frau Brigitte Neff zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä
A. Sachverhalt
Frau Brigitte Neff ist seit 2005 bei der Gemeinde Bartholomä beschäftigt. Seit dieser Zeit übt sie auch die Vertretung der Aufgabenbereiche im Standesamt aus. Um eine vollständige Vertretung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Frau Neff zur Standesbeamtin zu ernennen. Ein zweiwöchiges Einführungsseminar für Standesbeamte hat sie im Frühjahr mit Erfolg abgeschlossen, sodass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestellung vorliegen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig bestellte der Gemeinderat Brigitte Neff als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä.
  1. Sonderlandeplatz Amalienhof
    - Antrag der Akademischen Fliegergruppe e.V. auf Verlängerung der Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge
A. Sachverhalt
Zwischen der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart e. V. als Flugplatzhalter des Fluggeländes Bartholomä und der Gemeinde Bartholomä bestehen seit 1993 Vereinbarungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen am Fluggelände Bartholomä. 2005 wurde der Flugplatz als „Sonderlandeplatz“ eingerichtet und hierzu eine neue Vereinbarung abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Flugbetrieb am Fluggelände Bartholomä für den Platzhalter, die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V., auf lange Zeit hin zu sichern und andererseits gleichzeitig dem Ruhebedürfnis und den Wünschen der Anrainer, insbesondere der Bewohner und Gäste im Feriendorf Amalienhof über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, entgegen zu kommen.
Auf Wunsch der Gemeinde wurde 2013 eine Aufstiegserlaubnis für die Flugmodelle bis 2 kg Gesamtgewicht auf 1 Jahr befristet.
Die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e.V. hat nun eine Verlängerung der Erlaubnis beim Regierungspräsidium Stuttgart nun auf unbefristete Dauer beantragt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, grundsätzlich der unbefristeten Aufstiegserlaubnis stets widerruflich zu zustimmen. Seitens der Akademischen Fliegergruppe, so der Gemeinderat, müsse noch ein Plan für den Flugbereich vorgelegt werden.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Zuteilung von Wohnbauplätzen
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind 21 attraktive Wohnbauplätze vorhanden. Zwischenzeitlich sind bereits 12 Wohnbauplätze verkauft; aktuell befinden sich sieben private Wohngebäude im Bau.
Die Gemeinde veräußert die Bauplätze zu Familien- und Kinder freundlichen und attraktiven Konditionen und hält insbesondere auch ein sog. „Baukindergeld“ wie folgt bereit:
- Fam./Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,- €
- Fam./Alleinerziehende mit 2 Kinder: 4.000,- €
- Fam. /Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern: 7.500,- €
Angefragt ist nun die Zuteilung eines weiteren Wohnbauplatzes.

B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, an die Antragsteller Jörg Kottmann und Yvette Hauptmann den Bauplatz 627/16 zuzuteilen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

8.1. Windkraftnutzung
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass die wpd erklärt habe, auf die Windkraftanlagen 1 und 2 im Gebiet „Zwerenfeld“, Lauterstein zu verzichten.
Er erinnerte daran, dass die Gemeinde Bartholomä die Planung der wpd, auf dem benachbarten Lautersteiner Gebiet insgesamt 22 Windkraftanlagen zu planen, erheblich kritisiert habe. Insbesondere die beiden, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze geplanten Windkraftanlagen 1 und 2 werden dabei seitens der Gemeinde Bartholomä abgelehnt, da diese deutlich zu nah an der Gemarkungsgrenze platziert werden und die Planungen Bartholomäs zur Ausrichtung der Windkraftanlagen im Falkenberg erheblich tangieren.
Zuletzt habe die Gemeinde daher Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Die wpd teile nun mit, dass sie nach reiflicher Überlegung entschieden habe, infolge der Summe der Probleme, …, auf die weitere Planung und Realisierung dieser beiden Anlagen zu verzichten.

8.2. Förderprogramm „Passive Schallschutzmaßnahmen“
Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium darüber, dass es gelungen sei, ein weiteres Förderprogramm nach Bartholomä zu holen. Zur Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung könnten knapp 60 Grundstückseigentümer an der Ortsdurchfahrt Lauterburger Straße/Beckengasse/Heubacher Straße grundsätzlich Fördermittel erhalten. Die Abwicklung des Förderprogrammes obliege der Gemeinde, die ausgezahlten Zuschüsse erhalte Bartholomä vom Land Baden-Württemberg zu 100 % wieder ersetzt.

8.3. Anfrage der Erlebnisgastronomie „Zur Scheunenwirtin“ zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen
Über ein Antragsschreiben der Erlebnisgastronomie informiert der Vorsitzende. Und verwies auf eine bereits gestellte Anfrage aus dem Jahr 2012. Das Gremium stimmte zu, standesamtliche Trauungen weiterhin ausschließlich in öffentlichen Gebäuden (z.B. Rathaus, Dorfhaus, …) jedoch nicht in einer privaten Gastronomie durchzuführen.

8.4. Neukonzeption Friedhof – Errichtung der Urnenstelen
Der Vorsitzende berichtet, dass die Urnenstelen im Rahmen der Neukonzeption des Friedhofes nun technisch fertig gestellt seien. Dem Wunsch von Angehörigen, die Beisetzung in den Stelen im Einzelfall vorzunehmen, könnte Rechnung getragen werden, obwohl eine Gebührenkalkulation noch ausstehe.
Der Gemeinderat stimmte zu, als Gebührenobergrenze für das Nutzungsrecht der Urnenstelen 2.500 Euro/Urne zu erheben. Sofern die noch aufzustellende Kalkulation eine günstigere Gebühr ergebe, wird eine unverzinste Rückerstattung erfolgen; im umgekehrten Fall bleibt es bei der Gebührenobergrenze von 2.500 Euro.

8.5. Straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer 30er-Zone „An der Hülbe“
Die bisherige Festsetzung der „Spielstraße“ im Bereich der Hülbe löst mehrere rechtliche Probleme aus (Parken nur auf gekennzeichneten Stellplätzen, Vorfahrtsregelung zur Gaisgasse,…). Die Straßenverkehrsbehörde empfehle, statt der „Spielstraße“ die Straße „An der Hülbe“ als „30er Zone“ auszuweisen. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde einstimmig zu.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit acht Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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