- Bebauungsplan „Hirschrain-Nord - 1. Änderung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Hirschrain-Nord, 1. Änderung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes, einstimmig gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde infolge öffentlich bekanntgemacht und alle Grundstückseigentümer – auch die dahin
bekannten Bewerber und Interessenten für einen Bauplatz - über den Entwurf des Änderungsbebauungsplanes informiert und
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen jedoch keine ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm nach kurzer Aussprache vom Stand des Verfahrens Kenntnis und beschloss sodann einstimmig die
Änderungssatzungen.
Bebauungsplan
„Hirschrain Nord, 1.Änderung“ (1,24 MB)
- Jahresrechnung 2015
- Bildung von Haushaltseinnahme- und -ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden werden, welche im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten
Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das aktuelle Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. Die Verwaltung hat
dazu alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rund 816.000,-- €
(Vorjahr: 805.000,--€) und Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 1,27 Millionen € (Vorjahr: 1,5 Millionen Euro) vor. Ob
auf eine Kreditaufnahme aufgrund der Finanzierung des Rechnungsjahres 2015 gänzlich verzichtet werden kann, ist noch nicht
abschließend geprüft, weshalb ein Haushaltseinnahmerest für Kreditaufnahmen in Höhe von 200.000,--€ zusätzlich übertragen
werden soll.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste in das Haushaltsjahr 2016
zu übertragen.
- Renaturierung der Ochsenhülbe
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
A. Sachverhalt
Die Renaturierung der Ochsenhülbe erfolgt aufgrund der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die mit dem Bau und dem
Betrieb des Windparks Bartholomä durch die Windpark Falkenberg GmbH verbundenen Eingriffe.
Der Gemeinderat hatte bereits im März grundsätzlich der Planung zur Renaturierung zugestimmt.
Zur rechtlichen Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der
Gemeinde Bartholomä als Grundstückseigentümerin, der Windpark Falkenberg GmbH als Betreiberin des Windparks Bartholomä-Falkenberg und
dem Land Baden-Württemberg – vertreten durch das Landratsamt Ostalbkreis – Untere Naturschutzbehörde als zuständige
naturschutzrechtliche Behörde erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmte im Grundsatz dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu. Ausgenommen hiervon ist die Höhe einer
Pflegeentschädigung, die seitens der Windpark Falkenberg GmbH angeboten war. Dazu wurde der Bürgermeister beauftragt, mit dem
Betreiber nach zu verhandeln.
- Anpassung der Elternentgelte in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2016/2017
A. Sachverhalt
Die Vertreter/innen der Diözesen bzw. der Landeskirchen, sowie der Gemeindetag/Städtetag Baden-Württemberg sind übereingekommen, die
gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für das Kindergartenjahr 2016/2017 anzupassen.
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden
Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Bei der Erhebung der Elternbeiträge wird landesweit angestrebt, rund 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit
von 6 Stunden durch Elternbeiträge zu decken. Die neuen Empfehlungen orientieren sich an den voraussichtlichen Personal- und
Kostensteigerungen noch stärker als mit den seither angenommenen 3 % je Kindergartenjahr und bewirken damit keine grundsätzliche
Erhöhung des Kostendeckungsgrades.
Bekannt ist heute schon, dass für das übernächste Kindergartenjahr 2017/18 eine Erhöhung der Elternbeiträge von 6 % - 8 % erforderlich
sein wird. Damit wird es zwischen dem nächsten Kindergartenjahr und dem übernächsten Jahr zu einem nicht unerheblichen Beitragssprung
kommen.
Es wird seitens der Verwaltung daher eine schrittweise Anpassung schon für 2016/17 der Elternbeiträge für die Regelkindergärten
empfohlen.
Bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit wurde den Kirchengemeinden von jeher ein 20-%- Zuschlag (Aufschlag auf das Entgelt für die
Regelgruppe) empfohlen und auch bisher so umgesetzt.
Für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber
der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben, damit wäre ein 100%iger Aufschlag (auf den Entgeltsatz für einen
Regelgruppenplatz) gerechtfertigt. Bisher wurde lediglich ein Zuschlag von 80 % erhoben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erklärte, dass die Anpassung der Entgelte bereits in der Vorberatung des Sozialausschusses intensiv beraten wurde. Der
Sozialausschuss spreche die Empfehlung einer angemessenen Erhöhung für die Entgelte aus. Aus Gründen der Familienfreundlichkeit werde
zudem empfohlen, für die Verlängerte Öffnungszeit lediglich einen 20%igen Zuschlag und für die Betreuung unter Dreijähriger einen
80%igen Zuschlag beizubehalten.
Nach weiterer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten zu folgen.
Die Kirchengemeinden werden gebeten, diese Empfehlungssätze für die Erhebung der Elternentgelte anzuwenden.
- Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt auf LED-Technik
- Vergabe
A. Sachverhalt
Aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hat die Gemeinde einen Zuschussantrag gestellt. Beantragt wurde die Umstellung der
Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt auf LED-Technik, dieser Antrag wurde nun bewilligt.
Für die neue LED-Straßenbeleuchtung kommt die Leuchte „Luma 1 40 LED 7.500 lm bzw. 4750 lm“ in Frage. Diese Leuchte wurde
bereits schon teilweise verbaut, so dass im Zuge der einheitlichen Beleuchtung weiterhin dieser Leuchtentyp verwendet werden soll.
Nachdem der Gemeinderat die Ausschreibung im Mai beschlossen hatte, führte die Gemeindeverwaltung die beschränkte Ausschreibung durch,
bei der drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Bei der Öffnung der Angebote lagen am Ende der Ausschreibungsfrist zwei
Angebote vor, wobei hier die EnBW ODR AG das deutlich günstigere Angebot hatte.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag an die EnBW ODR AG zum Angebotspreis von 31.328,54 € zu
erteilen.
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
hier: Bauplatz Nr. 3, Flst.Nr. 627/23
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind bisher
fünf Plätze veräußert, somit stehen dort noch sechs Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen. Die Gemeinde gewährt im Gebiet Hirschrain-Nord ein Bau-Familiengeld wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes, Grundstück Flst.Nr. 627/23 mit 528 m² im 2. Abschnitt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat zu, den Wohnbauplatz an Hr. Michael Deininger, Bartholomä zuzuteilen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 14.06.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
7.1.Nutzungsänderung; Umnutzung des Stalles in private Hobbywerkstatt für KfZ-Tuning, Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzinghof
Der vorhandene Stall wurde in eine private Hobbywerkstatt für Kfz-Tuning umgenutzt.
Nachdem die Fachbehörden inhaltlich keine großen Bedenken sehen, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung vor.
Der Technische Ausschuss hat unter Benennung von Auflagen dem Antrag zugestimmt.
7.2.Umbau des Wirtschaftsgebäudes in eine Garage, sowie Errichtung einer Garage, Grundstück Flst. 121 und 121/4, Hauptstraße
Das vorhandene Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Hofstelle soll umgebaut werden, indem Garagen eingebaut werden sowie eine neue Garage
errichtet wird. Der Technische Ausschuss hat hierzu einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
7.3.Befreiung für Holzschuppen und Sichtschutzelemente, Grundstück Flst. 627/11, Hirschrain
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sollen auf dem Baugrundstück Sichtschutzelemente errichtet werden. Diese sind baurechtlich zulässig.
Der Holzschuppen ist in einer Überbauung der festgesetzten Baugrenze geplant. Da die weitere bauliche Erschließung nach Norden derzeit
nicht absehbar ist, mit der Errichtung des Holzschuppens jedoch eine über das gesetzliche Maß hinaus gehende Grenzbebauung entsteht, hat
der Technische Ausschuss dem Vorhaben nur stets widerruflich zugestimmt.
7.4.Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Grundstück Flst. 453/10, Im Häldele
Auf dem Baugrundstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Das Vorhaben weicht in mehreren Punkten, jedoch
dafür nur geringfügig zur festgesetzten Baugrenze bzw. Höhenlage vom Bebauungsplan ab. Der Technische Ausschuss hat nach eingehender
Beratung einstimmig die Befreiungen erteilt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Der Gemeinde gingen anlässlich des Sozialprojekts „miteinander-füreinander in Bartholomä“
und unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä Spendenbeträge von insgesamt 1.100,--€ zu. Zu diesen Spenden ist die förmliche
Annahme durch den Gemeinderat zu fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spenden, die daraufhin einstimmig und formal vom Gremium angenommen wurden.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über nachfolgende Punkte:
9.1 Kreissparkasse Ostalb - Kein Geldautomat
Die Gemeinde hat vergangene Woche die Mitteilung erhalten, dass die Kreissparkasse Ostalb auch keinen Geldautomat erhält und sich damit
aufgrund der Schließung der Geschäftsstelle komplett aus Bartholomä zurückzieht. Dies sei für die Kunden, aber auch für die gesamte
Bürgerschaft sehr bedauerlich, so der Bürgermeister. Noch Anfang März hatten Kreissparkasse und Gemeinde aufgrund eines Besichtigungstermins
die Möglichkeit erörtert, in einer privat-gewerblichen Liegenschaft im Bereich der Hauptstraße den KSK- Geldautomat aufzustellen. Die
Kreissparkasse hat sich nun aus Kostengründen gegen diese Aufstellung entschieden.
9.2 Energieautarke Gemeinde Bartholomä - Beauftragung eines „Integrierten Quartierskonzept“
Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass der Gemeinderat in einer Sitzung Anfang Juni einstimmig beschlossen hat, den Auftrag für die Erarbeitung
eines integrierten Quartierskonzept an das Büro IBS, Schuler, Bietigheim-Bissingen zu erteilen. Das Büro Schuler habe das Konzept mit
71.222 € angeboten; über die KFW erhalte die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 65 % der Kosten. Diese Entscheidung war nach Anhörung
und dem Gespräch zwischen den Büros und dem „Arbeitskreis Energie“ erfolgt.
9.3. Bauhofkonzept
Die Erarbeitung eines Bauhofkonzeptes durch die Kommunalberatung Kurz GmbH, Ebersbach a. d. Fils, ist angelaufen, so der Vorsitzende in
einer weiteren Information an den Gemeinderat.
9.4. Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
Der Stiftungsabend der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä muss auf einen neuen Termin verschoben werden; der Stiftungsrat werde gemeinsam
mit dem Lenkungskreis zur Stiftung sobald als möglich einen neuen Termin bekannt geben, so der Bürgermeister.
9.5. „Albuchtour-Raderlebnis pur“
Der Vorsitzende lud die Damen und Herren des Gemeinderates zur bevorstehenden Albuchtour des Sagenhaften Albuchs gemeinsam mit den
Radsportfreunden Bartholomä ein.
- Anfragen der Gemeinderäte
Eine Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zu dem nachfolgenden Sachverhalt:
- Einrichtung einer Spielstraße im Teilabschnitt des Albuchweges
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.