Gemeinde Bartholomä

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Amalienhof, 6. Änderung“
01.07.2025
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Amalienhof, 6. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet liegt zwischen der Haflingerstraße im Norden, der Wolf-Hirth-Straße im Osten und der Steinheimer Straße (L 1165) im Westen. Im Süden endet das Plangebiet an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke der Ferienhäuser im Württemberger Weg und umfasst dort auch das mit einer Garage bebaute Grundstück Flst. Nr. 697/1 des Sonderlandeplatzes Amalienhof.
Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan mit Datum vom 25.06.2025, Maßstab 1: 2.500. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.16,3 ha und ist aus der beigefügten, nicht maßstäblich verkleinerten Karte ersichtlich.
Bartholomä, 26.06.2025
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister
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