Casola Valsenio – Partnerschaftsverein "Amici di Casola"
Partnerschaftsverein Bartholomä – Workshop zu Grundrechten
23.05.2022
Wenn Nina und Luigi mit Pinsel und Schere die Reisefreiheit interpretieren Jugendliche in Bartholomä und Casola Valsenio fassen Grundrechte in Bildern
Seit Wochen arbeiten Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Bartholomä und in ihrer Partnergemeinde Casola Valsenio in Italien in
Werkstätten und Kreativräumen. Bis zum zwanzigjährigen Partnerschaftsjubiläum sollen ihre Werke fertig sein. Wir dürfen in
Deutschland und Italien entscheiden, wie wir leben, wohnen, arbeiten, reisen wollen. Wir dürfen unsere Meinung sagen, uns treffen,
unsere Religion ausüben … Für viele Menschen ist dies nicht selbstverständlich, auch in Deutschland und Italien war es nicht
immer so – die jungen Künstler reden darüber, und fertigen dazu Bilder, Collagen, Kunstwerke an.
Noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg war uns so präsent vor Augen, welch hohes Gut unsere demokratischen Grundrechte sind. Deshalb
haben die Partnerschaftsvereine in Bartholomä und Casola beschlossen, anlässlich des zwanzigjährigen Partnerschaftsjubiläums
Jugendliche mit den in ihren jeweiligen Verfassungen verankerten Grundrechte vertraut zu machen. Bettina Ritz und Claudia Moser von
den Amici di Casola stellten den Workshop zusammen. Schnell fanden sich Kinder und Jugendliche, die zunächst die Grundrechte
kennenlernten. Zu den von ihnen ausgewählten Rechten fertigen sie künstlerische Interpretationen an, die dann an den
Jubiläumsveranstaltungen in Casola Valsenio und Bartholomä ausgestellt werden und im Anschluss daran entlang des Friedensweges auf
den Monte Battaglia in Casola und auf einem Weg in Bartholomä, der noch festgelegt wird, fest installiert werden.
So ernst das Thema ist, den jungen Künstlern macht es richtig Spaß. Mit Unterstützung der Jugendkunstschule der VHS und Sandra
Kühnhöfer vom Bartholomäer Arbeitskreis Kunst & Kultur entstehen farbenfrohe Exponate, die bei der Fahrt zur Jubiläumsfeier an
Fronleichnam nach Italien mitgenommen werden.
Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit
Artikel 5 - Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft