Gemeinde Bartholomä

Einwohnermeldeamt – Melderegisterauskünfte vom zentralen Meldeportal
25.10.2024
Gemeinde Bartholomä
Ostalbkreis
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29 a (2) Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familiennamen, Vornamen und Anschriften. § 32 a (2) MG räumt den Betroffenen (Bürger und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für die Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Bartholomä, Zimmer 2.4, bei  Frau Knoblauch oder schriftlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Bartholomä, Meldeamt, eingelegt werden.
Dieser Widerspruch kann gegen eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) über das zentrale Meldeportal erfolgen. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
siehe auch:
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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