- Pflegewohnprojekt „Lauterburger Straße – Stern“
- Information
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat mit der Verabschiedung der Satzung „Lauterburger Straße – Stern“ vom 27.07.2022 einen
Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht, der als „Urbanes Gebiet (MU)“ festgesetzt ist und für seinen Geltungsbereich
regelt, dass ein Seniorenpflegeheim mit betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen mit der Möglichkeit der Kurzzeit-, Tages- und
Vollzeitpflege, sowie Wohnungen und eine Arztpraxis zulässig sind.
Damit wurde in dem bisher nicht durch Bebauungsplan überplanten Gebiet Baurecht für diese der Zweckbestimmungen dienenden Anlagen
geschaffen.
Bei einer ersten Besprechung im Rathaus Bartholomä im Februar 2023 wurden im Beisein der privaten Grundstückseigentümer durch die
Initiatoren die Projektidee „Viertel4“ des Servicehauses Sonnenhalde vorgestellt.
Der Gemeinderat Bartholomä hat daraufhin bei einer Informationsfahrt im April 2023 in der Gemeinde Moosthenning, Bayern, ein
solches Vorhaben besichtigt und sodann festgelegt, die Bürgerschaft über das Konzept „Viertel4“ zu informieren.
Einer Einladung durch die Gemeinde Bartholomä und den privaten Initiatoren zu der geplanten Bebauung „Lauterburger Straße
– Stern“ in die TSV-Halle sind am 24. Mai 2023 viele Bürgerinnen und Bürger gefolgt.
Die privaten Initiatoren haben bei dieser Informationsveranstaltung ihre Gesamtidee vorgestellt:
Verteilt auf drei Baukörper mit jeweils einer dreigeschossigen Bebauung soll im Gebiet „Lauterburger Straße –
Stern“ eine moderne Form des „Pflegewohnens“ entstehen.
Architekt Josef Rupp informierte über die bisherigen Planungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und den aktuellen Sachstand.
Der von der privaten Investorenseite beauftragte Architekt und Stadtplaner Matthias von Rüden erläuterte den geplanten Baukörper
und stand für allen baulichen Fragen über die Wohnungsgrößen, Baukubatur und verschiedene Gestaltungsfragen zur Verfügung.
Vom Servicehaus Sonnenhalde hat Herr Richard Wolfframm als künftiger Betreiber über seine Projektidee berichtet. Er stellte das
entwickelte Konzept und sein Produkt „Viertel4“ vor. Herr Werner Kolm von der Finanzkanzlei Stuttgart informierte über
alle Fragen rund um Beratung und Vertrieb.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, ganz konkrete Fragen an die Planer und den künftigen Betreiber zu stellen.
Seit 1. Juni 2023 sind von allen beteiligten Stellen die Pläne und Daten umfänglich
im Internet eingestellt. Sofern
sich Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang des Vorhabens direkt informieren lassen wollen, so wird empfohlen, das Formular
„Unverbindliche Reservierung“ auszufüllen und an die Finanzkanzlei Stuttgart, Email: heidenwag.t@fk-stuttgart.de, zu
senden.
Die Gemeinde Bartholomä hat beschlossen, die Errichtung einer Arztpraxis am Standort „altes Rathaus“, Beckengasse 14,
zu prüfen und aus Platzgründen nicht mehr am Standort an der Lauterburger Straße weiter zu verfolgen. Dazu liegt mit dem Beschluss
des Gemeinderats vom 17. Mai 2023 die Beauftragung dieser Überprüfung an das Büro 4plus5, Ulm, vor.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das Konzept „Viertel4“ in der von den privaten Initiatoren und
Betreibern vorgestellten Form am Standort „Lauterburger Straße-Stern“ zu unterstützen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde das Konzept als sehr positiv bewertet. Eine Frage zielte darauf, auf ausreichende
Parkmöglichkeiten zu achten.
Der Vorsitzende warb um ein starkes Interesse in unserer Bürgerschaft und darum, dass viele Bürgerinnen und Bürger nun die
unverbindliche Reservierung ausfüllen und abgeben. Damit würden Interessierte aus erster Hand Informationen erhalten, ohne sich
rechtlich zu binden. Die Gemeinde habe alles getan, um ein solches soziales Vorhaben zu ermöglichen. Er hoffe nun auf ein starkes
Interesse aus der Bürgerschaft.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, das Konzept „Viertel4“ am Standort
„Lauterburger Straße –Stern“ zu unterstützen.
- Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
- Bestätigung durch den Gemeinderat
A. Sachverhalt
Am Freitag, 16. Juni 2023, fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr im Dorfsaal statt. Im Rahmen der Tagesordnung wurde
die Wahl des Kommandanten nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes ordnungsgemäß durchgeführt. Der Kommandant unserer
Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä, Thorsten Sperrle, kandidierte erneut.
Bei der geheim durchgeführten Wahl wurde Herr Sperrle mit einem überwältigenden und beeindruckenden Wahlergebnis als Kommandant von
den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr im Amt eindrucksvoll bestätigt. Herr Sperrle hat die Wahl angenommen.
Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes und der rechtskräftigen Satzung über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat. Danach kann der Feuerwehrkommandant für seine neue fünfjährige Amtsperiode
vom Bürgermeister förmlich bestellt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne Diskussion und Beratung stimmte das Gremium einstimmig der Wahl von Herrn Sperrle zum Feuerwehrkommandanten für die neue
Amtszeit zu.
Bürgermeister Kuhn dankte dem Kommandanten für seine hervorragende Arbeit, gratulierte Herrn Sperrle zu seiner Wahl und bestellte
ihn als wiedergewählten Kommandanten für die neue Amtszeit.
- Bericht aus dem kommunalen Krisenstab
Feuerwehrkommandant Thorsten Sperrle informierte die Anwesenden über die Arbeit des kommunalen Krisenstabs. Der Krisenstab wird
gebildet aus Vertreter des DRK, Bereitschaftsleiter Matthias Duschek, Ärztin Nicole Hauptmann, aus der Feuerwehr Kommandant
Thorsten Sperrle, Bauhofleiter Enrico Zwerenz, Hauptamtsleiterin Sarah Ferschmann und Bürgermeister Thomas Kuhn. Für Bartholomä
sind bereits Konzepte für Hochwasser und Starkregen, Waldbrände, Gasnotlage und Stromausfall fertig ausgearbeitet. Derzeit arbeitet
der Krisenstab an einem Hitzealarmplan.
Das Gremium nahm nach kurzer Beratung die Information aus der Arbeit des kommunalen Krisenstabs zustimmend und anerkennend zur
Kenntnis.
- Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Hier: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
A. Sachverhalt
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember
2023. Deshalb sind im Jahr 2023 bundesweit entsprechende Wahlen für die Geschäftsjahre (Amtszeit) 2024 bis 2028 durchzuführen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern
gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Das Amt des Schöffen gehört damit fraglos
zu den wichtigsten und einflussreichsten Ehrenämtern. Es eröffnet die Möglichkeit zur Partizipation an staatlichen Entscheidungen
und damit der unmittelbaren Ausübung von Staatsgewalt. Laienrichter tragen in erheblichem Umfang zur demokratischen Legitimation
des gesamten Justizwesens bei. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz stärkt der Laienrichter das Vertrauen in den
Rechtsstaat sowie die Bereitschaft zum gesetzeskonformen Verhalten.
Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt.
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss.
In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie haben, gemäß den
Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des
Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der
Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
aufzustellen.
Die Aufstellung hat durch die Gemeinde bis spätestens 04.08.2023 zu erfolgen.
Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen und Jugendschöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten
eingerichtet werden, gewählt.
Nach Mitteilung des Herrn Landgerichtspräsident im Landgericht Ellwangen vom 20.02.2023 sind von der Gemeinde Bartholomä 1 Person
für die Vorschlagsliste zu benennen.
Hierzu hat die Gemeindeverwaltung über das Mitteilungsblatt am 10.03.2023 Ausgabe Nr. 10/23 öffentlich informiert und zu
Bewerbungen aufgerufen.
Der Verwaltung wurden drei Bewerbungen zur Wahl eines Schöffen und eine Bewerbung zur Wahl eines Jugendschöffen eingereicht.
Aufgrund der Bewerbungen wird die nachfolgende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen unterbreitet:
1. Herr Christian Heyder, wohnhaft: Baronenbergweg, 73566 Bartholomä
2. Herr Michael Zaubzer, wohnhaft: Am Wirtsberg, 73566 Bartholomä
3. Herr Diethelm Bast wohnhaft: Hirschrain, 73566 Bartholomä
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung wählte der Gemeinderat die oben vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der
Amtsperiode 2024 – 2028.
- Ergebnis der Straßenverkehrsschau vom 3. Mai 2023
A. Sachverhalt
Am 3. Mai 2023 fand unter Federführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä, der
Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd und dem Polizeipräsidium Aalen eine Straßenverkehrsschau in Bartholomä statt.
U.a. wurden dabei die folgenden Themen besprochen, die in der Niederschrift vom 31.05.2023 durch die Straßenverkehrsbehörde
angeordnet sind:
1. Anlegung eines Verkehrstropfens im Einmündungsbereich Gaisgasse/Beckengasse (L1165)
Auf Antrag der Gemeinde sollte von der Verkehrsschau überprüft werden, ob im Einmündungsbereich Gaisgasse/Beckengasse in Bartholomä
ein Verkehrstropfen markiert oder baulich in Form einer Verkehrsinsel eingebaut werden kann.
Vor Ort stellt die Verkehrsschau fest, dass die Breite des Einmündungsbereichs Gaisgasse/Beckengasse nicht ausreichend für den
Einbau einer tropfenförmigen Verkehrsinsel ist. Außerdem können die Schleppkurven nicht eingehalten werden.
Aus Sicht der Verkehrsschau ist der Einbau eines Verkehrstropfens aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zielführend. Daher
wird empfohlen eine entsprechende tropfenförmige Sperrflächenmarkierung am Einmündungsbereich aufzubringen.
2. Eingeschränktes Halteverbot im Zuge der Heubacher Straße (L1162)
Die Verkehrsschau sollte auf Antrag der Gemeinde überprüfen, ob im Zuge der Heubacher Straße (L 1162) ein eingeschränktes
Haltverbot – ohne Freigabe in gekennzeichneten Flächen parken zu dürfen – angebracht werden kann. Nach Abschluss der
Sanierung der Heubacher Straße solle ab der Einmündung Böhmenkircher Straße bis zum Gebäude Heubacher Straße 23 ein generelles
eingeschränktes Haltverbot angebracht werden, ohne Parkflächen zu markieren.
Die Verkehrsschau kommt dem Antrag der Gemeinde nach und legt im Zuge der Heubacher Straße im gewünschten Bereich eine
Haltverbotszone (VZ 290.1) fest.
3. Überprüfung der Sichtverhältnisse im Zuge der Straße An der Heide 23
Von den Anwohnern der Straße An der Heide 23 wurde über die Gemeinde beantragt, die Sichtverhältnisse auf Höhe ihres Gebäudes (An
der Heide 23) zu überprüfen.
Es sollte überprüft werden, ob ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann.
Die Verkehrsschau sieht hier einen Verkehrsspiegel als nicht notwendig an, da sich die Straße An der Heide in einer Tempo 30-Zone
befindet und ein Vortasten in die Straße möglich ist. Ein Verkehrsspiegel verleitet zusätzlich zu einem schnelleren und
unvorsichtigeren Fahren.
Es wird der Gemeinde jedoch anheim gestellt, die Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Verkehrsspiegels zu beraten. Eine
verkehrsrechtliche Anordnung wäre hier nicht erforderlich. Es müsste aber der Straßenbaulastträger zustimmen.
4. Überprüfung der Verkehrssituation auf Höhe des Amalienhofs im Zuge der L 1165 aufgrund des Geschwindigkeitsniveaus am
Ortseingang
Auf Antrag der Gemeinde sollte erneut die Verkehrssituation auf Höhe des Amalienhofs im Zuge der L 1165 aufgrund des
Geschwindigkeitsniveaus am Ortseingang überprüft werden.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in Richtung Heidenheim war bereits Gegenstand einer Verkehrsschau vom 6.12.2017 (TOP 5)
und wurde abgelehnt. Die Verkehrsschau stellt fest, dass sich an der verkehrlichen Gesamtsituation nichts geändert hat und
weiterhin kein Handlungsbedarf zur Anordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h besteht.
Um die stattfindenden Überholvorgänge vermeiden zu können legt die Verkehrsschau fest, eine entsprechend beschilderte Mittelinsel
(ohne Querungshilfe) anzubringen. Die Insel muss mit den VZ 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 222-10
(vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei) beschildert werden.
5. Anlegung eines Fahrradschutzstreifens auf der Südseite der Heubacher Straße bis zur Einmündung Böhmenkircher Straße
Die Verkehrsschau sollte auf Antrag der Gemeinde die Anlegung eines Fahrradschutzstreifens auf der Südseite der Heubacher Straße
vom Ortseingang aus Richtung Heubach, bis zur Einmündung Böhmenkircher Straße überprüfen. Aus Sicht der Verkehrsschau scheint die
Anlegung eines Fahrradschutzstreifens im o.g. Bereich sinnvoll. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Markierung des
Schutzstreifens erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Heubacher Straße.
6. Anbringung eines Verkehrsspiegels im Zuge der Kreuzung Beckengasse/An der Hülbe
Auf Antrag der Gemeinde sollte die Verkehrsschau überprüfen, ob im Zuge der Kreuzung Beckengasse/An der Hülbe ein Verkehrsspiegel
angebracht werden kann.
Es wird der Gemeinde geraten, die Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Verkehrsspiegels zu beraten. Eine verkehrsrechtliche
Anordnung wäre hier nicht erforderlich. Es müsste aber der Straßenbaulastträger zustimmen.
Aus Sicht der Verkehrsschau kann am Einmündungsbereich ein Verkehrsspiegel angebracht werden. Die Situation sollte dann beobachtet
werden.
7. Überprüfung der Anbringung eines Halteverbots im Zuge der Ein- und Ausfahrt des Bauhofs, Brunnenfeldstraße 20
Die Verkehrsschau wurde von der Gemeinde Bartholomä gebeten, zu überprüfen ob im Zuge der Ein- und Ausfahrt des Bauhofs
(Brunnenfeldstraße 20) ein eingeschränktes Haltverbot angebracht werden kann.
Aus Sicht der Verkehrsschau ist das Anbringen einer Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299) am zielführendsten. Die
Markierung ist, auf der gegenüberliegenden Seite der Ein- bzw. gemäß den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) mit der
Länge von 10 m und einer Strichbreite von 0,12 m anzubringen.
8. Anbringung eines Halteverbots im Zuge der Steinheimer Straße (L1165)/Wentalweg
Die Verkehrsschau sollte auf Antrag der Gemeinde überprüfen, ob im Zuge der Kreuzung Steinheimer Straße/Wentalweg ein Haltverbot
angebracht werden kann.
Um den Belangen des Winterdienstes gerecht zu werden, legt die Verkehrsschau fest, dass grundsätzlich in diesem Bereich ein
Haltverbot angebracht werden kann. Jedoch steht hier die Überlegung im Raum den Beginn der Haltverbotszone (TOP 9) an die
Einmündung des Wentalwegs zu setzen.
Nach weiterer Abstimmung dazu, wird die verkehrsrechtliche Anordnung im Nachgang zum Verkehrsschauprotokoll ergehen.
9. Anordnung einer Tempo 30-Zone sowie einer Halteverbotszone im Zuge des Gewerbegebiets Am Gänsteich
Im Zuge der Besprechung des TOP 8, bat die Gemeinde die Verkehrsschau um Überprüfung, ob im Gewerbegebiet am Gänsteich eine Tempo
30-Zone sowie eine Haltverbotszone angebracht werden kann.
Aus Sicht der Verkehrsschau kann im Gebiet Am Gänsteich sowohl eine Tempo 30-Zone (VZ 274.1) als auch eine Haltverbotszone (VZ
290.1) und das Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (VZ 1053-30) angeordnet werden.
Um die anzubringende Beschilderung festlegen zu können sind weitere Abstimmungen nötig. Dabei müssen der genaue Beginn und das Ende
der Zonen festgelegt und die Vorfahrtsregelung überprüft werden.
Zur weiteren Bestimmtheit der Haltverbotsbereiche wird die Gemeinde Bartholomä einen entsprechenden Detailplan mit den markierten
Parkflächen vorlegen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt dann im Nachgang zum Verkehrsschauprotokoll.
10. Überprüfung der Verkehrssituation am Ortsein- bzw. Ortsausgang in Richtung Lauterburg im Zuge der Lauterburger Straße (L1165)
Auf Antrag von Anwohnern der Lauterburger Straße sollte die Verkehrsschau die Verkehrssituation am Ortsein- bzw. Ausgang in
Richtung Lauterburg (L 1165) überprüfen.
Die Verkehrsschau führt aus, dass im Zeitraum vom Mittwoch, 13.07.2022 bis Donnerstag, 14.07.2022 eine Geschwindigkeitsdauermessung
auf Höhe der Lauterburger Straße 35 durchgeführt wurde. Hierbei ergab sich in beide Fahrtrichtungen ein V85-Wert von 46,6 km/h
(V85-Wert in Fahrtrichtung Ortsmitte von 46 km/h und V85-Wert in Fahrtrichtung Lauterburg von 47,2 km/h). Diese Werte befinden sich
unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und damit im akzeptablen Bereich.
Aus Sicht der Verkehrsschau besteht daher kein Handlungsbedarf.
11. Versetzung des Tempo 30 Schildes im Zuge der Straße An der Heide aufgrund des Baus bzw. Anbaus eines Gehwegs
Die Gemeinde Bartholomä führt aus, dass im Zuge der Sanierung der Heubacher Straße und der Neueinrichtung der Bushaltestellen, ein
Gehweg von der Straße An der Heide an die Bushaltestelle in der Heubacher Straße gebaut bzw. verlängert werden soll. Dadurch solle
die Sicherheit für die Fußgänger in diesem Bereich gesichert bleiben.
Durch die Einrichtung des Gehwegs am Beginn der Straße An der Heide, müsste das bestehende Tempo 30-Zonen Schild weiter nach vorne
gesetzt werden.
Die Verkehrsschau sieht den Bau des Gehwegs in der Straße An der Heide grundsätzlich für sinnvoll an. Dem Antrag der Gemeinde auf
Versetzung der Tempo 30-Zone (VZ 274.1) kann stattgegeben werden. Die Änderung der Beschilderung ist der Anlage 1 zu TOP 10 zu
entnehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen Vorstellung des Sachverhalts durch Hauptamtsleiterin Sarah Ferschmann, nahm das Gremium die Ergebnisse der
Straßenverkehrsschau zur Kenntnis.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 13.06.2023 und des Verwaltungsausschusses vom 14.06.2023
A. Sachverhalt Technischer Ausschuss
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
a.) Erstellung Carport und Holzzaunes, Grundstück Flst. Nr. 155 und 157, Hirschgasse
Auf den Grundstücken ist die Errichtung eines Carports und ein Holzzaun mit 1,80 m Höhe geplant. Dazu hat der Bauherr einen Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hirschrain“ gestellt. Der Technische Ausschuss hat das
kommunale Einvernehmen zur Befreiung für den Carport erteilt, hingegen das Einvernehmen zur Befreiung für den geplanten Holzzaun in
der geplanten Form versagt. Der Ausschuss hat in Aussicht gestellt, die Befreiung für die Einfriedung dann zu erteilen, sofern die
Einfriedung mit mind. 1 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche, die tote Einfriedung max. bis 1,80 m hoch und die Länge der
„toten Einfriedung“ nicht mehr als 1/3 der Länge des Grundstücks zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt.
b.) Erstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. Nr. 208/7, Brunnenfeldstraße
Für die Erstellung eines Zauns hat der Eigentümer einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„Brunnenfeld“ gestellt. Der Ausschuss hat die Befreiung für die Einfriedung beschlossen, sofern diese mit mind. 1 m
Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche, der Zaun max. bis 1,80 m hoch und die Länge der „toten Einfriedung“ nicht mehr
als 1/3 der Länge des Grundstücks zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt.
2. Gemeindebauhof Bartholomä
- aktueller Bericht
Der Leiter des Gemeindebauhofs, Enrico Zwerenz, hat zu den Themen Grünpflege der öffentlichen Flächen, zur Wasserversorgung und dem
Thema „Anlegung des Außenspielbereichs der Kindergartengruppe zur Interimslösung Pfarrsaal“ berichtet.
Der Bauhof wurde vom Gremium nach ausführlicher Beratung sodann ermächtigt, den Außenspielbereich am Pfarrsaal anzulegen. Weiterhin
wurde der Bauhof beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche öffentlichen Grünflächen sich für den
Einsatz von Mährobotern eignen/alternativ an Fremdfirmen vergeben werden können. Versuchsweise wird für die Grünfläche an der
Laubenhartschule ein Mähroboter angeschafft.
B. Sachverhalt Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurde:
Spende an die Partnergemeinde Casola Valsenio wegen der Unwetterkatastrophe in der Emilia Romagna
Die sehr starken und langanhaltenden Regenfälle im Mai haben in der Emilia Romagna eine Umweltkatastrophe ausgelöst, von der auch
unsere Partnergemeinde Casola Valsenio betroffen ist: Es ereigneten sich Hunderte von Erdrutschen auf deren Gemeindestraßen und
Provinzstraßen, auf den Hängen und Berghängen des Seniotals, so dass viele Straßen zerstört und unpassierbar wurden. Zahlreiche
Familien wurden isoliert, mussten per Hubschrauber evakuiert und mussten in der Turnhalle oder bei Freunden untergebracht werden.
Die Sperrung der Straßen hat für die Viehzucht zu großen Schwierigkeiten geführt, da Futtermittel nur mit Hubschraubern angeliefert
werden können.
Zivilschutz, Feuerwehr, Hilfswerke, Organisationen, Freiwillige und ein einberufener Krisenstab halfen bestmöglich zusammen, um die
Situation in den Griff zu bekommen. Den Menschen in unserer Partnergemeinde geht es soweit gut und es sind glücklicherweise keine
Opfer zu beklagen. Die Folgen der Katastrophe sind für den Tourismus, die Industrie und die Landwirtschaft schwerwiegend.
Auf einen gemeinsamen Brief der Gemeinde Bartholomä und des Partnerschaftsvereins, in dem unser aller Mitgefühl ausgedrückt und
solidarische Hilfe angeboten wurde, zeigte sich Casolas Bürgermeister Giorgio Sagrini dankbar für die Solidarität. Am wichtigsten
sei die finanzielle Unterstützung der betroffenen Familien. Durch den Ausruf der Katastrophenlage wird die Region finanzielle
Mittel bekommen, die hoffentlich die Kosten für den Wiederaufbau der Straßen und der Infrastruktur decken werden. Darüber hinaus
sind jedoch Gelder notwendig für den unmittelbaren Bedarf in unserer Partnergemeinde Casola Valsenio.
Deshalb hat Casola Valsenio ein Spendenkonto eingerichtet, um die Familien und die am stärksten betroffenen Menschen zu
unterstützen und den Mitbürgern bei der Bewältigung dieser ersten Phase des Notfalls zu helfen.
Um schnell und pragmatisch helfen zu können, konnte unsere Bürgerschaft Spenden für die Hochwasserhilfe Casola auf ein Konto des
Partnerschaftsvereins einzahlen. Der Gesamtbetrag wird an die Gemeinde Casola weitergeleitet.
Konto: Partnerschaftsverein Bartholomä e.V.
IBAN: DE14 6136 1722 0066 2300 04
BIC: GENODES1HEU
Verwendungszweck: Hochwasser-Notfallspende Casola Valsenio 2023
Der Verwaltungsaussschuss nahm in der Sitzung von der Unwetterkatastrophe in Norditalien und ihren Auswirkungen Kenntnis und zeigte
sich aufgrund des Ausmaß der Ereignisse bestürzt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, einen Spendenbetrag in Höhe von 1,--€/Einwohner, also von gesamt
2.143,--€, an die Partnergemeinde Casola Valsenio zu geben.
C. Beratung und Beschlussfassung
Ohne Beratung und Diskussion nahm der Gemeinderat die Beschlüsse der Ausschüsse zur Kenntnis.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
a.) Breitbandausbau Weiße Flecken
Die Ergebnisse der Submission werden derzeit geprüft, so der Vorsitzende. Es wird am 12.07.2023 um 19.30 Uhr eine Sondersitzung des
Gemeinderates zur Vergabe der Arbeiten stattfinden.
b.) Private Nahwärmeversorgung – Anschluss von Schule und Kindergarten
Der Bürgermeister informierte, dass für den Bau der Wärmeleitung zwischen Schule und Kindergarten derzeit eine Baufirma in Aussicht
steht.
c.) Interimsgruppe Kinderbetreuung
Die Kosten für den Umbau der Interimsgruppe belaufen sich momentan auf ca. 30.000 €. Hinzu kommen zusätzlich die Kosten für
Ausstattung und Möblierung und die Außenanlagen.
d.) An- und Umbau des Kindergarten Fantadu - Ausschreibung
Bürgermeister Kuhn informierte über die aktuelle Ausschreibung der Arbeiten zum An- und Umbau des Kindergartens Fantadu. Er rief
alle ortsansässigen Firmen dazu auf, ein Angebot abzugeben (vgl. Ausschreibung im Mitteilungsblatt Nr. 25/2023). Weiter erklärte
er, dass die Bauzeit mit rund 1,5 Jahren angesetzt sei.
e.) Einladung zum Dorf- und Kinderfest vom 14.7 – 16.7.2023
Bürgermeister Kuhn lud alle Anwesenden ein, am Dorf- und Kinderfest vom 14.-16.07.2023 teilzunehmen.
f.) Europawahlen am 09.06.2024
Der Vorsitzende informierte, dass am 09.06.2024 die Europawahlen stattfinden. Möglicherweise werden auch die Kommunalwahlen an
diesem Tag durchgeführt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit acht Tagesordnungspunkten schloss sich an.