Was ändert sich dieses Jahr mit dem Ende der EEG-Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage?
21.08.2020
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten
Entwicklungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Um was geht's?
Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten eine
Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für eine Photovoltaikanlage, die beispielsweise im Jahr 2000 ans Netz gegangen ist, endet nun
planmäßig zum 31.12.2020 die Einspeisevergütung für Solarstrom. In Baden-Württemberg verlieren bis Ende 2021 rund 2.300 PV-Anlagen
mit insgesamt etwa 11 MWp die EEG-Förderung. Bis Ende 2023 sind im „Ländle“ ca. 13.700 Anlagen mit in Summe ca. 65 MWp
betroffen. Die Betreiber dieser sogenannten „Ü20“-Photovoltaikanlagen stehen aktuell vor der Frage: was tun, wenn die
EEG-Förderung ausläuft?
Welche Möglichkeiten haben Sie nach Ablauf der EEG-Förderung?
Entsprechend der aktuellen Regelungen, haben Betreiber von Photovoltaikanlagen nach Ablauf des EEG-Förderanspruchs grundsätzlich
verschiedene Möglichkeiten:
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Weiterbetrieb mit Eigenverbrauch
Die Photovoltaikanlage kann im Anschluss an die EEG-Förderung zur zumindest teilweisen Deckung des Eigenverbrauchs genutzt
werden. Dazu ist die PV-Anlage auf das Hausnetz umzurüsten. Hierbei ist die sogenannte Zuordnung der Anlage zwingend
erforderlich. Da eine „unbilanzierte“ Einspeisung nicht erlaubt ist, wird die Installation eines Stromzählers mit
Rücklaufsperre notwendig. Für die Eigenverbrauchs-Lösung kommen sinnvolle und begleitende Maßnahmen wie z. B. die Installation
eines Stromspeichers oder einer Wärmepumpe in Betracht. Damit wird der Eigenverbrauch und somit auch die Autarkie erhöht!
-
Weiterbetrieb mit Verkauf (Direktvermarktung)
Volleinspeisung ohne Eigenversorgung: Der erzeugte Strom kann mit einer neuen Abnehmer-Vereinbarung (z. B. mit einem
Energieversorgungsunternehmen wie den Stadtwerken) an Dritte verkauft werden. Dieser sogenannte Direktvermarkter
nimmt den Sonnenstrom auf und liefert diesen an seine Kunden weiter. Aber auch „Hybrid-Lösungen“ wie eine geteilte
Nutzung des Solarstroms sind denkbar: Hier wird der erzeugte Strom zunächst für den Eigenverbrauch genutzt, während lediglich
der Überschussstrom weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist wird und somit an den Direktvermarkter verkauft wird. Der dabei
zu erzielende Preis hängt von vielen Faktoren wie z. B. Größe der Anlage, Anteil des Eigenverbrauchs aber auch der Ausrichtung
der Anlage ab.
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Ersatz durch Neuanlage
Bei technischen Problemen kommt der Kauf einer Neuanlage („Repowering“) in Betracht. An dieser Stelle sollten
Anlagenbetreiber sich jedoch zwingend vorab beraten lassen, ob sich der Neukauf einer Anlage im Vergleich zu einer Reparatur
oder Aufrüstung, z. B. durch einen Stromspeicher wirklich lohnt. Aus Sicht des Sanierungsmanagements ist der Ersatz von
funktionstüchtigen PV-Anlagen möglichst zu verhindern.
Welche dieser Optionen die geeignetste für den Betreiber der Photovoltaikanlage ist, hängt von verschiedenen Faktoren (wie z. B.
Größe / Fläche der Anlage) ab.
Hintergrund und weitere Informationen
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