Ein Zuhörer erkundigte sich nach den Hintergründen der aktuellen Ausschreibung einer Hauptamtsleiterstelle. Weiterhin regte er an,
eine öffentliche Toilette im Dorf einzurichten, da man des öfteren von Besuchern der Gemeinde auf eine zugängliche Toilette im
Gemeindegebiet angesprochen werde.
Ein anderer Bürger wies auf die seiner Ansicht nach fehlenden Detaildaten bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der mobilen
Geschwindigkeitsmessungen durch die untere Straßenverkehrsbehörde hin. Weiterhin kritisierte er die Planung zur Sanierung der
Heubacher Straße, wonach der Linienbus auf der Straße halte. Dies, in Kombination mit dem Parkgeschehen bei der vorhandenen
Autowerkstatt führe zu noch mehr verkehrlichen Problemen. Zudem forderte er eine deutliche Entlastung der Böhmenkircher Straße vom
Verkehr.
Durch den Weggang eines Mitarbeiters im Rathaus auf Ende März, könne durch eine Umorganisation der Gemeindeverwaltung erstmals eine
lange überfällige Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst geschaffen werden, so der Bürgermeister. Die Anregung zu einer öffentlich
zugänglichen Toilette sei richtig. Er hoffe, dass bei einer Aufnahme der Gemeinde Bartholomä bei LEADER die Gemeinde die Chance
bekomme, dazu aus europäischen Fördermitteln bezuschusst zu werden.
Die Gemeinde biete die Information über die Verkehrsmessungen der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde als Dienstleister für
ihre Bürger an. Für die angesprochenen detaillierten Fragen habe die Gemeindeverwaltung den zuständigen Experten im Landkreis
bereits bekanntgegeben. Die Planung der Heubacher Straße berücksichtige die von der breiten Mehrheit gewünschte Stärkung des
öffentlichen Personennahverkehrs. Hierbei seien in der Abwägung daher geringe zeitliche Einschränkungen des motorisierten
Individualverkehrs hinnehmbar. Es dürfe nicht verkannt werden, dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren in der Böhmenkircher
Straße immer wieder Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen habe. Im Zuge der aktuell geplanten Sanierung der Heubacher Straße
seien aktuell weiteren Maßnahmen zugunsten der Böhmenkircher Straße geplant.
- Ergebnisse der Straßenverkehrsschau vom 5. Mai 2021
A. Sachverhalt
Im Mai fand unter Federführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä, der Straßenmeisterei
Schwäbisch Gmünd und dem Polizeipräsidium Aalen eine Straßenverkehrsschau in Bartholomä statt.
U.a. wurden dabei die folgenden Themen besprochen:
1. Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Neubaugebiets der Straßen „Hirschrain“,
„Fuchsäckerstraße“ und „Rehweg“
Ein Antrag der Gemeinde, im Bereich des Neubaugebiets eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h, alternativ verkehrsberuhigter
Bereich, zu prüfen, wurde in der Verkehrsschau abgelehnt, da keine verkehrssicherheitstechnischen Gründe erkannt wurden. In dem
Zuge wurde angeordnet, das Sackgassenschild „Hirschrain/Dachsweg“ zu entfernen.
2. Überprüfung des Fußgängerüberweges in der Gaisgasse, Höhe Gebäude Gaisgasse 11 und 16
Von der Behörde wird festgestellt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in einer Tempo 30-Zone grundsätzlich entbehrlich
ist und das tägliche Verkehrsaufkommen (Messung vom 22.09.2021 und 23.09.2021) konkret in der Gaisgasse mit dem festgestellten Wert
von 1606/Kfz/24 Stunden und einem Wert von etwa 160 Fahrzeugen/Spitzenstunde den gesetzlichen Mindestwert für die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges gemäß den Richtlinien unterschreitet. Das Geschwindigkeitsniveau ergab lt. der vom Landratsamt durchgeführten
Dauermessung in beide Fahrtrichtungen von 34,6 km/h. Die Straßenverkehrsbehörde hat daher keine Anordnung für einen
Fußgängerüberweg getroffen.
Die Gemeindeverwaltung hat eigene Zahlen zur Spitzenstunde und der querenden Fußgänger ermittelt und diese aktuell der
Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt. Sollte noch eine Anordnung getroffen werden, so liegen die Kosten der Umsetzung
(Beschilderung, Markierung, Beleuchtung) bei der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast.
3. Einrichtung einer Fahrradstraße in der nördlichen Otto-Höfliger Straße
Die Gemeinde hat beantragt, die (nördliche) Otto-Höfliger Straße als Fahrradstraße auszuweisen. Der Grund liegt vor allem darin
begründet, dass mit Blick auf die zunehmende gewerbliche Aufsiedlung im Gebiet ein Bike-Park eingerichtet ist, sich die
Jugendorganisation (JOB) mit Grillstelle und Beach-Volleyballfeld im Gebiet befindet. Es befahren damit vor allem Kinder und
Jugendliche mit dem Rad diese Strecke. Zudem ist die Straße die touristische Verbindung von Bartholomä zum Wental, eine alternative
Radstrecke steht nicht zur Verfügung.
Die Straßenverkehrsschau lehnt die Einrichtung einer Fahrradstraße ab, da die gesetzlichen Erfordernisse dafür nicht erfüllt sind.
Hingegen ordnet die Verkehrsbehörde eine Beschilderung mit 30 km/h an.
4. Überprüfung Knotenpunkt L 1221 (Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach-Weißenstein)
Sechs der sieben jüngsten Verkehrsunfälle im Bereich L 1221 stehen im Zusammenhang mit einbiegenden/kreuzenden Fahrzeugen; zwei der
sieben Unfälle sind auf Überholvorgänge zurückzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde hat daher angeordnet, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h und ergänzend ein Überholverbot anzubringen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verwies darauf, dass die Kosten für die Herstellung einer Fußgängerüberquerung bei der Gaisgasse komplett bei der
Gemeinde liegen. Die Verwaltung habe eigene Daten zum Fahrverkehr und der Anzahl der Fußgänger erhoben und der zuständigen Behörde
zur Entscheidung vorgelegt.
Sehr klar sprach sich das Gremium dafür aus, in der Gaisgasse einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen. Sofern beidseitig
der Straße Aufstellflächen zusätzlich errichtet werden müssten, so sei mit einem Investitionsbetrag von wohl rd. 30.000,--€
insgesamt zu rechnen, so die weitere Diskussion im Gremium. Da bisher keine Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde
für den Zebrastreifen vorliegt, wurde die Verwaltung beauftragt, auf eine solche Genehmigung zu dringen und alles Weitere zur
Anlegung in die Wege zu leiten.
In Bezug auf die Ablehnung einer Fahrradstraße und der Anweisung von einer 30er Begrenzung auf der nördlichen Otto-Höfliger-Straße
durch die Verkehrsbehörde, sprach sich das Gremium einhellig dafür aus, das Gewerbegebiet „Gänsteich“ als „Zone
30“ zu beantragen.
- Bebauungsplan „Gänsteich-Nord, 1. Änderung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gänsteich – Nord“ setzt zwischen der Otto-Höfliger-Straße und den gewerblichen
Bauflächen einen Geh-und Radweg fest, der bisher nicht hergestellt wurde. Nun möchte die Gemeinde diesen Geh- und Radweg, der eine
Verbindung zum Erholungsschwerpunkt Wental darstellt, herstellen.
Da bisher keine Stellplätze im Bebauungsplan bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gänsteich-Nord“ an dieser
Stelle festgesetzt sind und an Stellflächen Bedarf besteht, soll insofern eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen.
Der Bebauungsplan „Gänsteich – Nord, 1. Änderung“ soll in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
aufgestellt werden. Mit diesem Bebauungsplanverfahren sind eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Abwägung aller
privaten und öffentlichen Belange gewährleistet.
Da die Otto-Höfliger-Straße – bzw. im weiteren Verlauf der Wentalweg – zum Erholungsschwerpunkt Wental führt und häufig
begangen und mit Fahrrädern befahren wird, möchte die Gemeinde Bartholomä zur Sicherheit des Fuß- und Radverkehres diesen Geh- und
Radweg herstellen. Die Herstellung ist auch dadurch motiviert, da in den vergangenen Jahren Einrichtungen für Kinder- und
Jugendliche entstanden sind (der Jugendtreff, JOB, Jugendorganisation Bartholomä e.V., ein Beach-Volleyball-Feld und ein Bike-Park),
die von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Auf der anderen Seite haben sich in den vergangenen Jahren weitere gewerbliche Betriebe im Gebiet niedergelassen, so dass über
diese Bebauungsplanänderung den unterschiedlichen, teils widerstehenden Belangen, insbesondere dem Sicherheitsbedürfnis der
Fußgänger und Radfahrer, Rechnung getragen werden soll.
Für den Beginn des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Dieser Bebauungsplan trägt
die Bezeichnung „Gänsteich-Nord, 1.Änderung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Joachim Zorn vom Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen, stellte den Entwurf dem Gremium ausführlich vor. Aus der Mitte des Gremiums
wurde dazu angeregt, die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen möglichst gering zu halten, da die erschließungsbeitragspflichtigen Kosten
von den Anliegern aufgebracht werden. Weiterhin wurde im Gremium die Meinung vertreten, dass die Anlegung von öffentlichen
PKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet entbehrlich ist. Die Gewerbetreibenden nutzen zur Ausrichtung ihrer Betriebe eigene private
Flächen. Unter der Maßgabe, die öffentlichen Stellplätze aus dem Entwurf herauszunehmen, wurde sodann der Entwurf vom Gemeinderat
einstimmig gebilligt. Der Gemeinderat leitete sodann das Bebauungsplanverfahren ein, beschloss insofern den Aufstellungsbeschluss
„Gänsteich-Nord, 1.Änderung“ und beauftragte die Verwaltung mit der Offenlage und Beteiligung der Bürgerschaft.
- Zusatzname Bartholomä
- Antragsverfahren beim Land Baden-Württemberg
A. Sachverhalt
Im Juli 2021 hat der Gemeinderat einstimmig auf der Grundlage eines Bürgervotums der Bartholomäerinnen und Bartholomäer entschieden,
einen Antrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen, einen zusätzlichen Namen „Das Dorf am Rande des Himmels“ offiziell
führen zu dürfen.
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Antragsschreiben über das Landratsamt Ostalbkreis an das Innenministerium Baden-Württemberg
gerichtet.
Von Seiten des Landes Baden-Württemberg gibt es nun Bedenken zu dem gestellten Antrag. Diese Bedenken sind in einem Brief des
Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen formuliert. Es wird darin gegenüber der Gemeinde Bartholomä angeregt, den
Antrag entweder zurückzunehmen oder entsprechend abzuändern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister schlug vor, den Antrag grundsätzlich aufrecht zu erhalten und nochmals der Begründung des Landes nachzugehen. Er
bat darum, mit dem Landkreis bzw. dem Land Baden-Württemberg zu erörtern, wie die Gemeinde Bartholomä das Ziel erreicht, den von
der Bartholomäer Bürgerschaft und dem Gemeinderat gewünschten Zusatz „Das Dorf am Rande des Himmels“ offiziell
genehmigt zu bekommen. Im Gremium entstand eine kontroverse Diskussion, die auf der einen Seite den mit der erneuten Prüfung
verbundenen Verwaltungsaufwand kritisch sah. Auch sei das Votum der Bürgerschaft nicht überwältigend groß gewesen, um daraus einen
eindeutigen und nachhaltigen Auftrag ableiten zu können. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass es sich lohne, für eine
stärkere Identifikation der Gemeinde, eine touristische Ausrichtung des Erholungsorts und für das Votum aus der Bürgerschaft sich
stark zu machen, jedenfalls erlaube dieses Votum, in der Angelegenheit beim Land „nachzubohren“.
Schließlich fasste der Gemeinderat eine knappe Entscheidung: mit fünf zu sechs Stimmen wurde ein weiteres Tätigwerden in der Sache
abgelehnt.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 15.02.2022
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2022 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst,
die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Bausachen
a.) Neubau forstwirtschaftliche Garage, Grundstück Flst.Nr. 39/3, Lauterburger Straße
Der Bauherr plant die Errichtung einer forstwirtschaftlichen Garage. Das kommunale Einvernehmen und die Baugenehmigung erfolgten im
Juni 2021. Nun gibt es Änderungen bei der Garage, sodass eine Neuerteilung einer Genehmigung erforderlich ist. Diesen Änderungen
hat der Technische Ausschuss einstimmig zugestimmt.
b.) Errichtung eines Gartenhauses, Grundstück Flst.Nr. 722/1, Lipizzanerweg
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Gartenhauses geplant. Dazu wurde ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan
„Feriendorf Amalienhof“ eingereicht. Da das geplante Gartenhaus zu groß ist, hat der Technische Ausschuss einstimmig
das kommunale Einvernehmen versagt.
5.2. Förderprogramm des Bundes „Sirenen“
hier: Beauftragung zur Errichtung einer Sirene auf dem Feuerwehrgebäude
Auf den von der Gemeinde Bartholomä gestellten Antrag, wurde eine Förderung in Höhe von 10.850 € für die Dachmontage einer
Sirenenanlage am Feuerwehrgebäude durch das Sonderförderprogramms „Sirenen“ des Bundes bewilligt.
Daraufhin eingeholte Angebote zeigen, dass die Fa. Fischer die Lieferung und Montage der Sirene am günstigsten leistet.
Das Angebot beläuft sich auf 11.468,34 €, zuzgl. Montage. Die Gemeindeverwaltung schätzt die Kosten auf rund 12.000 €,
geht also grundsätzlich bei einem Zuschuss von 10.850,00 € von einem rd. 10%igen Eigenanteil der Gemeinde aus.
Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2022 enthalten und damit gesichert.
Der Technische Ausschuss hat die Beauftragung der Fa. Fischer zur Installation der Sirene einstimmig erteilt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
a.) Genehmigung des Haushaltsplans 2022 durch zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 durch die Aufsichtsbehörde liegt vor. Aktuell liegt der gesamten Haushaltsplan 2022
öffentlich aus.
b.) An-und Umbau Kindergarten „Fantadu“
- Eilentscheidung des Bürgermeisters
Da weitere Fördertöpfe des Landes vor einer Eröffnung stehen, hat der Bürgermeister kurzfristig eine Änderung in der
Förderbeantragung der Bezuschussung der Kosten zum An- und Umbau des Kindergartens vorgenommen. Bisher wurde ausschließlich auf die
Mittel aus dem Ausgleichsstock Baden-Württemberg gesetzt. Jetzt sollen ergänzend die Fördermöglichkeiten aus dem
Ganztagesbetreuungsprogramm und der Fachförderung Kindergarten genutzt werden.
c.) Gespräch mit Regierungspräsidium – Straßenbau - wegen Sanierung der Heubacher Straße
Der Vorsitzende informierte über die Besprechungsergebnisse von Anfang Februar.
- Anfragen der Gemeinderäte
a.) Solarpark Rötenbach
Eine Anfrage aus dem Gremium richtete sich nach dem aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens zum Solarpark Rötenbach.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.